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OLG Dresden, 26.07.2012 - 3 Sch 3/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.2001 - III ZB 57/00
Anfechtung eines Beschlusses nach abgesonderter Verhandlung über die Zulässigkeit …
Auszug aus OLG Dresden, 26.07.2012 - 3 Sch 3/12
Denn nach verbreitetem, insbesondere auch vom Bundesgerichtshof geteilten und vom Senat aus Gründen der Rechtssicherheit übernommenen Verständnis endet die behandelte Frist gemäß § 222 Abs. 1 ZPO, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB mangels abweichender Parteivereinbarung nach drei Monaten mit Ablauf des Tages, der durch seine Zahl dem Tag des Empfangs entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2001 - in ZB 57/00, NJW 2001, S. 3787 ff, Rz 15;… Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 33. Aufl. 2012, § 1059 ZPO Rn 3, S. 1320;… MK-Münch, ZPO, Band 3, 3. Aufl. 2008, § 1059 ZPO Rn 57, S. 462). - OLG Dresden, 26.07.2012 - 3 SchH 1/12
Auszug aus OLG Dresden, 26.07.2012 - 3 Sch 3/12
a) Der Schiedsbeklagte zu 1) ist nicht mehr dazu berechtigt, im Aufhebungsverfahren nach § 1059 Abs. 2 ZPO die fehlende Entscheidungszuständigkeit des Schiedsgerichts geltend zu machen {vgl. auch den Beschluss des Senats vom 26. Juli 2012 in der Schiedssache 3 SchH 1/12). - OLG München, 03.01.2008 - 34 SchH 3/07
Ablehnung eines Schiedsrichters: Gerichtliche Entscheidung über die …
Auszug aus OLG Dresden, 26.07.2012 - 3 Sch 3/12
Der Prüfungsmaßstab für die Befangenheit eines Schiedsrichters richtet sich grundsätzlich nach denselben Kriterien, die für die Ablehnung eines staatlichen Richters wegen Besorgnis der Befangenheit gelten (vgl. etwa: OLG München, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 34 SchH 3/07, SchiedsVZ 2008, S. 102 ff, Rz. 12, zitiert nach Juris).
- OLG Dresden, 26.07.2012 - 3 SchH 4/12 Das ist zur "Hauptsache" 3 Sch 3/12 erläutert.
- OLG Dresden, 08.10.2012 - 3 Sch 6/12 Denn es handelt sich um dieselben Gründe, welche bereits in dem Aufhebungsverfahren 3 Sch 3/12 des Oberlandesgerichts Dresden geltend gemacht und mit rechtskräftigem Beschluss vom 26. Juli 2012 als unbegründet erklärt worden sind.