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   OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08   

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https://dejure.org/2008,6652
OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08 (https://dejure.org/2008,6652)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.04.2008 - 8 U 65/08 (https://dejure.org/2008,6652)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. April 2008 - 8 U 65/08 (https://dejure.org/2008,6652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Zustimmung eines Darlehnsnehmers zur Übertragung von Forderungen eines Darlehnsgebers aus einem beendeten Darlehensvertrag im Wege der Ausgliederung zur Neugründung an den übernehmenden Rechtsträger; Prozessrechtlicher Inhalt einer einseitigen ...

  • Judicialis

    UmwG § 123 Abs. 3 Nr. 2; ; UmwG § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; UmwG § 135 Abs. 1; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 414

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung von Forderungen im Wege der Ausgliederung - Voraussetzungen an die Individualisierung als Erfordernis der Verjährungshemmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 1273
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 1272/06

    Zustellung demnächst; Mahnbescheid; Individualisierung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08
    Wegen aller weiteren Einzelheiten wird auf die Senatsurteile in Sachen I O GmbH ./. H (= hiesiger Beklagter) vom 04.10.2006 - 8 U 1272/06 (WM 2007, 297) und vom 18.07.2007 - 8 U 493/07 (juris) sowie im ersten Berufungsdurchgang in vorliegender Sache vom 18.07.2007 - 8 U 730/07 (MDR 2008, 165), auf das nunmehr angefochten gewesene Urteil des Landgerichts vom 13.12.2007 sowie auf die Schriftsätze der Parteien Bezug genommen.

    Welchen Individualisierungsanforderungen die Angaben in einem Mahnbescheid genügen müssen, damit seine Zustellung die Verjährung hemmt, hat der Senat im Urteil vom 04.10.2006 - 8 U 1272/06 näher dargelegt (Umdruck S. 11).

    Der Beklagte wusste bei Zustellung des Mahnbescheides am 23.12.2006 um den mit Senatsurteil vom 04.10.2006 -8 U 1272/06 abgeschlossenen Vorprozess, in dem die I O GmbH gegen ihn aus den beiden streitgegenständlichen Darlehen unter den von ihr gewählten neuen Nummern 1 11 und 1 21 Zins- und Tilgungsraten für die Jahre 2000 und 2001 geltend gemacht hatte.

  • OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 493/07

    Zur Wirksamkeit einer Aufrechnung mit abgetretener Gegenforderung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08
    Wegen aller weiteren Einzelheiten wird auf die Senatsurteile in Sachen I O GmbH ./. H (= hiesiger Beklagter) vom 04.10.2006 - 8 U 1272/06 (WM 2007, 297) und vom 18.07.2007 - 8 U 493/07 (juris) sowie im ersten Berufungsdurchgang in vorliegender Sache vom 18.07.2007 - 8 U 730/07 (MDR 2008, 165), auf das nunmehr angefochten gewesene Urteil des Landgerichts vom 13.12.2007 sowie auf die Schriftsätze der Parteien Bezug genommen.

    Das hat der Senat im Urteil vom 18.07.2007 - 8 U 493/07 entschieden und die Vollstreckungsabwehrklage der I O GmbH abgewiesen.

  • BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03

    Übergang von Versorgungsverbindlichkeiten bei einer Spaltung zur Aufnahme (§ 168

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08
    Damit übereinstimmend hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die §§ 414 ff. BGB für die partielle Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 131 UmwG nicht gelten (Urteil vom 22.02.2005 - 3 AZR 499/03, BAGE 114, 1).
  • Drs-Bund, 01.02.1994 - BT-Drs 12/6699
    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08
    Die Begründung des Entwurfs des am 28.10.1994 verkündeten Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (BGBl. I S. 3210), mit dem das Umwandlungsgesetz grundlegend geändert wurde, hob das Fehlen eines Zustimmungserfordernisses gerade als entscheidenden Vorteil der neu eingeführten Spaltungsformen gegenüber der Einzelrechtsnachfolge hervor (BTDrs. 12/6699 S. 74 f.).
  • OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07

    Vollstreckung eines Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08
    Wegen aller weiteren Einzelheiten wird auf die Senatsurteile in Sachen I O GmbH ./. H (= hiesiger Beklagter) vom 04.10.2006 - 8 U 1272/06 (WM 2007, 297) und vom 18.07.2007 - 8 U 493/07 (juris) sowie im ersten Berufungsdurchgang in vorliegender Sache vom 18.07.2007 - 8 U 730/07 (MDR 2008, 165), auf das nunmehr angefochten gewesene Urteil des Landgerichts vom 13.12.2007 sowie auf die Schriftsätze der Parteien Bezug genommen.
  • BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Bank

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08
    Letzteres oder ein gesetzliches Abtretungsverbot ließ sich entgegen der Ansicht des Beklagten auch nicht aus dem Bankgeheimnis ableiten (BGH, Urteil vom 27.02.2007 - XI ZR 195/05, BGHZ 171, 180 sowie BVerfG, Beschluss vom 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07, WM 2007, 1694).
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08
    Letzteres oder ein gesetzliches Abtretungsverbot ließ sich entgegen der Ansicht des Beklagten auch nicht aus dem Bankgeheimnis ableiten (BGH, Urteil vom 27.02.2007 - XI ZR 195/05, BGHZ 171, 180 sowie BVerfG, Beschluss vom 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07, WM 2007, 1694).
  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08
    Eine Ausgliederung gestattet es als besondere Übertragungsart, statt der Einzelübertragung verschiedener Vermögensgegenstände eine allein durch den Parteiwillen zusammengefasste Summe von Vermögensgegenständen in einem Akt zu übertragen (BGH, Urteil vom 06.12.2000 - XII ZR 219/98, WM 2001, 538).
  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/03

    Kein gesetzlicher Beteiligtenwechsel mangels Gesamtrechtsnachfolge bei

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08
    Diese vielfach als partielle oder geteilte Gesamtrechtsnachfolge bezeichnete Sonderrechtsnachfolge hat zwar, tritt sie während eines laufenden Rechtsstreites ein, nicht eo ipso die prozessrechtliche Konsequenz, dass der zunächst verklagte übertragende Rechtsträger nicht mehr Partei des Rechtsstreites ist (BGH a.a.O.) oder statt des im finanzgerichtlichen Verfahren klagenden Steuerschuldners oder Investitionszulageberechtigten nunmehr dessen übernehmender Rechtsträger die Beteiligtenstellung erlangt (BFH, Urteile vom 07.08.2002 - I R 99/00, BFHE 199, 489 und vom 23.03.2005 - III R 20/03, BFHE 209, 29).
  • BFH, 07.08.2002 - I R 99/00

    Steuerschuldnerschaft nach Ausgliederung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08
    Diese vielfach als partielle oder geteilte Gesamtrechtsnachfolge bezeichnete Sonderrechtsnachfolge hat zwar, tritt sie während eines laufenden Rechtsstreites ein, nicht eo ipso die prozessrechtliche Konsequenz, dass der zunächst verklagte übertragende Rechtsträger nicht mehr Partei des Rechtsstreites ist (BGH a.a.O.) oder statt des im finanzgerichtlichen Verfahren klagenden Steuerschuldners oder Investitionszulageberechtigten nunmehr dessen übernehmender Rechtsträger die Beteiligtenstellung erlangt (BFH, Urteile vom 07.08.2002 - I R 99/00, BFHE 199, 489 und vom 23.03.2005 - III R 20/03, BFHE 209, 29).
  • OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18

    Kündigungen der Lieferverträge über Strom aus einem Steinkohlekraftwerk in

    Eine Ausgliederung gilt deswegen als bedeutender Vorteil gegenüber einer Einzelrechtsnachfolge (vgl. zum Ganzen: OLG Dresden, Urteil v. 28.04.2008, 8 U 65/08; Raible in: Maulbetsch/Klump/Rose, UmwG, 2. Aufl., § 123, Rn. 28).
  • OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09

    Ausgliederung eines Teilbetriebs - Bürgenhaftung

    Bei den im UmwG geregelten Formen der Umstrukturierung von Unternehmen sollen die Interessen Dritter stärker als in Fällen der Einzelrechtsnachfolge zurücktreten (vgl. OLG Dresden, WM 2008, 1273/1274).
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