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   OLG Dresden, 30.06.2009 - 14 U 178/09   

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https://dejure.org/2009,24922
OLG Dresden, 30.06.2009 - 14 U 178/09 (https://dejure.org/2009,24922)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.06.2009 - 14 U 178/09 (https://dejure.org/2009,24922)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - 14 U 178/09 (https://dejure.org/2009,24922)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • webshoprecht.de

    Anruf einer kostenintensiven Mehrwertdiensterufnummer zur Bestätigung für einen Gewinn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • unalex.eu

    Art. 6 Rom II-VO
    Unlauterer Wettbewerb und den freien Wettbewerb einschränkendes Verhalten - Frühere Maßgeblichkeit des Begehungsorts nach nationalen Kollisionsregeln vor Inkrafttreten der Rom II-VO

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. 3, 5 UWG
    Bitte um Rückruf auf einer 0900-Telefonnummer um zu erfahren, ob Angerufener zu den "Gewinnern” gehört, ist wettbewerbswidrig

  • nomos.de PDF, S. 33 (Zusammenfassung)

    Telefonische Bestätigung unter Nutzung einer Mehrwertdienstenummer als Voraussetzung für eine Gewinnauszahlung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anruf bei Mehrwertdienste-Nummer nur zur Ermittlung eines Gewinns rechtswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anruf bei teurer Nummer nur zur Ermittlung eines Gewinns

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 4/06

    Millionen-Chance

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2009 - 14 U 178/09
    Im Hinblick auf die Vorlageentscheidung des BGH (GRUR 2008, 807) wegen der Vereinbarkeit des § 4 Nr. 6 UWG mit der Regelung von Art. 5 Abs. 2 der UGP-RL sei eine differenzierende Lösung angebracht: Die Gefahr aus einer Kopplung von Warenabsatz und Gewinnspiel bestehe darin, dass der Verbraucher hauptsächlich die Ware deshalb erwerbe, um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können.

    cc) Die EuGH-Vorlage des BGH vom 05.06.2008 (WRP 2008, 1175 - Millionen-Chance) ist hier nicht entscheidungserheblich.

  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2009 - 14 U 178/09
    Ein unlauterer Anlockeffekt durch Verschleierung der wirklichen Gewinnchancen liegt vor, wenn im Zusammenhang mit einer Gewinnankündigung gemachte Angaben geeignet sind, bei den angesprochenen Verbrauchern unklare Vorstellungen zu wecken und darauf aufbauende unüberlegte Entscheidungen auszulösen (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2005 - 1 ZR 279/02, WRP 2005, 1511 - Telefonische Gewinnauskunft; BGH, Urteil vom 02.11.1973 - 1 ZR 111/72, GRUR 1974, 729, 730 f. - SWEEPSTAKE).

    Der Beklagte zu 2) hat zur Werbung der Beklagten zu 1), deren Geschäfte er allein führt, beigetragen und sie nicht unterbunden (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2005 - I ZR 279/02, WRP 2005, 1511 - Telefonische Gewinnauskunft).

  • OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03

    Geltung des Rechtsberatungsgesetzes für Rechtsberatung aus dem Ausland

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2009 - 14 U 178/09
    Zwar sind die streitgegenständlichen Schreiben der Beklagten zu 1) in Österreich verfasst worden, jedoch ist im Wettbewerbsrecht als Begehungsort derjenige Ort anzusehen, an dem durch die Maßnahme im Wettbewerb mit anderen Unternehmen auf die Kundenentschließung eingewirkt werden soll (BGH GRUR 1998, 419 - Gewinnspiel im Ausland; OLG Köln NJW 2004, 2684; Köhler, in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, Einl. UWG Rn. 5.5).
  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 117/02

    Verbindung von Bestellschein und Gewinnspiel-Coupon

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2009 - 14 U 178/09
    Ob eine derartige Abhängigkeit besteht, beurteilt sich aus der Sicht eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (BGH, Urteil vom 03.03.2005 - I ZR 117/02, GRUR 2005, 599, 560 - Traumcabrio).
  • LG Dresden, 26.01.2009 - 42 HKO 88/08
    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2009 - 14 U 178/09
    Das Urteil des Landgerichts Dresden vom 26. Januar 2009 - 42 HKO 88/08 wird aufgehoben.
  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 148/95

    Gewinnspiel im Ausland - Begehungsort

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2009 - 14 U 178/09
    Zwar sind die streitgegenständlichen Schreiben der Beklagten zu 1) in Österreich verfasst worden, jedoch ist im Wettbewerbsrecht als Begehungsort derjenige Ort anzusehen, an dem durch die Maßnahme im Wettbewerb mit anderen Unternehmen auf die Kundenentschließung eingewirkt werden soll (BGH GRUR 1998, 419 - Gewinnspiel im Ausland; OLG Köln NJW 2004, 2684; Köhler, in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, Einl. UWG Rn. 5.5).
  • BGH, 02.11.1973 - I ZR 111/72

    Sweepstake

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2009 - 14 U 178/09
    Ein unlauterer Anlockeffekt durch Verschleierung der wirklichen Gewinnchancen liegt vor, wenn im Zusammenhang mit einer Gewinnankündigung gemachte Angaben geeignet sind, bei den angesprochenen Verbrauchern unklare Vorstellungen zu wecken und darauf aufbauende unüberlegte Entscheidungen auszulösen (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2005 - 1 ZR 279/02, WRP 2005, 1511 - Telefonische Gewinnauskunft; BGH, Urteil vom 02.11.1973 - 1 ZR 111/72, GRUR 1974, 729, 730 f. - SWEEPSTAKE).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2016 - L 14 U 209/14
    Im nachfolgenden Berufungsverfahren (L 14 U 178/09) verpflichtete sich die Beklagte nach Hinweis des Senats auf Zweifel an der Verwaltungsakteigenschaft des Schreibens vom 7. Mai 2008 im Vergleichswege zu einer erneuten Bescheidung des Verschlimmerungsantrages des Klägers.
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