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   OLG Dresden, 29.09.2014 - 3 OLG 23 Ss 404/14   

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https://dejure.org/2014,58390
OLG Dresden, 29.09.2014 - 3 OLG 23 Ss 404/14 (https://dejure.org/2014,58390)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.09.2014 - 3 OLG 23 Ss 404/14 (https://dejure.org/2014,58390)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. September 2014 - 3 OLG 23 Ss 404/14 (https://dejure.org/2014,58390)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Störung von Aufzügen; Vereitelung einer genehmigten Neonazi-Demonstration; Bildung einer unüberwindlichen Blockade auf der genehmigten Aufzugsstrecke; Verhinderungsblockade durch Platzbesetzung

  • Wolters Kluwer

    Störung von Aufzügen; Vereitelung einer genehmigten Neonazi-Demonstration; Bildung einer unüberwindlichen Blockade auf der genehmigten Aufzugsstrecke; Verhinderungsblockade durch Platzbesetzung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.2014 - 3 OLG 23 Ss 404/14
    Nicht von Art. 8 Abs. 1 GG geschützt ist jedoch die Teilnahme an einer Versammlung allein zu dem Zweck, diese zu vereiteln, zu verhindern oder zu sprengen (vgl. BVerfGE 84, 203, 209).

    Solange deren Absicht nur in der Unterbindung einer Versammlung besteht, können diese sich nicht auf die Versammlungsfreiheit berufen (vgl. BVerfGE 84, 203, 209 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1701/11

    Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg war

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.2014 - 3 OLG 23 Ss 404/14
    Eine grobe Störung eines genehmigten Aufzuges i.S.d. § 21 VersammlG liegt daher vor, wenn eine unüberwindliche Sperre bzw. Blockade auf der genehmigten Aufzugsstrecke von nicht unerheblicher Dauer gebildet wird (vgl. nur OLG Hamm, NStZ 2012, 457 m.w.N; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2013, 38).

    Es bleiben daher allenfalls kurzzeitige (gewaltfreie) Blockaden oder solche Protestaktionen, bei denen ein Ausweichen des genehmigten Demonstrationszuges auf der Aufzugsstrecke ohne weiteres möglich ist, im Rahmen zulässiger Ausübung der Versammlungsfreiheit (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2013, 38; Dietel, a.a.O., Rz. 210).

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.2014 - 3 OLG 23 Ss 404/14
    Zwar sind die Normen des Straf- wie auch des Ordnungswidrigkeitenrechts unter Beachtung der Wertentscheidungen der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 87, 399, 407 ff.; 104, 92, 103).

    Sogenannte "Verhinderungsblockaden" sind als missbräuchliche Inanspruchnahme der Versammlungsfreiheit von vornherein rechtswidrig (vgl. BVerfGE 104, 92, 105; Dietel u.a., a.a.O., § 15 Rz. 208; Dietel, Die Polizei 2006, 228).

  • OLG Hamm, 17.02.2011 - 4 RVs 12/11

    Anforderungen an die Bezugnahme auf einen Videofilm oder -zusammenschnitt zur

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.2014 - 3 OLG 23 Ss 404/14
    Eine grobe Störung eines genehmigten Aufzuges i.S.d. § 21 VersammlG liegt daher vor, wenn eine unüberwindliche Sperre bzw. Blockade auf der genehmigten Aufzugsstrecke von nicht unerheblicher Dauer gebildet wird (vgl. nur OLG Hamm, NStZ 2012, 457 m.w.N; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2013, 38).
  • BGH, 10.04.2014 - 1 StR 649/13

    Kreditbetrug (Begriff der unrichtigen Angabe); tatrichterliche Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.2014 - 3 OLG 23 Ss 404/14
    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich soweit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10.04.2014, Az. 1 StR 649/13, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.2014 - 3 OLG 23 Ss 404/14
    Zwar sind die Normen des Straf- wie auch des Ordnungswidrigkeitenrechts unter Beachtung der Wertentscheidungen der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 87, 399, 407 ff.; 104, 92, 103).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 98-IV-14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Störung von

    Mit seiner am 7. November 2014 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen das Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 7. April 2014 (217 Cs 205 Js 7534/12) und den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. September 2014 (3 OLG 23 Ss 404/14).

    Die hiergegen erhobene Sprungrevision verwarf das Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 29. September 2014 (3 OLG 23 Ss 404/14) als unbegründet.

  • OLG Koblenz, 17.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 74/22
    Entscheidend für die Beurteilung des Ausmaßes der Störung ist dabei vor allem auch der Zweck der Versammlung oder des Aufzugs sowie die Art der (geplanten) Durchführung (vgl. OLG Dresden, 3 OLG 23 Ss 404/14 v. 29.09.2014 - juris; MüKoStGB/Tölle, a.a.O., Rn. 20).
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