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   OLG Dresden, 27.02.2006 - 2 U 1849/04   

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https://dejure.org/2006,53162
OLG Dresden, 27.02.2006 - 2 U 1849/04 (https://dejure.org/2006,53162)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.02.2006 - 2 U 1849/04 (https://dejure.org/2006,53162)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Februar 2006 - 2 U 1849/04 (https://dejure.org/2006,53162)
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  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2006 - 2 U 1849/04
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass aus späterem Verhalten Rückschlüsse auf den rechtsgeschäftlichen Willen bei Vertragsschluss gezogen werden können (vgl. BGH NJW 2005, 3205 [3206]; BGH NJW-RR 1998, 259).

    Zum anderen sind solche Folgerungen tendenziell eher aus einem tatsächlichen Verhalten als aus der Mitteilung subjektiver Rechtsansichten zu ziehen (vgl. zur Abgrenzung: BGH NJW 2005, 3205 [3206]).

  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2006 - 2 U 1849/04
    Hätten beide Vertragsschließenden den Inhalt dieser Rechtsäußerung in ihren rechtsgeschäftlichen Willen aufgenommen, wäre allein sie und nicht der objektive Erklärungswert der Vertragsurkunde maßgeblich (vgl. BGHZ 71, 243 [247]; BGHZ 20, 109 [110]; BGH NJW 2002, 1038 [1039]).
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

    Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2006 - 2 U 1849/04
    Hätten beide Vertragsschließenden den Inhalt dieser Rechtsäußerung in ihren rechtsgeschäftlichen Willen aufgenommen, wäre allein sie und nicht der objektive Erklärungswert der Vertragsurkunde maßgeblich (vgl. BGHZ 71, 243 [247]; BGHZ 20, 109 [110]; BGH NJW 2002, 1038 [1039]).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2006 - 2 U 1849/04
    Nach dem zum damaligen Zeitpunkt unstreitigen - und damit prozessual auch im Berufungsrechtszug zuzulassenden (vgl. BGH NJW 2005, 291 [292]) - Vortrag der Parteien im Senatstermin vom 10.01.2006 haben aber der damalige Aufsichtsratsvorsitzende W.
  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2006 - 2 U 1849/04
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass aus späterem Verhalten Rückschlüsse auf den rechtsgeschäftlichen Willen bei Vertragsschluss gezogen werden können (vgl. BGH NJW 2005, 3205 [3206]; BGH NJW-RR 1998, 259).
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2006 - 2 U 1849/04
    Hätten beide Vertragsschließenden den Inhalt dieser Rechtsäußerung in ihren rechtsgeschäftlichen Willen aufgenommen, wäre allein sie und nicht der objektive Erklärungswert der Vertragsurkunde maßgeblich (vgl. BGHZ 71, 243 [247]; BGHZ 20, 109 [110]; BGH NJW 2002, 1038 [1039]).
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