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   OLG Dresden, 28.05.2001 - 8 U 498/01   

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OLG Dresden, 28.05.2001 - 8 U 498/01 (https://dejure.org/2001,2306)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.05.2001 - 8 U 498/01 (https://dejure.org/2001,2306)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - 8 U 498/01 (https://dejure.org/2001,2306)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflicht einer Bank über wirtschaftliche Risiken eines Projekts; Beteiligung einer Bank an Planung, Vertrieb und Durchführung eines Immobilienfonds; Täuschung oder Falschberatung von Anlegern bei Publikumsgesellschaften; Verwirkung des Rechts zur ...

  • Judicialis

    VerbrKrG § 9 Abs. 3

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 278, 607, 608; VerbrKrG § 9 Abs. 3, 4
    Zur Aufklärungspflicht und Haftung der Bank bei Finanzierung von Beteiligung an Immobilienfonds

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2002, 1881
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.2001 - 8 U 498/01
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. zuletzt BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.1.; ZIP 2000, 1430 unter II.1.a), der sich der Senat (vgl. Beschluss vom 21.02.2001, Az: 8 U 2893/00 [unveröffentlicht]) angeschlossen hat, ist eine finanzierende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen, weil sie regelmäßig davon ausgehen darf, dass dieser selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt oder sich zumindest der Hilfe von Fachleuten bedient hat.

    Entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (Fuellmich/Rieger, ZIP 1999, 465, 469 ff.) sind auch in jüngerer Zeit keine weiteren Fallgruppen hinzugetreten (vgl. OLG Braunschweig, WM 1998, 1223; OLG Hamm, WM 1999, 1056; OLG München, WM 2000, 130; OLG Stuttgart, WM 2000, 292; ferner BGH, ZIP 2000, 1051; ZIP 2000, 1430).

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotenzial und Ertragsfähigkeit muss sie nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und - erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten - überprüft hat (vgl. BGHZ 116, 209 = ZIP 1992, 166 unter II.2; BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.2.a; OLG Köln, WM 2000, 127, 129; OLG Schleswig, WM 2000, 1381, 1385; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 296).

    Das hätte allerdings vorausgesetzt, dass der Wert der Leistung der Beklagten als Anteilserwerberin knapp doppelt so hoch wie der Wert der Gegenleistung gewesen wäre, weil nur bei einem auffälligen Missverhältnis dieser Größenordnung eine Vermutung für das Vorliegen der subjektiven Tatbestandsmerkmale eines wucherähnlichen Geschäfts gilt (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.2.b m.w.N.), was hier auch nach dem Vortrag der Beklagten nicht der Fall war.

  • OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00

    Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.2001 - 8 U 498/01
    Dies gilt selbst dann, wenn der täuschende Mitgesellschafter vertretungsberechtigt war (vgl. BGHZ 26, 330; BGHZ 63, 338, 347 f; BGH, NJW 1973, 1604; BGH, NJW 1976, 894; OLG Hamm, NJW 1978, 225; OLG Celle, ZIP 1999, 1128, 1131; OLG München, ZIP 2000, 2295, 2302; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692, 697).

    Aus diesen Gründen kann der Gesellschaft der Einwand der arglistigen Täuschung nicht entgegen gehalten werden und haftet ausschließlich der Vertreter, der sie verübt hat (vgl. zum Ganzen OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692, 697 m.w.N.).

    Dementsprechend verwirkt der Gesellschafter nach einer gewissen Zeit sein Recht zur außerordentlichen Kündigung (vgl. BGH, NJW 1966, 2160; BGH, WM 1965, 976; OLG München, ZIP 2000, 2295, 2301; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692, 698).

  • OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99

    Kündigung einer Beteiligung an einem in Form einer BGB -Gesellschaft geführten

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.2001 - 8 U 498/01
    Dies gilt selbst dann, wenn der täuschende Mitgesellschafter vertretungsberechtigt war (vgl. BGHZ 26, 330; BGHZ 63, 338, 347 f; BGH, NJW 1973, 1604; BGH, NJW 1976, 894; OLG Hamm, NJW 1978, 225; OLG Celle, ZIP 1999, 1128, 1131; OLG München, ZIP 2000, 2295, 2302; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692, 697).

    Dementsprechend verwirkt der Gesellschafter nach einer gewissen Zeit sein Recht zur außerordentlichen Kündigung (vgl. BGH, NJW 1966, 2160; BGH, WM 1965, 976; OLG München, ZIP 2000, 2295, 2301; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692, 698).

  • OLG Dresden, 15.11.2002 - 8 U 2987/01

    Haustürsituation; verbundenes Geschäft; Realkredit; Rückabwicklung;

    Selbst wenn dies zuträfe, würde eine Haftung der Bank wegen Überschreitens der Rolle als Kreditgeber nicht bestehen, weil die Bank nicht nach außen erkennbar Vertreiberfunktionen übernommen hat (vgl. BGH, WM 1992, 901, 905; OLG Köln, WM 2001, 2139, 2142; Senat, OLG-Report Dresden 2002, 389, 391).
  • OLG Dresden, 26.09.2003 - 8 U 872/03

    Fondsbeitritt; Immobilienfonds; Haustürsituation; Widerruf;

    Eine solche Rollenüberschreitung setzt voraus, dass die Bank in zurechenbarer Weise den Anschein einer weitergehenden Zusammenarbeit mit dem Initiator weckt und dadurch einen Vertrauenstatbestand zu Gunsten des Anlegers geschaffen hat und insbesondere die Bank in nach außen erkennbarer Weise Vertreiberfunktionen übernommen hat (vgl. BGH, WM 1992, 901, 905; OLG Köln, WM 2001, 2139, 2142; Senat, BKR 2003, 114, 120 und OLG-Report Dresden 2002, 389, 391; OLG Stuttgart, BKR 2002, 828, 830).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2011 - 17 U 51/10

    Kapitalanlage: Aufklärungspflicht einer Bank bei einer grundschuldgesicherten

    Hierin kann eine spezifische Gefahr dieses Finanzierungsmodells gesehen werden, auf die die Darlehensnehmer hingewiesen werden mussten (so auch OLG Dresden WM 2002, 1881; a. A. OLG Frankfurt OLGR 2009, 328).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2007 - 17 U 347/06
    In der Rechtsprechung ( OLG Dresden, WM 2002, 1881 [OLG Dresden 28.05.2001 - 8 U 498/01] ) wurde zwar für den Fall der Absicherung der Finanzierungsbank durch eine Globalgrundschuld eine Aufklärungspflicht der Finanzierungsbank angenommen, weil die Anleger mit ihrer Fondsbeteiligung mittelbar auch für die Rückzahlung der Kredite anderer Anleger einzustehen haben und das abstrakte Risiko besteht, dass die Anleger bei einer Zwangsversteigerung des Fondsgrundstücks - obwohl sie den Kaufpreis ihres Anteils voll beglichen haben - ihre Rechte am Grundstück verlieren und insoweit auf einen unzureichenden Versteigerungserlös verwiesen werden.
  • LG Köln, 09.04.2013 - 21 O 214/12

    Verrechnung von Erlösen aus einer Mietzession oder einer etwaigen Verwertung von

    Die in diesem Zusammenhang klägerseits zitierte Rechtsprechung des OLG Dresden (Urteil vom 28.05.2001, Aktenzeichen 8 U 498/01) ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, so dass es keiner Entscheidung darüber bedarf, ob diese überzeugt.
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