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   OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32728
OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19 (https://dejure.org/2019,32728)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.08.2019 - 20 WF 728/19 (https://dejure.org/2019,32728)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. August 2019 - 20 WF 728/19 (https://dejure.org/2019,32728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    § 1605 Abs. 1BGB, § 259 BGB; § 260 Abs. 1 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 1605 Abs. 1 ; BGB § 259 ; BGB § 260 Abs. 1
    Verpflichtung zur Auskunfterteilung in einer Unterhaltssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht eines Unterhaltsschuldners über Einkünfte aus Gesellschaftsbeteiligungen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht eines Unterhaltsschuldners über Einkünfte aus Gesellschaftsbeteiligungen ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht des Unterhaltsschuldners in Bezug auf Gesellschaftsbeteiligungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhalt: Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus Gesellschaftsbeteiligungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umfang der Auskunftspflicht des Unterhaltsschuldners über Einkünfte aus Gesellschaftsbeteiligungen

Besprechungen u.ä.

  • ftcam-ra.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftspflicht über Einkünfte aus Gesellschaftsbeteiligungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1478
  • FamRZ 2020, 249
  • NZG 2019, 1397
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 15.11.1995 - 12 UF 1301/95
    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19
    Sie stehen zwar miteinander in einem Zusammenhang, führen aber nicht zur Einschränkung des Einzelanspruchs (Strohal, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 5. Aufl. 2017, Rdn. 159 f; Dose in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl. 2015, § 1 Rdn. 1164 bis 1196; OLG München FamRZ 1996, 738 f., zit. n. juris Rdn. 7 ff.).

    Dabei ist bei den Einkunftsarten nach § 2 EStG zu unterscheiden zwischen den sog. Gewinneinkünften des § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG (Selbstständige, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirtschaft), bei denen sich das Einkommen aus der Differenz der Einnahmen und Ausgaben errechnet, und den sog. Überschusseinkünften nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG (Nichtselbstständige, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Sonstiges), bei denen sich das Einkommen aus den Bruttoeinnahmen abzüglich der Werbungskosten ergibt (Strohal, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 5. Aufl. 2017, Rdn. 159; OLG München FamRZ 1996, 738 f., zit. n. juris Rdn. 8).

    bb) Neben der Darstellung der Werbungskosten bzw. bei den Gewinneinkünften der Ausgaben erfordert die hier geschuldete Auskunft ferner die Darstellung aller weiteren für die Unterhaltsberechnung erforderlichen Verbindlichkeiten wie Steuern, Krankenversicherung, Vorsorgeaufwendungen (OLG München, FamRZ 1996, 738 ff., zitiert nach juris Rdn. 9).

    In der Regel ist als ausreichend anzusehen, in der Auskunft den Gewinn nur pauschal anzugeben, die (nach Gruppen geordneten) Umsatzerlöse und Ausgaben anzuführen und hinsichtlich der Einzelposten auf eine beigefügte Anlage Bezug zu nehmen (OLG München FamRZ 1996, 738 f., zit. n. juris Rdn. 8; OLG Bamberg FamRZ 2006, 344, zit. n. juris Rdn. 7; Strohal, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 5. Aufl. 2017, Rdn. 160).

  • BGH, 06.10.1993 - XII ZR 116/92

    Vorlage von Dienst- oder Arbeitsverträgen als Einkommensbeleg

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19
    Im Einzelfall kann eine Abwägung zwischen den Interessen des Auskunftspflichtigen und des Unterhaltsberechtigten geboten sein (Strohal, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 5. Aufl. 2017, Rdn. 157; BGH FamRZ 2005, 1986; FamRZ 1994, 28).
  • AG Ratzeburg, 21.04.1999 - 2 XVI 4/98
    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19
    Bei Gesellschaftern, die zwar nicht alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer sind, aber aufgrund der Quote ihrer Beteiligung oder ihrer Position die Geschäfte der Gesellschaft oder die Gewinnausschüttung steuern oder in ihrem Interesse maßgeblich beeinflussen können, sind die Grundsätze der Einkommensermittlung für Selbständige auch auf Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft anzuwenden (vgl. BGH FamRZ 1982, 680 ff.; OLG Schleswig, SchlHA 1999, 214; Fischer- Winkelmann/Maier, Einkünfte aus der Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft aus unterhaltsrechtlicher Perspektive, FamRZ 1996, 1391, 1395 f.).
  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08

    Nachehelicher Unterhalt: Fiktive Zurechnung nicht ausgeschütteter Gewinne -

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19
    Der Grund für die erweiterte Auskunftspflicht des Mitgesellschafters ist, dass der Unterhaltsberechtigte in die Lage versetzt werden soll zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die fiktive Zurechnung von nicht ausgeschütteten Gewinnen gegeben sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 2009, 981 ff.; Strohal, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 5. Aufl. 2017,Rdn. 157 m.w.N.).
  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80

    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19
    Bei Gesellschaftern, die zwar nicht alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer sind, aber aufgrund der Quote ihrer Beteiligung oder ihrer Position die Geschäfte der Gesellschaft oder die Gewinnausschüttung steuern oder in ihrem Interesse maßgeblich beeinflussen können, sind die Grundsätze der Einkommensermittlung für Selbständige auch auf Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft anzuwenden (vgl. BGH FamRZ 1982, 680 ff.; OLG Schleswig, SchlHA 1999, 214; Fischer- Winkelmann/Maier, Einkünfte aus der Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft aus unterhaltsrechtlicher Perspektive, FamRZ 1996, 1391, 1395 f.).
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19
    Im Einzelfall kann eine Abwägung zwischen den Interessen des Auskunftspflichtigen und des Unterhaltsberechtigten geboten sein (Strohal, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 5. Aufl. 2017, Rdn. 157; BGH FamRZ 2005, 1986; FamRZ 1994, 28).
  • BGH, 06.06.1962 - V ZR 45/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19
    aa) Zwar wird das in § 260 Abs. 1 BGB aufgestellte Erfordernis, die Auskunft in der Form eines Verzeichnisses zu erteilen, nicht nur durch die Vorlage eines einzigen lückenlosen Gesamtverzeichnisses erfüllt; vielmehr genügt auch eine Mehrheit von Teilauskünften, vorausgesetzt, dass sie nicht zusammenhanglos nebeneinander stehen, sondern nach dem erklärten Willen des Auskunftsschuldners in ihrer Summierung die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen (BGH Urteile vom 06.06.1962 - V ZR 45/61 - LM Nr. 14 zu § 260 BGB und vom 18.10.1961 - V ZR 192/60 - FamRZ 1962, 21, 23 f.).
  • OLG Bamberg, 21.07.2005 - 2 UF 70/05

    Anforderungen an das Bestehen eines Auskunftsanspruchs im Falle einer Verwirkung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19
    In der Regel ist als ausreichend anzusehen, in der Auskunft den Gewinn nur pauschal anzugeben, die (nach Gruppen geordneten) Umsatzerlöse und Ausgaben anzuführen und hinsichtlich der Einzelposten auf eine beigefügte Anlage Bezug zu nehmen (OLG München FamRZ 1996, 738 f., zit. n. juris Rdn. 8; OLG Bamberg FamRZ 2006, 344, zit. n. juris Rdn. 7; Strohal, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 5. Aufl. 2017, Rdn. 160).
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19
    Erst mit dieser abschließenden Erklärung liegt das nach § 260 Abs. 1 BGB geschuldete Verzeichnis vor (BGH FamRZ 2015, 127, zit. n. juris Rdn. 17).
  • BGH, 18.10.1961 - V ZR 192/60
    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19
    aa) Zwar wird das in § 260 Abs. 1 BGB aufgestellte Erfordernis, die Auskunft in der Form eines Verzeichnisses zu erteilen, nicht nur durch die Vorlage eines einzigen lückenlosen Gesamtverzeichnisses erfüllt; vielmehr genügt auch eine Mehrheit von Teilauskünften, vorausgesetzt, dass sie nicht zusammenhanglos nebeneinander stehen, sondern nach dem erklärten Willen des Auskunftsschuldners in ihrer Summierung die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen (BGH Urteile vom 06.06.1962 - V ZR 45/61 - LM Nr. 14 zu § 260 BGB und vom 18.10.1961 - V ZR 192/60 - FamRZ 1962, 21, 23 f.).
  • OLG Brandenburg, 09.09.2021 - 13 WF 151/21

    Erfüllung eines Auskunftsanspruchs und Beleganspruchs Umfang einer

    Hier müssen deshalb die Einnahmen und Ausgaben getrennt voneinander dargestellt werden, so dass die steuerlich beachtlichen Absetzungen und Aufwendungen von den unterhaltsrechtlich relevanten abgegrenzt werden können (OLG Dresden, BeckRS 2019, 23419; Winter in BeckOGK BGB, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand 01.08.2021 § 1605 Rn. 110).
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