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   OLG Dresden, 27.03.2013 - 4 W 295/13   

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https://dejure.org/2013,7170
OLG Dresden, 27.03.2013 - 4 W 295/13 (https://dejure.org/2013,7170)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.03.2013 - 4 W 295/13 (https://dejure.org/2013,7170)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. März 2013 - 4 W 295/13 (https://dejure.org/2013,7170)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 10 Abs. 3 Satz 4 SaechsPresseG

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Hinweis einer Zeitung, dass man verpflichtet sei, nicht nur wahre, sondern auch unwahre Gegendarstellungen abzudrucken, entwertet die Gegendarstellung nicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Zulässige Bemerkung bei Gegendarstellungen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • gaius.legal

    Gegendarstellungen können mit dem Hinweis versehen werden, man sei verpflichtet "nicht nur wahre, sondern auch unwahre Gegendarstellungen abzudrucken"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsPresseG § 10 Abs. 4 S. 3
    Zulässigkeit des sog. redaktionellen Schwanzes im Anschluss an eine Gegendarstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anforderungen an Gegendarstellung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gegendarstellung kann mit einer bestimmten Anmerkung der Redaktion verbunden werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1382
  • MDR 2013, 714
  • afp 2014, 334
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 13.11.1970 - 16 U 89/70
    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2013 - 4 W 295/13
    Die Formulierung, die letztlich nur die Rechtslage wiedergibt, ist von daher anders als die als Werturteile zu qualifizierenden Anmerkungen, die Gegendarstellung sei "irreführend" oder "frei erfunden" (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1971, 471; OLG Hamburg, ArchPR 1971, 91 f; OLG Stuttgart, AfP 1987, 420), unverfänglich.".
  • OLG Stuttgart, 23.07.1986 - 4 U 124/86

    Abdrucken einer Gegendarstellung; Entscheidung über die Kosten

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2013 - 4 W 295/13
    Die Formulierung, die letztlich nur die Rechtslage wiedergibt, ist von daher anders als die als Werturteile zu qualifizierenden Anmerkungen, die Gegendarstellung sei "irreführend" oder "frei erfunden" (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1971, 471; OLG Hamburg, ArchPR 1971, 91 f; OLG Stuttgart, AfP 1987, 420), unverfänglich.".
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2013 - 4 W 295/13
    Ein generelles Glossierungsverbot wäre im Übrigen auch unter Berücksichtigung der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG und des Gebots, diese im Rahmen der Abwägung mit dem durch die Veröffentlichung betroffenen Persönlichkeitsrecht so in einen Ausgleich zu bringen, dass ihre Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewährleistet bleibt (vgl. hierzu grundlegend BVerfG NJW 1958, 257), verfassungsrechtlich bedenklich.
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2013 - 4 W 295/13
    Beide Formulierungen geben zutreffend wieder, dass der Anspruch auf Gegendarstellung wegen des formellen Charakters des Gegendarstellungsrechts weder den Nachweis der Unwahrheit der Erstmitteilung noch den der Wahrheit der Gegendarstellung voraussetzt (vgl. BVerfGE 97, S. 125; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rn. 11.127 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 06.08.2001 - 4 W 1054/01

    Zulässigkeit eines sog. Redaktionsschwanzes

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2013 - 4 W 295/13
    Das Landgericht hat zutreffend und im Einklang mit der von ihm zitierten Rechtsprechung des Senats (AfP 2001, 523) die von der Schuldnerin vorgenommene Glossierung als zulässig angesehen.
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2005 - 14 U 173/05

    Gegendarstellungsanspruch: Umfang und Aufmachung einer Gegendarstellung auf der

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2013 - 4 W 295/13
    Beide Formulierungen legen allerdings nicht offen, dass eine solche Pflicht zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung ausnahmsweise dann nicht besteht, wenn diese offenkundig unwahr ist, d.h. "offensichtlich den Stempel der Lüge trägt" oder gerichtsbekannte Unwahrheiten enthält (OLG Karlsruhe NJW 2006, 621).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2020 - 14 U 148/20

    Voraussetzungen für Zusatz zur Gegendarstellung

    Zweifelhaft ist insofern, ob eine Anmerkung, wonach die Redaktion auch zum Abdruck unwahrer Gegendarstellungen verpflichtet sei, zulässig ist (so OLG Dresden NJW-RR 2013, 1382; ablehnend Seitz aaO Rn 38; vgl. OLG Hamburg, Urteil v. 26.03.2019 - 7 U 94/13).
  • LG Hamburg, 08.11.2013 - 324 O 257/13

    Zulässigkeit eines bestimmten Redaktionsschwanzes unter einer Gegendarstellung

    Das Oberlandesgericht Dresden hat insoweit auch den Hinweis, verpflichtet zu sein, "nicht nur wahre, sondern auch unwahre Gegendarstellungen abzudrucken" als einen derartigen Fall eines gewohnheitsrechtlich zulässigen Redaktionsschwanzes angesehen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 6.8. 2001, Az. 4 W 1054/01, Juris Abs. 3; kritisch insoweit Seitz/ Schmidt aaO 7. Kapitel Rn 38/39; OLG Dresden erneut im Beschluss vom 27.3. 2013, Az. 4 W 295/13, Anlagenkonvolut B 6).
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