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   OLG Dresden, 27.05.2004 - 13 U 1925/01   

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https://dejure.org/2004,29513
OLG Dresden, 27.05.2004 - 13 U 1925/01 (https://dejure.org/2004,29513)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.05.2004 - 13 U 1925/01 (https://dejure.org/2004,29513)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 13 U 1925/01 (https://dejure.org/2004,29513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschalvertrag über Altbausanierung: Abrechnung nach Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalvertrag über schlüsselfertige Altbausanierung: Abrechnung nach Kündigung (IBR 2005, 467)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 164/01

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.2004 - 13 U 1925/01
    Die Auftragnehmerin hat ihren Anspruch auf eine Vergütung für erbrachte Leistungen, der allein geltend gemacht wird (vgl. BGH BauR 2002, 1403), prüfbar abgerechnet (§§ 8 Nr. 6 1. Halbsatz, 14 Nr. 1 VOB/B).

    Die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen ist nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen (BGH BauR 1999, 632; BGH BauR 2002, 1403).

    Welche Anforderungen an die Darlegung und Bewertung der einzelnen Leistungen zu stellen sind, hängt vom Vertrag, den Umständen seines Zustandekommens, der Durchführung und Abwicklung sowie schließlich davon ab, welche Angaben der Auftraggeber zur Wahrung seines Interesses an sachgerechter Verteidigung benötigt (BGH BauR 1999, 631; BGH BauR 2000, 1182; BGH BauR 2002, 1403).

    Ob der Kläger in dieser Abgrenzung das gesamte Leistungssoll erfasst hat oder die einzelnen Angaben tatsächlich zutreffend sind, ist keine Frage der Prüfbarkeit der Rechnung, sondern eine ihrer inhaltlichen Richtigkeit (vgl. auch BGH BauR 2002, 1403).

    Es ist dagegen plausibel, wenn der Kläger vorträgt, dass es sich bei der Angebotskalkulation nur um eine überschlägige Schätzung gehandelt habe, die der Abrechnung nicht zugrunde gelegt werden könne (vgl. auch BGH BauR 2002, 1403).

  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.2004 - 13 U 1925/01
    Die nach der Kündigung eines Pauschalvertrags zum Zwecke der Abrechnung erbrachter Leistungen erforderliche nachträgliche Aufgliederung in Einzelleistungen und kalkulierte Preise muss grundsätzlich den gesamten Leistungsumfang erfassen (BGH BauR 2000, 1182).

    Welche Anforderungen an die Darlegung und Bewertung der einzelnen Leistungen zu stellen sind, hängt vom Vertrag, den Umständen seines Zustandekommens, der Durchführung und Abwicklung sowie schließlich davon ab, welche Angaben der Auftraggeber zur Wahrung seines Interesses an sachgerechter Verteidigung benötigt (BGH BauR 1999, 631; BGH BauR 2000, 1182; BGH BauR 2002, 1403).

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 19/98

    Stillschweigende Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts in einem

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.2004 - 13 U 1925/01
    Welche Anforderungen an die Darlegung und Bewertung der einzelnen Leistungen zu stellen sind, hängt vom Vertrag, den Umständen seines Zustandekommens, der Durchführung und Abwicklung sowie schließlich davon ab, welche Angaben der Auftraggeber zur Wahrung seines Interesses an sachgerechter Verteidigung benötigt (BGH BauR 1999, 631; BGH BauR 2000, 1182; BGH BauR 2002, 1403).

    Abgrenzungsschwierigkeiten in geringem Umfang berechtigen nicht dazu, die Abrechnung insgesamt als unsubstantiiert zurückzuweisen (BGH, BauR 1999, 631).

  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.2004 - 13 U 1925/01
    bb) Liegen dagegen Anhaltspunkte für die Bewertung der Einzelleistungen im Vorfeld des Vertragsschlusses nicht vor oder sind diese nicht ergiebig, kann und muss der Auftragnehmer im nachhinein darlegen, wie er die erbrachten Leistungen unter Beibehaltung des Preisniveaus der vereinbarten Pauschale bewertet (BGH BauR 1995, 691; BGH BauR 1996, 846).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.2004 - 13 U 1925/01
    bb) Liegen dagegen Anhaltspunkte für die Bewertung der Einzelleistungen im Vorfeld des Vertragsschlusses nicht vor oder sind diese nicht ergiebig, kann und muss der Auftragnehmer im nachhinein darlegen, wie er die erbrachten Leistungen unter Beibehaltung des Preisniveaus der vereinbarten Pauschale bewertet (BGH BauR 1995, 691; BGH BauR 1996, 846).
  • BGH, 22.05.2003 - VII ZR 143/02

    Anspruch des Auftragnehmers auf gemeinsames Aufmaß; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.2004 - 13 U 1925/01
    Abweichend hiervon hat im Einzelfall der Auftraggeber vorzutragen und zu beweisen, welche Massen zutreffend oder dass die vom Auftraggeber angesetzten Massen unzutreffend sind, wenn er dem Termin zum gemeinsamen Aufmaß unberechtigt fern bleibt und ein einseitig genommenes Aufmaß unter zumutbaren Bedingungen nicht mehr überprüft werden kann (vgl. BGH, BauR 2003, 1207).
  • BGH, 18.09.1997 - VII ZR 300/96

    Honoraransprüche des Architekten bei stufenweiser Beauftragung; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.2004 - 13 U 1925/01
    Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber in die Lage versetzen, die Berechtigung der Forderung gemessen an den vertraglichen Vereinbarungen zu überprüfen, wobei es auf die inhaltliche Richtigkeit der Rechnung nicht ankommt (BGH, ständige Rechtsprechung, vgl. nur NJW 1998, 135).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.2004 - 13 U 1925/01
    Angesichts dessen musste die Auftragnehmerin der Erklärung den Willen der Beklagten entnehmen, den Vertrag unbedingt beenden zu wollen (vgl. BGH NJW 2003, 3474).
  • BGH, 28.09.1982 - VI ZR 221/80

    Zustandekommen eines Einheitspreisvertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.2004 - 13 U 1925/01
    Bei der im Prozess offen gelegten Zession bedarf es der Umstellung des Klageantrags nicht, wenn der Zessionar den Kläger zur Einziehung der Forderung ermächtigt hat (BGH WM 1982, 1313; MüKo/Lüke, ZPO, 2. Aufl., § 265 Rn. 86; Musielak/Foerste, ZPO, 3. Aufl., § 265 Rn. 10).
  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 97/99

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrags

    Auszug aus OLG Dresden, 27.05.2004 - 13 U 1925/01
    Der Auftragnehmer rechnet in diesem Fall anhand der Leistungspositionen und dem Aufmaß unter Berücksichtigung von Preisnachlässen oder -zuschlägen anhand der angebotenen Einheitspreise ab (vgl. BGH 1996, 846; BauR 2000, 726).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98

    Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht

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