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   OLG Dresden, 26.07.2012 - 3 Sch 3/12   

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https://dejure.org/2012,83833
OLG Dresden, 26.07.2012 - 3 Sch 3/12 (https://dejure.org/2012,83833)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.07.2012 - 3 Sch 3/12 (https://dejure.org/2012,83833)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 3 Sch 3/12 (https://dejure.org/2012,83833)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2001 - III ZB 57/00

    Anfechtung eines Beschlusses nach abgesonderter Verhandlung über die Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.2012 - 3 Sch 3/12
    Denn nach verbreitetem, insbesondere auch vom Bundesgerichtshof geteilten und vom Senat aus Gründen der Rechtssicherheit übernommenen Verständnis endet die behandelte Frist gemäß § 222 Abs. 1 ZPO, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB mangels abweichender Parteivereinbarung nach drei Monaten mit Ablauf des Tages, der durch seine Zahl dem Tag des Empfangs entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2001 - in ZB 57/00, NJW 2001, S. 3787 ff, Rz 15; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 33. Aufl. 2012, § 1059 ZPO Rn 3, S. 1320; MK-Münch, ZPO, Band 3, 3. Aufl. 2008, § 1059 ZPO Rn 57, S. 462).
  • OLG Dresden, 26.07.2012 - 3 SchH 1/12
    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.2012 - 3 Sch 3/12
    a) Der Schiedsbeklagte zu 1) ist nicht mehr dazu berechtigt, im Aufhebungsverfahren nach § 1059 Abs. 2 ZPO die fehlende Entscheidungszuständigkeit des Schiedsgerichts geltend zu machen {vgl. auch den Beschluss des Senats vom 26. Juli 2012 in der Schiedssache 3 SchH 1/12).
  • OLG München, 03.01.2008 - 34 SchH 3/07

    Ablehnung eines Schiedsrichters: Gerichtliche Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.2012 - 3 Sch 3/12
    Der Prüfungsmaßstab für die Befangenheit eines Schiedsrichters richtet sich grundsätzlich nach denselben Kriterien, die für die Ablehnung eines staatlichen Richters wegen Besorgnis der Befangenheit gelten (vgl. etwa: OLG München, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 34 SchH 3/07, SchiedsVZ 2008, S. 102 ff, Rz. 12, zitiert nach Juris).
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