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   OLG Dresden, 30.04.2014 - 13 U 197/14   

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https://dejure.org/2014,10194
OLG Dresden, 30.04.2014 - 13 U 197/14 (https://dejure.org/2014,10194)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.04.2014 - 13 U 197/14 (https://dejure.org/2014,10194)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. April 2014 - 13 U 197/14 (https://dejure.org/2014,10194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvernzrechltiche Anfechtbarkeit einer im Rahmen oder aus Anlas der Zwangsvollstreckung erfolgten Vermögensverlagerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung bei Teilzahlungen: 10 Jahre Rückforderungsrecht des Verwalters!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit einer aus Anlass der Zwangsvollstreckung erfolgten Vermögensverlagerung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit einer aus Anlass der Zwangsvollstreckung erfolgten Vermögensverlagerung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit einer aus Anlass der Zwangsvollstreckung erfolgten Vermögensverlagerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzanfechtung bei Teilzahlungen: 10 Jahre Rückforderungsrecht des Verwalters! (IBR 2014, 1327)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.12.2012 - IX ZR 3/12

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Gläubigers/Anfechtungsgegners für den

    Auszug aus OLG Dresden, 30.04.2014 - 13 U 197/14
    Beträgt die Liquiditätslücke des Schuldners 10 v. H. oder mehr, ist dagegen regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist (BGH, Urt. v. 06.12.2012 - DUR 3/12, ZIP 2013, 228 Rn. 19).

    Die Nichtzahlung einer einzigen Verbindlichkeit kann eine Zahlungseinstellung begründen, wenn die Forderung von insgesamt nicht unbeträchtlicher Höhe ist (BGH, Urt. v. 06.12.2012 - IX ZR 3/12, ZIP 2013, 228 Rn. 20 f.).

    Wenn ein Schuldner eine erhebliche Forderung wie hier die Schuldnerin die Forderung der Beklagten von rund 40.000,00 EUR mehrere Monate nach Fälligkeit nicht erbringt, sodann nur Teilzahlungen leistet und den Restbetrag erst nach unstreitiger Titulierung, lässt schon dies nur den Schluss auf die Zahlungseinstellung zu, Dies hat jedenfalls zu gelten, wenn der Anfechtungsgegner - wie hier die Beklagte - Inhaber dieser Forderung war (BGH, Urt. v. 06.12.2012 - IX ZR 3/12, ZPO 2013, 228 Rn. 20 f.).

    Der Beklagten war zudem die gewerbliche Tätigkeit der Schuldnerin bekannt und daher für sie offensichtlich, dass es außer ihr weitere Gläubiger gab (BGH, Urt. v. 06.12.2012 - IX ZR 3/12, ZIP 2013, 228 Rn. 42).

    Vielmehr muss er damit rechnen, dass andere Gläubiger - entsprechend seiner eigenen anfänglichen Verfahrensweise - die schleppende Zahlungsweise des Schuldners und damit die Nichtbegleichung ihrer Forderungen hinnehmen (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2012 - IX ZR 3/12, ZIP 2013, 228 Rn. 42).

  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 49/13

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Sozialversicherungsträgers von

    Auszug aus OLG Dresden, 30.04.2014 - 13 U 197/14
    Wie sich aus dem BGH-Urteil IX ZR 49/13 ergebe, seien selbst regelmäßige Zahlungsrückstände über zehn Monate kein Grund für einen zwingenden Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit.

    Entgegen der Annahme der Beklagten lässt sich aus dem BGH-Urteil vom 07.11.2013 (IX ZR 49/13, ZIP 2013, 2318) nichts ableiten, was gegen die Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit sprechen könnte.

    Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung sind daher gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlungen und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen (vgl. nur BGH, Urt. v. 07.11.2013 - IX ZR 49/13, ZIP 2013, 2318 Rn. 8 m.w.N.).

  • BGH, 21.11.2013 - IX ZR 128/13

    Insolvenzanfechtung: Banküberweisung als Rechtshandlung bei vorausgegangener

    Auszug aus OLG Dresden, 30.04.2014 - 13 U 197/14
    Weist der Schuldner die Konto führende Bank an, den geforderten Betrag an den Pfändungsgläubiger zu ,überweisen, liegt nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 21.11.2013 - IX ZR 128/13, ZIP 2014, 35 [w. N. Rn. 9]) eine eigene Rechtshandlung des Schuldners vor, selbst wenn zuvor Ansprüche auf Auszahlung von diesem Konto zu Gunsten des Anfechtungsgegners gepfändet und ihm zur Einziehung überwiesen wurden.

    Weist der Schuldner in dieser Situation seine Bank an, eine Überweisung an den Pfändungspfandgläubiger auszuführen, kann der Handlung des Schuldners die Selbstbestimmtheit nicht abgesprochen werden (vgl. zu allem BGH, Urt. v. 21.11.2013 - IX ZR 128/13, ZIP 2014, 35).

  • BGH, 06.02.2014 - IX ZR 221/11

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen einer insolventen GmbH: Benachteiligungsvorsatz

    Auszug aus OLG Dresden, 30.04.2014 - 13 U 197/14
    Sind beide Teile über die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners unterrichtet, kann von einem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und dessen Kenntnis bei dem Gläubiger ausgegangen werden, weil der Schuldner weiß, nicht sämtliche Gläubiger befriedigen zu können, und dem Gläubiger bekannt ist, dass infolge der ihm erbrachten Leistungen die Befriedigungsmöglichkeit anderer Gläubiger vereitelt oder zumindest erschwert wird (BGH, Beschl. v. 06.02.2014 - IX ZR 221/11, ZinsO 2014, 496 m. v. w. N.).
  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 235/12

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber dem Versicherungsmakler als

    Auszug aus OLG Dresden, 30.04.2014 - 13 U 197/14
    Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn, wie vorliegend, eine kongruente Leistung angefochten wird (BGH, Urt. v. 10.01.2013 - IX ZR 13/12, ZIP 2013, 174 Rn. 14 f.; BGH, Urt. v. 25.04.2013 IX ZR 235/12, ZIP 2013, 1127 Rn. 25).
  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 143/12

    Insolvenzanfechtung: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Indizien

    Auszug aus OLG Dresden, 30.04.2014 - 13 U 197/14
    Erhebliche Zahlungsrückstände aus der Zeit vor der angefochtenen Rechtshandlung, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr vollständig beglichen werden können, bilden für sich allein regelmäßig ein Indiz für die Zahlungseinstellung (BGH, Urt. v. 18.07.2013 - IX ZR 143112, ZIP 2013, 2015 Rn. 12).
  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12

    "Göttinger Gruppe"

    Auszug aus OLG Dresden, 30.04.2014 - 13 U 197/14
    Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn, wie vorliegend, eine kongruente Leistung angefochten wird (BGH, Urt. v. 10.01.2013 - IX ZR 13/12, ZIP 2013, 174 Rn. 14 f.; BGH, Urt. v. 25.04.2013 IX ZR 235/12, ZIP 2013, 1127 Rn. 25).
  • BGH, 15.10.2009 - IX ZR 201/08

    Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung nach Stellung eines Antrags auf Eröffnung des

    Auszug aus OLG Dresden, 30.04.2014 - 13 U 197/14
    Ein weitergehendes ("gesichertes") Wissen ist nicht erforderlich und wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht gefordert, insbesondere nicht in der von der Beklagten mehrfach zitierten Entscheidung des BGH vom 15.10.2009 (IX ZR 49/08, ZIP 2009, 2306).
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