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   OLG Dresden, 28.10.2009 - 12 U 805/09   

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OLG Dresden, 28.10.2009 - 12 U 805/09 (https://dejure.org/2009,13541)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.10.2009 - 12 U 805/09 (https://dejure.org/2009,13541)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 12 U 805/09 (https://dejure.org/2009,13541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs im Mahnbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3
    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs im Mahnbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2009, 2371
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • OLG Oldenburg, 21.08.2008 - 9 U 44/08

    Unterbrechung der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides;

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2009 - 12 U 805/09
    Vor diesem Hintergrund berufen sich die Beklagten ohne Erfolg auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 21.08.2008 ( 9 U 44/08, WM 2009, 1102 ff., zitiert nach juris).

    Auch wenn sich nämlich der streitgegenständliche Sachverhalt und die dem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg (vom 21.08.2008, aaO.) zugrunde liegende Fallgestaltung ihrer "Struktur" nach insofern ähneln, als die Summe der unterschiedlichen verbürgten Hauptschulden die Nominalbeträge der Höchstbetragsbürgschaften jeweils überstiegen, kann doch nicht unberücksichtigt bleiben, dass den Beklagten hier aufgrund der Angaben in den Mahnbescheiden und der ihnen sonst bekannten Umstände durchaus bewusst war, auf der Grundlage welcher Hauptforderungen sie von der allein in Betracht kommenden Gläubigerin als Bürgen in Anspruch genommen werden sollten.

    Die Abweichung von einer Entscheidung anderer Instanzgerichte - hier etwa des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 21.08.2008 (aaO.) - gebietet für sich besehen daher nicht die Revisionszulassung.

  • BGH, 17.12.1992 - VII ZR 84/92

    Hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2009 - 12 U 805/09
    Die Art und der Umfang der erforderlichen Angaben hängt im Einzelfall vor allem von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (so: BGH, Urteil vom 21.10.2008, XI ZR 466/07, NJW 2009, 56 f., zitiert nach juris, Tz. 18; BGH, 23.01.2008, VIII ZR 46/07, NJW 2008, 1220 f., zitiert nach juris, Tz. 13; BGH, Urteil vom 17.11.2005, IX ZR 8/04, NJW-RR 2006, 275 ff., zitiert nach juris, Tz. 15; BGH, Urteil vom 17.12.1992, VII ZR 84/92, NJW 1993, 862 f., zitiert nach juris, Tz. 14; BGH, Urteil vom 05.12.1991, VII ZR 106/91, NJW 1992, 1111 , zitiert nach juris, Tz. 17, 18).

    Bereits hierdurch unterscheidet sich die vom Senat zu beurteilende Fallgestaltung von den etwa den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 17.12.1992 (aaO., Tz. 17) und vom 21.10.2008 (aaO., Tz. 18) zugrunde liegenden Sachverhalten: Die Beklagten mussten sich gerade nicht fragen, welche von insgesamt 436 möglichen Rechnungen oder zwei unterschiedlichen Darlehensforderungen dem mit dem Mahnbescheid verfolgten Anspruch zugrunde gelegt werden sollten.

    Ihnen war bekannt, in welchem Umfang die hier den Hauptschuldnerinnen zugesagten - insgesamt fünf - Kredite bei Eintritt des Sicherungsfalls tatsächlich valutierten (zu "sonst" erkennbaren Umständen: BGH, Urteil vom 17.12.1992, aaO., Tz. 17): Die gegenüber den Hauptschuldnerinnen jeweilsfällig gestellten Forderungssalden waren ihnen - zuletzt - mit Schreiben vom 15.01.2007 (K 16) und 05.02.2007 (K 17) mitgeteilt worden, die Beklagte zu 1) und für diese handelnd der Beklagte zu 2) hatten diese in die verbürgten Höchstbeträge übersteigender Höhe auch bereits unter dem 22.12.2004 bestätigt (K 19).

  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 8/05

    Berücksichtigung der Übernahme eines Wohnrechts bei der Ermittlung des Anfangs-

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2009 - 12 U 805/09
    Die Bezeichnung der geltend gemachten Ansprüche als "Bürgschaft (...) vom 16.08.2002" kennzeichnete den diesen zugrunde liegenden Lebenssachverhalt und gewährleistete eine sichere Abgrenzung zu anderen materiell-rechtlichen Ansprüchen (vgl. hierzu auch: BGH, Urteil vom 08.05.1996, XII ZR 8/05, NJW 1996, 2152 f., zitiert nach juris, Tz.21).

    Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn keine Teilbeträge aus mehreren Einzelforderungen geltend gemacht werden (so aber der den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 21.10.2008, aaO., Tz. 21, und vom 08.05.1996, aaO., Tz. 24, zugrunde liegende Sachverhalt).

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 46/07

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Schadensersatzanspruchs des

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2009 - 12 U 805/09
    Die Art und der Umfang der erforderlichen Angaben hängt im Einzelfall vor allem von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (so: BGH, Urteil vom 21.10.2008, XI ZR 466/07, NJW 2009, 56 f., zitiert nach juris, Tz. 18; BGH, 23.01.2008, VIII ZR 46/07, NJW 2008, 1220 f., zitiert nach juris, Tz. 13; BGH, Urteil vom 17.11.2005, IX ZR 8/04, NJW-RR 2006, 275 ff., zitiert nach juris, Tz. 15; BGH, Urteil vom 17.12.1992, VII ZR 84/92, NJW 1993, 862 f., zitiert nach juris, Tz. 14; BGH, Urteil vom 05.12.1991, VII ZR 106/91, NJW 1992, 1111 , zitiert nach juris, Tz. 17, 18).

    Zur Bezeichnung des geltend gemachten Anspruchs kann auch auf Rechnungen oder andere Schriftstücke Bezug genommen werden, diese müssen allerdings nur dann, wenn sie dem Schuldner bereits bekannt sind, dem Mahnbescheid nicht in Abschrift beigefügt werden (so: BGH, Urteil vom 10.07.2008, IX ZR 160/07, NJW 2008, 3498 ff., zitiert nach juris, Tz. 7; BGH, Urteil vom 23.01.2008, VIII ZR 46/07, NJW 2008, 1120 f., zitiert nach juris, Leitsatz).

    Entgegen der offenbar von den Beklagten vertretenen Auffassung ist für die verjährungshemmende Wirkung eines Mahnbescheides im Übrigen nicht Voraussetzung, dass aus diesem selbst für einen außenstehenden Dritten erkennbar ist, welche konkreten Forderungen auf welcher Rechtsgrundlage gegen den Antragsgegner gerichtet werden (BGH, Urteil vom 23.01.2008, aaO., Tz. 15: "Da zwischen den Parteien ein einziges Mietverhältnis bestand, konnte kein Zweifel bestehen, auf welche Wohnung sich die Schadenersatzforderung bezog").

  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 62/90

    Vollstreckungsbescheid gegen Ehegatten - §§ 700 Abs. 6, 345 ZPO, Berufung, 'weite

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2009 - 12 U 805/09
    Vielmehr lässt ihre Argumentation unberücksichtigt, dass zwischen der fehlenden Individualisierung eines Anspruchs und dessen schlüssiger Darstellung zu unterscheiden ist (ähnlich: BGH, Urteil vom 25.10.1990, IX ZR 62/90, BGHZ 112, 367 ff., zitiert nach juris, Tz. 8).

    Die in Ansehung der Akzessorietät der Bürgschaft erforderliche Substantiierung der Bürgschaftsforderung konnte vielmehr im Laufe des Rechtsstreits nach Übergang in das streitige Verfahren nachgeholt werden (ebenso: BGH, Urteil vom 06.12.2001, aaO., Tz. 12; inzidenter auch: BGH, Urteil vom 25.10.1990, aaO., Tz. 8).

  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 183/00

    Individualisierung der Forderung im Mahnbescheidsantrag

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2009 - 12 U 805/09
    Die Beklagten konnten daher keinen vernünftigen Zweifel daran haben, dass die Klägerin sie jeweils aus den mit zutreffendem Datum bezeichneten Höchstbetragsbürgschaften in voller Höhe in Anspruch nahm (ähnlich: BGH, Urteil vom 06.12.2001, VII ZR 183/00, NJW 2002, 520 f., zitiert nach juris, Tz. 11 - Werklohnforderung; BGH, Urteil vom 03.06.2008, IX ZR 353/07, ZIP 2008, 1624 ff., zitiert nach juris, Tz. 16 - Darlehensforderung).

    Die in Ansehung der Akzessorietät der Bürgschaft erforderliche Substantiierung der Bürgschaftsforderung konnte vielmehr im Laufe des Rechtsstreits nach Übergang in das streitige Verfahren nachgeholt werden (ebenso: BGH, Urteil vom 06.12.2001, aaO., Tz. 12; inzidenter auch: BGH, Urteil vom 25.10.1990, aaO., Tz. 8).

  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2009 - 12 U 805/09
    Deshalb kann sich der Bürge regelmäßig nicht darauf berufen, dass er das Risiko unrichtig beurteilt und insoweit einen anderen Geschehensablauf erwartet habe (so: BGH, Urteil vom 20.12.1965, VIII ZR 28/64, NJW 1966, 448 f., 449; ähnlich: BGH, Urteil vom 05.01.1995, IX ZR 85/94, ZIP 1995, 203 ff., 204).

    Denn grundsätzlich wird die Geschäftsgrundlage durch nicht zum Vertragsinhalt erhobene, aber bei Vertragsschluss zu Tage getretene, dem Gegner erkennbare und von ihm nicht beanstandete Vorstellungen des einen Vertragsteils oder durch entsprechende gemeinsame Vorstellungen beider Vertragspartner gebildet, auf die der Geschäftswille aufbaut (ständige Rechtsprechung, vgl. nur: BGH, Urteil vom 05.01.1995, aaO.).

  • BGH, 02.12.1964 - VIII ZR 305/63
    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2009 - 12 U 805/09
    An die Bejahung einer solchen Vereinbarung sind indessen besondere Anforderungen zu stellen (vgl. nur: BGH, Urteil vom 02.12.1964, VIII ZR 305/63, NJW 1965, 438 f., 438).

    Die Berufung auf das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage scheitert daher in den Fällen, in denen eine ausdrückliche vertragliche Risikoübernahme erfolgte (vgl. nur: Palandt, Grüneberg, BGB , 68. Aufl., Rz. 20 zu § 313; BGH, Urteil vom 02.12.1964, aaO.).

  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2009 - 12 U 805/09
    Die Bezeichnung der geltend gemachten Ansprüche als "Bürgschaft (...) vom 16.08.2002" kennzeichnete den diesen zugrunde liegenden Lebenssachverhalt und gewährleistete eine sichere Abgrenzung zu anderen materiell-rechtlichen Ansprüchen (vgl. hierzu auch: BGH, Urteil vom 08.05.1996, XII ZR 8/05, NJW 1996, 2152 f., zitiert nach juris, Tz.21).
  • LG Stendal, 14.12.2005 - 23 O 303/05

    Zur Verjährungshemmung durch Zustellung eines Mahnbescheids bei einheitlicher

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2009 - 12 U 805/09
    Aus diesem Grunde verfängt auch der Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Stendal vom 14.12.2005 (23 O 303/05, ZIP 2006, 753, zitiert nach juris, Tz. 30) nicht, denn diese Entscheidung verhält sich ebenfalls zu der Geltendmachung eines Teilbetrages einer Bürgschaftsforderung im Wege eines Mahnverfahrens, der bereits ein gerichtliches Verfahren vorausgegangen war, in dem die dortige Klägerin einen weitergehenden "erstrangigen" Teilbetrag gegen den Beklagten geltend gemacht hatte.
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 295/00

    Individualisierung der Klagegründe durch Bezugnahme auf eine Anlage

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

  • AG Hannover, 11.06.2009 - 514 C 7957/08

    Anspruchsverjährung: Hemmung der Verjährung durch einen Mahnbescheid

  • LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06
  • BGH, 05.12.1991 - VII ZR 106/91

    Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides

  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

  • BGH, 20.12.1965 - VIII ZR 21/64

    Übernahme einer Bürgschaft unter einer Bedingung - Vereinbarung der Erreichung

  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

  • BGH, 06.07.2004 - XI ZR 254/02

    Verwirkung des Anspruchs des Bürgschaftsgläubigers; Kündigung eines

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 353/07

    Tilgungsbestimmung bei Verwertung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung

  • BGH, 28.04.1965 - VIII ZR 28/64

    Entschuldbarkeit eines Irrtums hinsichtlich eines Zahlungstermins und rechtliche

  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 8/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs in einem Mahnbescheid; Pflichten

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03

    Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

    Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids

  • BGH, 10.07.2008 - IX ZR 160/07

    Bezugnahme auf Rechnungen im Mahnantrag

  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 201/98

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme des bürgenden Verbandes im Warenverkehr mit

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 184/03

    Zulässigkeit der Kündigung eines Sanierungsdarlehens

  • BGH, 17.12.2013 - XI ZR 24/13

    Einer Bürgschaft zugrunde liegende Hauptschuld als selbständiger Teil des

    Das Berufungsgericht hat zwar übersehen, dass die Hauptschuld, die der Inanspruchnahme aus Bürgschaft zugrunde liegt, wegen der Akzessorietät der Bürgschaft selbständiger Teil des Streitgegenstands ist (Senatsurteil vom 29. Januar 2008 - XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161 Rn. 30; BGH, Urteil vom 18. November 1993 - IX ZR 244/92, BGHZ 124, 164, 167) und die Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB eine hinreichende Individualisierung auch der Hauptschuld voraussetzt (unzutreffend daher OLG Dresden, WM 2009, 2371, 2373 ff.).
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