Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.11.2018 - 18 WF 1120/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,40263
OLG Dresden, 28.11.2018 - 18 WF 1120/18 (https://dejure.org/2018,40263)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.11.2018 - 18 WF 1120/18 (https://dejure.org/2018,40263)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. November 2018 - 18 WF 1120/18 (https://dejure.org/2018,40263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,40263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 545
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 19.05.1999 - 20 WF 97/99

    Zulässigkeit des Antrags auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren bei

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2018 - 18 WF 1120/18
    Nach einhelliger Meinung ist es daher dem Schuldner nicht möglich, durch nachträgliche Handlungen, etwa die Errichtung eines Unterhaltstitels, im Laufe des vereinfachten Verfahrens dessen Unstatthaftigkeit herbeizuführen (vgl. Keidel/Giers, FamFG, § 249 Rdn. 13; OLG Dresden, FamRZ 2000, 679; OLG München FamRZ 2001, 1076).
  • OLG München, 30.10.2000 - 12 WF 1318/00
    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2018 - 18 WF 1120/18
    Nach einhelliger Meinung ist es daher dem Schuldner nicht möglich, durch nachträgliche Handlungen, etwa die Errichtung eines Unterhaltstitels, im Laufe des vereinfachten Verfahrens dessen Unstatthaftigkeit herbeizuführen (vgl. Keidel/Giers, FamFG, § 249 Rdn. 13; OLG Dresden, FamRZ 2000, 679; OLG München FamRZ 2001, 1076).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2020 - 9 WF 53/20

    Voraussetzungen der Feststellung des Kindesunterhalts im vereinfachten

    Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren im Sinne dieser Vorschrift, denn es hat - ungeachtet bestimmter verfahrensrechtlicher Besonderheiten - ebenso wie das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger die Errichtung eines Unterhaltstitels zum Ziel (Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 249 Rn. 15; OLG Dresden, FamRZ 2019, 545).

    Das Gericht soll im vereinfachten Verfahren keine komplizierten oder langwierigen Prüfungen inhaltlicher Art vornehmen müssen, sondern sich auf die relativ unkomplizierte Prüfung beschränken können, ob es überhaupt ein anderes Unterhaltsverfahren in Bezug auf dieses Kind gibt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.02.2020 - 11 WF 344/19; OLG Dresden, FamRZ 2019, 545; Wendl/Dose/Schmitz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl., § 10 Rn. 643).

  • OLG Frankfurt, 06.08.2020 - 3 WF 68/20

    Unstatthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens nach § 249 Abs. 2 FamFG

    Auch dieses Verfahren bliebe weiter anhängig, obwohl es durch das Gericht ohne eine entsprechende Verfahrenshandlung des Antragstellers nicht weiter betrieben würde ((OLG Dresden, FamRZ 2019, 545 Rn. 10)).
  • OLG Oldenburg, 12.02.2020 - 11 WF 344/19

    Zulässigkeit eines Antrags der Unterhaltsvorschusskasse auf Festsetzung von

    Es handelt sich bei dem anhängigen gerichtlichen Verfahren um ein auf Zahlung von Unterhalt gerichtetes Verfahren (vgl. Weber in BeckOK FamFG, Hahne/Schlögel/Schlünder, 32. Edition, Stand 01.10.2019, FamFG, § 249 Rn. 19; OLG Dresden v. 28.11.2018 - 18 WF 1120/18 BeckRS 2018, 30522).
  • OLG Bamberg, 21.12.2022 - 1 F 771/21

    Kindesunterhalt: unzulässiges vereinfachtes Verfahren über

    Diese Einwendung kann nach § 256 FamFG mit der Beschwerde geltend gemacht werden und auch dann, wenn diese bislang nicht (oder nicht mehr) geltend gemacht worden ist (Keidel-Griers, 20. Auflage, 2020, FamFG, § 256 Rn. 11, OLG Dresden, Beschluss vom 28. November 2018 - 18 WF 1120/18 -, Rn. 6, juris).

    § 254 FamFG erfasst nur Einwendungen nach § 252 Abs. 2 bis 4 FamFG (vgl. Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Auflage, 2021, § 253 Rn. 2 ff., § 254 Rn. 1; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2020, Az. 9 WF 53/20; OLG Celle, Beschluss vom 25. September 2020 - 10 UF 164/20 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 28. November 2018 - 18 WF 1120/18 -, Rn. 6, juris).

  • AG Erfurt, 27.01.2020 - 35 FH 117/19

    Statthaftigkeit des vereinfachten Unterhaltsverfahrens bei Titeln über frühere

    Auch die Erhebung eines Stufenantrags hindert eine Festsetzung im vereinfachten Unterhaltsverfahren, dagegen genügt ein reiner Auskunftsantrag nicht (siehe auch OLG Dresden, Beschluss vom 28. November 2018 - 18 WF 1120/18 -, Rn. 9, juris).

    Weder droht in der zu beurteilenden Fallgestaltung die Gefahr einer doppelten Titulierung noch könnte der Antragsteller hinsichtlich der vorliegenden Vollstreckungstitel in Form der Vollstreckungsbescheide den Weg der Abänderung beschreiten (offensichtlich geht auch das OLG Dresden - Beschluss vom 28. November 2018 - 18 WF 1120/18 -, Rn. 16 - ebenfalls von einer grundsätzlichen Statthaftigkeit aus, lässt dann allerdings die Festsetzung im vereinfachten Unterhaltsverfahren nicht zu, weil auch Unterhalt für die Vergangenheit verlangt wurde und hierüber ein Mahnverfahren anhängig war).

  • OLG Bamberg, 21.12.2022 - 7 UF 194/22

    Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren; Keine

    Diese Einwendung kann nach § 256 FamFG mit der Beschwerde geltend gemacht werden und auch dann, wenn diese bislang nicht (oder nicht mehr) geltend gemacht worden ist (Keidel-Griers, 20. Auflage, 2020, FamFG , § 256 Rn. 11, OLG Dresden, Beschluss vom 28. November 2018 - 18 WF 1120/18 -, Rn. 6, juris).

    § 254 FamFG erfasst nur Einwendungen nach § 252 Abs. 2 bis 4 FamFG (vgl. Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG , 3. Auflage, 2021, § 253 Rn. 2 ff., § 254 Rn. 1; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2020, Az. 9 WF 53/20; OLG Celle, Beschluss vom 25. September 2020 - 10 UF 164/20 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 28. November 2018 - 18 WF 1120/18 -, Rn. 6, juris).

  • AG Erfurt, 25.02.2020 - 35 FH 138/19

    Statthaftigkeit der Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten

    Auch die Erhebung eines Stufenantrags hindert eine Festsetzung im vereinfachten Unterhaltsverfahren, dagegen genügt ein reiner Auskunftsantrag nicht (siehe auch OLG Dresden, Beschluss vom 28. November 2018 - 18 WF 1120/18 -, Rn. 9, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht