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OLG Dresden, 26.08.2015 - 13 U 220/15 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
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Verfahrensgang
- LG Görlitz, 16.01.2015 - 1 O 153/14
- OLG Dresden, 26.08.2015 - 13 U 220/15
- BGH, 16.05.2017 - II ZR 284/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 05.11.1979 - II ZR 145/78
Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Leistung einer Kommanditeinlage - …
Auszug aus OLG Dresden, 26.08.2015 - 13 U 220/15
Denn auch nach Beendigung der Gesellschaft schuldet der stille Gesellschafter restliche Einlagen, wenn die stille Einlage Eigenkapitalcharakter hat und zur Befriedigung der Gläubiger des Geschäftsherrn benötigt wird (BGH, Urteil vom 05.11.1979 - II ZR 145/78, Rn. 9;… Urteil vom 17.12.1984 - II ZR 36/84, Rn. 5, zitiert nach juris).Die Klägerin trifft lediglich die Pflicht, die Verhältnisse der Gesellschaft darzulegen, soweit sie allein dazu in der Lage ist (BGH, Urteil vom 05.11.1979 - II ZR 145/78, Rn. 14, zitiert nach juris).
Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang sie gegenüber den einzelnen Gesellschaftern rückständige Einlageforderungen geltend macht, steht vielmehr in ihrem - pflichtgemäß auszuübenden - Ermessen (BGH, Urteil vom 05.11.1979 - II ZR 145/78, Rn. 20, zitiert nach juris).
- OLG München, 30.04.2014 - 20 U 2169/13
Ansprüche in der Abwicklung einer stillen Gesellschaft
Auszug aus OLG Dresden, 26.08.2015 - 13 U 220/15
Rückständig ist entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Urteile vom 30.04.2014 - 20 U 2169/13, Rn. 63, und 20 U 2680/13, Rn. 39, zitiert nach juris) nicht nur eine bereits fällige Einlage, sondern die gesamte noch nicht gezahlte Einlageschuld, auch wenn diese - wie hier - vereinbarungsgemäß in monatlichen Raten zu erbringen ist und noch nicht alle Raten fällig sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.09.2003 - 1 U 205/02, OLGR 2004, 133).Seite6 rückständig ist, geht das OLG München in seinen Urteilen vom 30.04.2014 (20 U 2169/13 und 20 U 2086/13) davon aus, dass Einlagen, die im Zeitpunkt der Beendigung der stillen Gesellschaft nicht fällig waren, nicht rückständig und daher nicht mehr zu erbringen sind.
- BGH, 17.12.1984 - II ZR 36/84
Inanspruchnahme einer stillen Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft als …
Auszug aus OLG Dresden, 26.08.2015 - 13 U 220/15
Denn auch nach Beendigung der Gesellschaft schuldet der stille Gesellschafter restliche Einlagen, wenn die stille Einlage Eigenkapitalcharakter hat und zur Befriedigung der Gläubiger des Geschäftsherrn benötigt wird (BGH…, Urteil vom 05.11.1979 - II ZR 145/78, Rn. 9; Urteil vom 17.12.1984 - II ZR 36/84, Rn. 5, zitiert nach juris).Daher muss der stillen Einlage in gleicher Weise wie der Kommanditeinlage der Charakter von Eigenkapital zuerkannt werden mit der Folge, dass die stillen Gesellschafter von der Einzahlungsverpflichtung nicht freigestellt werden können, soweit sie die Einlage noch nicht erbracht haben (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1984 - II ZR 36/84, Rn. 6 ff., zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 08.09.2003 - 1 U 205/02
Stille Gesellschaft: Geltendmachung rückständiger Einlageforderungen durch den …
Auszug aus OLG Dresden, 26.08.2015 - 13 U 220/15
Rückständig ist entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts München (…Urteile vom 30.04.2014 - 20 U 2169/13, Rn. 63, und 20 U 2680/13, Rn. 39, zitiert nach juris) nicht nur eine bereits fällige Einlage, sondern die gesamte noch nicht gezahlte Einlageschuld, auch wenn diese - wie hier - vereinbarungsgemäß in monatlichen Raten zu erbringen ist und noch nicht alle Raten fällig sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.09.2003 - 1 U 205/02, OLGR 2004, 133).Während das OLG Frankfurt im Urteil vom 08.09.2003 (1 U 205/02, OLGR 2004, 133) die Fälligkeit einer Forderung nicht als Voraussetzung für die Beurteilung angesehen hat, ob eine Einlage.
- BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 5/04
Zulässigkeit der Klage auf Zahlung der erhöhten Miete; Voraussetzungen der …
Auszug aus OLG Dresden, 26.08.2015 - 13 U 220/15
Dies darf der Senat aussprechen, ohne dass es hierzu einer Änderung des Klageantrags bedürfte (BGH, Urteil vom 04.05.2005 - VIII ZR 5/04, Rn. 10, zitiert nach juris). - BGH, 19.11.2013 - II ZR 320/12
Zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei einer sogenannten …
Auszug aus OLG Dresden, 26.08.2015 - 13 U 220/15
In diesem Gebilde hat die Klägerin eine der einer Komplementärin einer Kommanditgesellschaft vergleichbare Stellung inne, die stillen Gesellschafter sind Kommanditisten gleichgestellt und haben im Wesentlichen das wirtschaftliche Risiko des von der Klägerin geführten Unternehmens zu tragen (vgl. zu einer im Wesentlichen gleich organisierten atypisch stillen Gesellschaft: BGH, Urteil vom 19.11.2013 - II ZR 320/12, Rn. 23, zitiert nach juris). - OLG München, 30.04.2014 - 20 U 2680/13
Ansprüche in der Abwicklung einer stillen Gesellschaft
Auszug aus OLG Dresden, 26.08.2015 - 13 U 220/15
Rückständig ist entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Urteile vom 30.04.2014 - 20 U 2169/13, Rn. 63, und 20 U 2680/13, Rn. 39, zitiert nach juris) nicht nur eine bereits fällige Einlage, sondern die gesamte noch nicht gezahlte Einlageschuld, auch wenn diese - wie hier - vereinbarungsgemäß in monatlichen Raten zu erbringen ist und noch nicht alle Raten fällig sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.09.2003 - 1 U 205/02, OLGR 2004, 133).