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   OLG Dresden, 29.01.2019 - 4 U 942/17   

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https://dejure.org/2019,2938
OLG Dresden, 29.01.2019 - 4 U 942/17 (https://dejure.org/2019,2938)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.01.2019 - 4 U 942/17 (https://dejure.org/2019,2938)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - 4 U 942/17 (https://dejure.org/2019,2938)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Versicherungsmaklers bei beabsichtigter Veräußerung der Lebensversicherung an einen Policenankäufer

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Versicherungsmaklerhaftung - Beweislast bei fehlender Beratungsdokumentation

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VVG § 63
    Pflichten des Maklers beim Verkauf einer Lebensversicherung an einen Policenaufkäufer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des Versicherungsmaklers bei beabsichtigter Veräußerung der Lebensversicherung an einen Policenankäufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsnehmer verkaufte Policen - Versicherungsmaklerin haftet bei Verlusten für nicht dokumentierte, unzureichende Beratung

  • versr.de (Kurzinformation)

    Pflichten des Maklers beim Verkauf einer Lebensversicherung an einen Policenaufkäufer

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz und ausführliche Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Haftung des VM, Falschberatung, fehlerhafte Beratung, Beratung zum Verkauf einer Lebensversicherung an einen Policenaufkäufer, Policenverkauf, Beweislast, Beratungsanlass, Dokumentationspflicht, Beratungsdokumentation

Besprechungen u.ä.

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz und ausführliche Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Haftung des VM, Falschberatung, fehlerhafte Beratung, Beratung zum Verkauf einer Lebensversicherung an einen Policenaufkäufer, Policenverkauf, Beweislast, Beratungsanlass, Dokumentationspflicht, Beratungsdokumentation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1123
  • VersR 2019, 548
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.09.2010 - Xa ARZ 191/10

    Besonderer Gerichtsstand der Widerklage: Entsprechende Anwendung auf

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2019 - 4 U 942/17
    Ausnahmsweise ist die isolierte Drittwiderklage zulässig, wenn sie gegen den Zedenten der Klageforderung gerichtet ist und die Gegenstände von Klage und Drittwiderklage tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind (BGH, Beschl. v. 30.9.2010, Xa ARZ 191/10, wenn sich ihr Gegenstand mit dem Gegenstand einer hilfsweise gegenüber der Klage des Zessionars zur Aufrechnung gestellten Forderung deckt (BGH, Urt. V. 5.4.2001, VII ZR 135/00) oder wenn die abgetretene Klageforderung und die mit der Drittwiderklage geltend gemachte Forderung aus einem einheitlichen Schadensereignis resultieren (BGH, Urt. v. 13.3.2007, VI ZR 129/06, Rn. 16).

    Schließlich ist sie zulässig, wenn mit ihr die Feststellung begehrt wird, dass dem Zedenten keine Ansprüche zustehen (BGH, Beschl. V. 30.9.2010, Xa ARZ 191/10).

  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2019 - 4 U 942/17
    Ausnahmsweise ist die isolierte Drittwiderklage zulässig, wenn sie gegen den Zedenten der Klageforderung gerichtet ist und die Gegenstände von Klage und Drittwiderklage tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind (BGH, Beschl. v. 30.9.2010, Xa ARZ 191/10, wenn sich ihr Gegenstand mit dem Gegenstand einer hilfsweise gegenüber der Klage des Zessionars zur Aufrechnung gestellten Forderung deckt (BGH, Urt. V. 5.4.2001, VII ZR 135/00) oder wenn die abgetretene Klageforderung und die mit der Drittwiderklage geltend gemachte Forderung aus einem einheitlichen Schadensereignis resultieren (BGH, Urt. v. 13.3.2007, VI ZR 129/06, Rn. 16).
  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 129/06

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage bei Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2019 - 4 U 942/17
    Ausnahmsweise ist die isolierte Drittwiderklage zulässig, wenn sie gegen den Zedenten der Klageforderung gerichtet ist und die Gegenstände von Klage und Drittwiderklage tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind (BGH, Beschl. v. 30.9.2010, Xa ARZ 191/10, wenn sich ihr Gegenstand mit dem Gegenstand einer hilfsweise gegenüber der Klage des Zessionars zur Aufrechnung gestellten Forderung deckt (BGH, Urt. V. 5.4.2001, VII ZR 135/00) oder wenn die abgetretene Klageforderung und die mit der Drittwiderklage geltend gemachte Forderung aus einem einheitlichen Schadensereignis resultieren (BGH, Urt. v. 13.3.2007, VI ZR 129/06, Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11

    Versicherungsmaklerhaftung: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei empfohlenem

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2019 - 4 U 942/17
    Hierzu gehört auch ein Hinweis auf die Risiken bei der Abwicklung bereits bestehender Verträge (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. September 2011 - 12 U 56/11 -, Rn. 48 m.w.N, - juris).
  • BGH, 25.09.2014 - III ZR 440/13

    Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolice in einem Altfall:

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2019 - 4 U 942/17
    Grundsätzlich hat zwar der den Schadensersatz begehrende Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen, dass der Versicherungsvermittler seine Beratungspflicht verletzt hat, wobei den Versicherungsvermittler eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2014 - III ZR 440/13, juris).
  • BGH, 23.10.2014 - III ZR 82/13

    Schadensersatzprozess wegen Falschberatung durch einen Versicherungsmakler:

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2019 - 4 U 942/17
    Der Versicherungsmakler muss dagegen darlegen und beweisen, dass der Schaden auch bei korrekter Beratung und Dokumentation eingetreten wäre, weil der Versicherungsnehmer sich über die aus der Aufklärung und Beratung folgenden Bedenken hinweggesetzt hätte und deshalb der Schaden auch bei vertragsgerechter und pflichtgemäßer Aufklärung und Beratung eingetreten wäre (so BGH, Urteil vom 23. Oktober 2014 - III ZR 82/13 -, Rn. 9, juris m.w.N.; Prölss/Martin-Dörner, VVG, 30. Aufl., § 63 Rn. 17).
  • BGH, 13.11.2014 - III ZR 544/13

    Haftung des Versicherungsvermittlers: Hinweispflichten bei Wechsel der

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2019 - 4 U 942/17
    Insbesondere bei Kapitallebensversicherungen, bei denen es sich um besonders beratungsbedürftige Versicherungsverträge handelt, hat der Versicherungsmakler seinen Kunden regelmäßig auf die Folgen und Risiken der vorzeitigen Kündigung einer bestehenden und des Abschlusses einer neuen Lebensversicherung hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2014 - III ZR 544/13 -, Rn. 9 - 18, zit. n. juris m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.07.2015 - 20 U 44/15

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2019 - 4 U 942/17
    Die Beratung zur Beendigung und zum Verkauf von Lebensversicherungen ist ebenfalls als Versicherungsmaklertätigkeit anzusehen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24. Juli 2015 -20 U 44/15 -, Rn. 25, - juris).
  • OLG Dresden, 21.02.2017 - 4 U 1512/16

    Ansprüche des Versicherungsnehmers bei Verletzung der Pflicht des

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2019 - 4 U 942/17
    Hat der Versicherungsmakler - wie hier - überhaupt keine Beratungsdokumentation vorgelegt, dann muss er nachweisen, dass er mündlich so beraten hat, wie er behauptet (vgl. BGH, a.a.O.; Senat, Urteil vom 21. Februar 2017 - 4 U 1512/16 -, Rn. 15 - 16, juris).
  • LG Stuttgart, 15.12.2017 - 21 O 300/17

    Drittwiderklage - Unzulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2019 - 4 U 942/17
    Ausschlaggebend ist aber stets, dass die zu erörternden Gegenstände der Klage und der Drittwiderklage tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und durch die Einbeziehung des Drittwiderbeklagten in den Rechtsstreit dessen schutzwürdige Interessen nicht verletzt werden (vgl. LG Stuttgart, Teilurteil vom 15. Dezember 2017 - 21 O 300/17 -, Rn. 25, juris).
  • OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 54/23
    Hierzu gehört auch ein Hinweis auf die Risiken bei der Abwicklung bereits bestehender Verträge (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. September 2011 - 12 U 56/11 -, Rn. 48 m.w.N, - juris; Senat, Urteil vom 29. Januar 2019 - 4 U 942/17 -, Rn. 17, juris).

    Verletzt der Versicherungsvermittler aber seine nach § 61 Abs. 1 Satz 2, § 62 VVG bestehende Pflicht, den erteilten Rat und seine Gründe dafür zu dokumentieren und dies dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss zu übermitteln, erscheint es gerechtfertigt, ihm das beweisrechtliche Risiko aufzuerlegen und dem Versicherungsnehmer Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zuzubilligen (Senat, Urteil vom 29. Januar 2019 - 4 U 942/17 -, Rn. 19, juris).

  • OLG Rostock, 02.08.2021 - 2 U 17/20

    Policenaufkäufer - Mitbewerberbehinderung bzw. Vertragsbruchverleitung im Rahmen

    Die von der Beklagten in vorliegendem Kontext herangezogenen obergerichtlichen Entscheidungen haben als Schuldner der Haftung wegen der nicht erteilten Hinweise u.a. auf die Nachteile des Policenverkaufs und die Möglichkeit einer Kündigung in Eigenregie stets nur einen vom (Auf-) Käufer personenverschiedenen "Makler" bzw. "Vermittler" angesehen, und zwar mit der - logischen - Konsequenz, dass der Anspruch in der Rechtsfolge nicht auf (vom "Makler" bzw. "Vermittler" rechtlich gar nicht leistbare) Vertragsaufhebung gerichtet war, sondern auf Ersatz in Geld, eben weil der Verkauf der Police ungeachtet etwaiger Beratungs- bzw. Aufklärungsmängel wirksam war und wirksam blieb (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 29.01.2019 - 4 U 942/17, VersR 2019, 548 = NJW-RR 2019, 1123 [Juris; Tz. 16 f. i.V.m. 24]; OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2019 - I-20 U 142/18, VersR 2019, 1497 = RuS 2020, 178 [Juris; Tz. 25 ff.]).
  • OLG Hamm, 13.03.2019 - 20 U 142/18

    Pflichten eines Versicherungsmaklers bei Abtretung einer Lebensversicherung

    Da folglich die Kündigung der Verträge und die Geltendmachung des Rückkaufswertes mindestens genauso geeignet gewesen wäre, das Ziel einer kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung zu erreichen, hätte der Beklagte deutlich auf die verschiedenen dem Kläger und seiner Ehefrau offen stehenden Möglichkeiten hinweisen müssen (vgl. dazu auch OLG Dresden, Urteil vom 29.01.2019 - 4 U 942/17, juris), was er unstreitig nicht tat.

    Vielmehr steht für den Senat im Streitfall fest, dass die Darstellung des Beklagten, der Kläger und seine Ehefrau hätten auch bei einer vollständigen Aufklärung "in Abwägung von Chancen und Risiken das Insolvenzrisiko/Ausfallrisiko", das mit dem Verkauf an die Fa. T Immobilienhandels GmbH verbunden war, bewusst in Kauf genommen, unzutreffend ist (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 29.01.2019 - 4 U 942/17, juris).

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