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   OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1457/17   

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https://dejure.org/2018,8475
OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1457/17 (https://dejure.org/2018,8475)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.03.2018 - 4 U 1457/17 (https://dejure.org/2018,8475)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. März 2018 - 4 U 1457/17 (https://dejure.org/2018,8475)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der ärztlichen Risikoaufklärung vor einer relativ indizierten Operation; Pflicht zur Aufklärung über eine konservative oder rein abwartende Behandlungsmöglichkeit

  • rabüro.de

    Zur ärztlichen Aufklärungspflicht bezüglich des Risikos von Lähmungen bei einer relativ indizierten Operation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der ärztlichen Risikoaufklärung vor einer relativ indizierten Operation

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1457/17
    Vielmehr kann aus dem Eingriff keine Haftung hergeleitet werden, wenn der Patient in Kenntnis des verwirklichten Risikos seine Einwilligung erteilt hat ((BGH, Urteil vom 15. Februar 2000 - VI ZR 48/99 -, BGHZ 144, 1-14).
  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1457/17
    Weder stellt die Unterlassung der Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler dar noch hätte sich ein so gravierender Befund als hinreichend wahrscheinlich ergeben, dass sich seine Verkennung (BGH NJW 1996, 1589) oder die Nichtreaktion auf ihn als fundamental fehlerhaft darstellen würde (BGH NJW 1999, 860).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1457/17
    Weder stellt die Unterlassung der Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler dar noch hätte sich ein so gravierender Befund als hinreichend wahrscheinlich ergeben, dass sich seine Verkennung (BGH NJW 1996, 1589) oder die Nichtreaktion auf ihn als fundamental fehlerhaft darstellen würde (BGH NJW 1999, 860).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1457/17
    Die Darlegung des Entscheidungskonflikts muss plausibel und nachvollziehbar sein, wobei maßgebend auf die Situation des konkreten Patienten abzustellen ist, dem ein persönlicher Entscheidungsspielraum bleibt; wie sich ein "vernünftiger" Patient verhalten hätte, ist demgegenüber nicht entscheidend (BGH NJW 2007, 2774; NJW 1994, 799; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 398; vgl. Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., C IV Rdnr. 138).
  • BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04

    Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1457/17
    Der bloße Hinweis auf "Nervschädigungen" vermittelt dem Patienten als medizinischem Laien daher grundsätzlich keine allgemeine Vorstellung von den mit dem Eingriff verbundenen Gefahren (BGH, Urteil vom 14. März 2006 - VI ZR 279/04 - juris).
  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 35/06

    Umfang der Aufklärungspflicht und Sorgfaltsmaßstab bei Anwendung einer ärztlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1457/17
    Die Darlegung des Entscheidungskonflikts muss plausibel und nachvollziehbar sein, wobei maßgebend auf die Situation des konkreten Patienten abzustellen ist, dem ein persönlicher Entscheidungsspielraum bleibt; wie sich ein "vernünftiger" Patient verhalten hätte, ist demgegenüber nicht entscheidend (BGH NJW 2007, 2774; NJW 1994, 799; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 398; vgl. Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., C IV Rdnr. 138).
  • OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1457/17
    Die Darlegung des Entscheidungskonflikts muss plausibel und nachvollziehbar sein, wobei maßgebend auf die Situation des konkreten Patienten abzustellen ist, dem ein persönlicher Entscheidungsspielraum bleibt; wie sich ein "vernünftiger" Patient verhalten hätte, ist demgegenüber nicht entscheidend (BGH NJW 2007, 2774; NJW 1994, 799; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 398; vgl. Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., C IV Rdnr. 138).
  • OLG Koblenz, 22.10.2009 - 5 U 662/08

    Darlegungs- und Beweislast für die technisch richtige Lagerung des Patienten

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1457/17
    Macht aber ein Patient Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen fehlerhafter Lagerung bei einer Operation und daraus abgeleiteter Nervschädigungen geltend, scheidet eine Haftung aus, auch wenn die richtige Lagerung als sog. voll beherrschbares Risiko in die Beweislast der Behandlerseite gestellt wird, wenn diese nachweist, dass sämtliche Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden (OLG Koblenz, Beschluss vom 02. Dezember 2016 - 5 U 1144/16 -, juris; Urteil vom 22. Oktober 2009, 5 U 662/08; OLG München, Urteil vom 15. März 2012, 1 U 3064/11, KHE 2012,/22 OLG Koblenz).
  • BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1457/17
    Die Risikoaufklärung "im Großen und Ganzen" erfordert, dass der Patient allgemeinverständlich über die möglichen Folgen des Risikoeintritts aufgeklärt wird, ohne dass ihm aber alle denkbaren medizinischen Risiken exakt oder in allen möglichen Erscheinungsformen dargestellt werden müssten (BGH VersR 2010, 1220, Tz. 11; BGH VersR 2011, 223, 224, Tz. 7 - zitiert nach juris).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09

    Arzthaftung: Grenzen der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes im Hinblick

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1457/17
    Die Risikoaufklärung "im Großen und Ganzen" erfordert, dass der Patient allgemeinverständlich über die möglichen Folgen des Risikoeintritts aufgeklärt wird, ohne dass ihm aber alle denkbaren medizinischen Risiken exakt oder in allen möglichen Erscheinungsformen dargestellt werden müssten (BGH VersR 2010, 1220, Tz. 11; BGH VersR 2011, 223, 224, Tz. 7 - zitiert nach juris).
  • OLG München, 15.03.2012 - 1 U 3064/11

    Arzthaftung: Nachweis einer durch falsche Lagerung verursachten Nervenschädigung

  • OLG Koblenz, 02.12.2016 - 5 U 1144/16

    Krankenhaushaftung: Beweislastumkehr bei Lagerungsschaden

  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 26 U 3/14

    Operation "relativ" indiziert - Patient muss besonders aufgeklärt werden

  • OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht über alternative Behandlungsmethoden

  • OLG Naumburg, 20.12.2007 - 1 U 95/06

    Aufklärungspflicht bei alternativen Behandlungsmethoden - Blasensprung

  • OLG Bremen, 25.11.2021 - 5 U 63/20

    Unwirksamkeit der Einwilligung bei Aufklärung über die Risiken einer Operation,

    Eine echte Wahlmöglichkeit, über die der Patient vor einer relativ indizierten Operation aufzuklären ist, stellt eine konservative oder rein abwartende Behandlung auch nur dann dar, wenn die begründete Aussicht besteht, dass hiermit mehr als eine nur kurzzeitige Beschwerdelinderung erreicht werden kann (Martis/Winkhart-Martis, MDR 2020, 1421, 1426; OLG Dresden, Urteil vom 27. März 2018 - 4 U 1457/17 -, juris).
  • OLG Dresden, 20.07.2021 - 4 U 2901/19

    1. Bei einer Leistenbruchoperation ist die Patient darüber aufzuklären, dass

    Zwar muss der Patient (vgl. nur BGH, Urteil vom 29.01.2019, Az.: VI ZR 117/18 - juris; BGH, Urteil vom 11.10.2016, Az.: VI 462/15 - juris; Senat, Urteil vom 27.03.2018, Az.: 4 U 1457/17 - juris) nur im "Großen und Ganzen" über Chancen und Risiken der Behandlung aufgeklärt werden.

    Der bloße Hinweis auf "Nervschädigungen" vermittelt dem Patienten als medizinischem Laien daher grundsätzlich keine allgemeine Vorstellung von den mit dem Eingriff verbundenen Gefahren (vgl. Senat, Urteil vom 27.03.2018, Az.: 4 U 1457/17 - juris).

  • OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 1786/20

    1. Wird präoperativ nur allgemein über das Risiko von Nervenschäden aufgeklärt,

    Daher richtet sich die Aufklärungspflicht in Bezug auf Nervenschäden nach den spezifischen Risiken einer Nervenverletzung, die mit dem konkreten Eingriff zusammenhängen und hängt von der Bedeutung ab, die dieses Risiko für die Entschließung des Patienten haben kann (BGH, a.a.O., Rz. 11; Senat, Urteil vom 27.03.2018 - 4 U 1457/17. Rz. 17).
  • OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20

    Begründet die Verletzung des Nervus lingualis einen Behandlungsfehler bei der

    Es fehlt dann unter Schutzzweckgesichtspunkten am Zurechnungszusammenhang zwischen der verletzten Aufklärungspflicht und dem geltend gemachten Schaden (vgl. Senat, Urteil vom 27. März 2018 - 4 U 1457/17 -, Rn. 17 - 18, juris; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2018, Rn. A 2123 ff m.w.N.).
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