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   OLG Dresden, 30.01.2018 - 4 U 1110/17   

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https://dejure.org/2018,2159
OLG Dresden, 30.01.2018 - 4 U 1110/17 (https://dejure.org/2018,2159)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.01.2018 - 4 U 1110/17 (https://dejure.org/2018,2159)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 4 U 1110/17 (https://dejure.org/2018,2159)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild

  • online-und-recht.de

    Geldentschädigung wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild

  • rabüro.de

    Zur Mindestuntergrenze für eine Geldentschädigung wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassungs- und Geldentschädigungsansprüche nach unzulässiger Bildveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 946
  • MDR 2018, 341
  • MMR 2018, 241
  • afp 2018, 149
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 27.11.2017 - 4 W 993/17

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unverpixelte Abbildung

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2018 - 4 U 1110/17
    Hiervon darf nur dann abgewichen werden, wenn für die Mitteilung über die Person ein berechtigtes, in der Sache begründetes Interesse besteht (BGH NJW 2006, 599; Senat, Beschluss vom 27. November 2017 - 4 W 993/17 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17

    Gegendarstellung

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2018 - 4 U 1110/17
    Darüber hinaus ist der beanstandete Kern der Erstmitteilung wiederzugeben und anzugeben, von welcher konkreten Behauptung dieser Eindruck ausgeht (Senat, Beschluss vom 28. August 2017 - 4 U 1191/17 -, Rn. 11).
  • OLG Köln, 25.07.2013 - 15 U 87/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gegendarstellung

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2018 - 4 U 1110/17
    Will der Anspruchsberechtigte einem mit der Erstmitteilung erweckten Eindruck entgegentreten, muss dies in nämlich einer entsprechenden Formulierung der begehrten Gegendarstellung zum Ausdruck kommen (OLG Köln, Beschluss vom 25. Juli 2013 - I-15 U 87/13 -, Rn. 69, juris; Seitz/Schmidt, Der Gegendarstellungsanspruch, 4. Aufl. Kap. 5 Rn 134).
  • BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2018 - 4 U 1110/17
    Dabei hängt die Entscheidung, ob eine hinreichend schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13; BVerfG NJW-RR 2007, 1055).
  • OLG Dresden, 27.11.2003 - 4 U 991/03

    Zulässigkeit und Sorgfaltsanforderungen bei pressemäßiger

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2018 - 4 U 1110/17
    Auch die Möglichkeit einer Gegendarstellung schließt den Anspruch auf eine Geldentschädigung nicht aus (so bereits Senat, Urteil vom 27. November 2003 - 4 U 991/03 -, Rn. 34, juris).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2018 - 4 U 1110/17
    Es ist allgemein bekannt, dass eine in das Internet gestellte Meldung, auch wenn sie von ihrem Urheber gelöscht wurde, jedenfalls für gewisse Zeit weiter zugänglich bleiben kann, weil sie in der Zwischenzeit von Dritten kopiert und auf einer neuen Webseite eingestellt oder von Bloggern zum Gegenstand eines eigenen Beitrags gemacht wurde (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, BGHZ 199, 237-270, Rn. 43).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2018 - 4 U 1110/17
    Dabei hängt die Entscheidung, ob eine hinreichend schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13; BVerfG NJW-RR 2007, 1055).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2018 - 4 U 1110/17
    Hiervon darf nur dann abgewichen werden, wenn für die Mitteilung über die Person ein berechtigtes, in der Sache begründetes Interesse besteht (BGH NJW 2006, 599; Senat, Beschluss vom 27. November 2017 - 4 W 993/17 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Dresden, 11.06.2019 - 4 U 760/19

    Löschung eines Posts und Sperrung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk durch

    Dabei hängt die Entscheidung, ob eine hinreichend schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (Senat, Urteil vom 30. Januar 2018 - 4 U 1110/17 -, Rn. 4, juris mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 U 324/21

    Datenverarbeitung durch Zerstörung einer Festplatte

    Dabei hängt die Entscheidung, ob eine hinreichend schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (Senat, Beschluss vom 11. Juni 2019 - 4 U 760/19 -, Rn. 8, juris; Urteil vom 30.1.2018 - 4 U 1110/17 -, Rn. 4, juris mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Dresden, 20.08.2020 - 4 U 784/20

    Löschung eines Beitrags begründet keinen DSGVO-Schadensersatzanspruch

    Dabei hängt die Entscheidung, ob eine hinreichend schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (Senat Urteil vom 30. Januar 2018 - 4 U 1110/17 -, Rn. 4, juris mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Dresden, 11.12.2019 - 4 U 1680/19

    Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes

    Dabei hängt die Entscheidung, ob eine hinreichend schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (Senat Urteil vom 30. Januar 2018 - 4 U 1110/17 -, Rn. 4, juris mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18

    Zulässigkeit einer Gehörsrüge gegen die Zurückweisung der Berufung durch

    Diesen Mindestbetrag bemisst der Senat in ständiger Rechtsprechung mit 2500,- EUR (OLG Dresden, Urteil vom 30. Januar 2018 - 4 U 1110/17 -, juris).
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