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   OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21   

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OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21 (https://dejure.org/2021,52479)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.10.2021 - 3 Ws 95/21 (https://dejure.org/2021,52479)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 3 Ws 95/21 (https://dejure.org/2021,52479)
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  • Justiz Sachsen

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  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Wann und wie wird die Entscheidung über die Besetzungsreduktion nach neuem Recht kontrolliert?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 27.04.2020 - 4 Ws 29/20

    Gesetzlicher Richter im Strafverfahren: Entbindung eines Schöffen aufgrund des

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21
    Wie schon bisher nach § 338 Nr. 1 StPO, so kann auch nach § 222b Abs. 3 StPO das Rechtsmittelgericht im Fall der Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung angesichts der in § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG normierten Unanfechtbarkeit einer solchen Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 336 Abs. 1 Satz 2 StPO nur dann eingreifen, wenn der Beschwerdeführer durch die von ihm beanstandete Entscheidung seinem gesetzlichen Richter entzogen wird (vgl. KG Berlin, Beschlüsse vom 9. März 2020, 1 Ws 19/20, und 4 Ws 29/20, juris).

    Eine stichwortartige, die tragenden Gründe der Entscheidung zutreffend beschreibende Dokumentation genügt den Anforderungen des § 54 Abs. 3 Satz 2 GVG (vgl. KG Berlin, 4 Ws 29/20, a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 342/15

    Absolute Revisionsgründe (vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Recht auf den

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21
    Willkür in diesem Sinne liegt freilich nicht nur bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern auch dann vor, wenn die mit der Entbindung des Schöffen verbundene Festlegung des gesetzlichen Richters bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken, im Fall des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG die Verhinderung einer manipulativen Richterauswahl (vgl. BVerfGE 10 17, 294, 299), grob fehlerhaft und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15 -, juris Rn. 12; NJW 2014, 1604, 1606).
  • BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Zulässigkeit einer Besetzungsrüge -

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21
    Dies ist nicht bereits bei einer fehlerhaften, sondern erst bei einer objektiv willkürlichen Entscheidung der Fall (vgl. BGHSt 31, 3, 5).
  • BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21
    Wenngleich somit die Entscheidung des Kammervorsitzenden zur Entbindung des Ersatzschöffen von einem Tatsachenirrtum beeinflusst war, so kann - auch bei Anwendung des bei der Willkürprüfung anzulegenden, auf Verhinderung einer manipulative Richterauswahl ausgerichteten Maßstabs - von einem klar zutage getretenen Gesetzesverstoß oder einem willkürlichen Eingriff in die Besetzung des Gerichts nicht die Rede sein (vgl. BGHSt 27, 105).
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21
    Willkür in diesem Sinne liegt freilich nicht nur bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern auch dann vor, wenn die mit der Entbindung des Schöffen verbundene Festlegung des gesetzlichen Richters bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken, im Fall des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG die Verhinderung einer manipulativen Richterauswahl (vgl. BVerfGE 10 17, 294, 299), grob fehlerhaft und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15 -, juris Rn. 12; NJW 2014, 1604, 1606).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der rückwirkenden Bestellung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21
    Wie schon bisher nach § 338 Nr. 1 StPO, so kann auch nach § 222b Abs. 3 StPO das Rechtsmittelgericht im Fall der Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung angesichts der in § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG normierten Unanfechtbarkeit einer solchen Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 336 Abs. 1 Satz 2 StPO nur dann eingreifen, wenn der Beschwerdeführer durch die von ihm beanstandete Entscheidung seinem gesetzlichen Richter entzogen wird (vgl. KG Berlin, Beschlüsse vom 9. März 2020, 1 Ws 19/20, und 4 Ws 29/20, juris).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21
    Schon eine nur vertretbare Beantwortung einer Zweifelsfrage zur zutreffenden Gerichtsbesetzung verstößt weder gegen den sich aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ergebenden Anspruch auf Mitwirkung des gesetzlichen Richters, noch wird dadurch eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts i.S.v. § 338 Nr. 1 StPO herbeigeführt (BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, juris).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21
    Eine Beanstandung ergibt sich (nur) dann, wenn das Strafverfahren unvertretbar oder willkürlich einem bestimmten Spruchkörper zugewiesen wurde (BVerfG, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 StR 10/20, juris).
  • BGH, 16.06.2021 - StB 25/21

    Geschäftsverteilungsplan (gesetzlicher Richter; generell-abstrakte Regelung;

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21
    Dieser ist erst überschritten, wenn für die Entscheidung kein sachlicher Grund ersichtlich ist und die Verteilung der Geschäfte maßgeblich durch sachfremde Erwägungen geprägt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - StB 25 und 26/21, juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21
    Von Willkür kann nur die Rede sein, wenn die Entscheidung über die Gerichtsbesetzung sich so weit von dem die Bestimmungen über die Besetzung des Gerichts beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70, juris).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2011/16

    Geschäftsverteilung und Garantie des gesetzlichen Richters (nachträgliche

  • BGH, 11.01.2005 - 3 StR 488/04

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge (Zweierbesetzung; Dreierbesetzung;

  • OLG München, 12.02.2020 - 2 Ws 138/20

    Voraussetzungen einer Besetzungsrüge

  • OLG Celle, 27.01.2020 - 3 Ws 21/20

    Pflicht zur hinreichenden Beschreibung des Verfahrensgegenstandes bei

  • OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 Ws 20/23

    Beschwerde gegen die mit dem Eröffnungsbeschluss ergangene Entscheidung einer

    b) Eine Auslegung als Besetzungseinwand gemäß § 222b StPO, der für den Einwand gegen die Gerichtsbesetzung mit zwei Berufsrichtern einschließlich des Vorsitzenden entweder in direkter (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361 - 368; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Januar 2014 - III-1 Ws 50/14, juris Rn. 21) oder entsprechender (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 343/98, juris Rn. 11; OLG Dresden, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 Ws 95/21, BeckRS 2021, 40826 Rn. 10) Anwendung des § 222b Abs. 1 StPO der statthafte Rechtsbehelf wäre, ist angesichts der ausdrücklichen Bezeichnung des Rechtsmittels als "Beschwerde entsprechend § 304 StPO" durch den Verteidiger des Angeklagten, der Fachanwalt für Strafrecht ist, nicht möglich.
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