Rechtsprechung
   OLG Dresden, 30.09.1997 - 15 W 1236/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2828
OLG Dresden, 30.09.1997 - 15 W 1236/97 (https://dejure.org/1997,2828)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.09.1997 - 15 W 1236/97 (https://dejure.org/1997,2828)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. September 1997 - 15 W 1236/97 (https://dejure.org/1997,2828)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2828) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Bestellung eines Aufsichtsratmitgliedes durch das Amtsgericht unter Verletzung des rechtlichen Gehörs; Wichtiger Grund für die Abberufung eines gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitgliedes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren der gerichtlichen Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 830
  • NZG 1998, 108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86

    Zurückweisung eines Erbscheinsantrags einer Miterbin durch das Nachlassgericht;

    Auszug aus OLG Dresden, 30.09.1997 - 15 W 1236/97
    Die Rechtsstellung muß dabei bei einem Erfolg der Beschwerde nicht günstiger sein (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 7; BayObLGZ 90, 294).
  • KG, 10.01.1989 - 1 W 3253/88

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des Antragsgegners gegen einen Beschluss der

    Auszug aus OLG Dresden, 30.09.1997 - 15 W 1236/97
    Eine Rechtsbeeinträchtigung liegt in jeder Rechtsgefährdung; sie ist schon dann gegeben, wenn die Ausübung eines Rechts gestört oder erschwert wird (Bassenge, a.a.O., Rdn. 8 zu § 20 FGG ; KG OLGZ 1989, S. 129).
  • BGH, 23.05.1975 - I ZR 51/74

    Schadensersatzanspruch der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und

    Auszug aus OLG Dresden, 30.09.1997 - 15 W 1236/97
    Dies bedeutet, dass die angefochtene Entscheidung die Rechtsstellung des jeweiligen Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern oder dem Beschwerdeführer eine Verbesserung der Rechtsstellung vorenthalten muß (vgl. Jansen, FGG Bd. 1, Rdn. 7 zu § 20 ; Bassenge, 7. Aufl., Rdn. 8 zu § 20 FGG ; BayObLG NJW 1988, 2745; BB 75, 1276).
  • OLG Stuttgart, 24.02.2017 - 20 W 8/16

    Gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats einer mitbestimmten Aktiengesellschaft

    Soweit die Literatur unter Berufung auf länger zurückliegende Rechtsprechung (OLG Dresden, NJW-RR 1998, 830, 831; vgl. auch LG Hannover, ZIP 2009, 760 f.) davon ausgeht, in einem Verfahren nach § 104 AktG bedürfe es regelmäßig des persönlichen Erscheinens bzw. der persönlichen Anhörung des Vorstands, der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sowie etwaiger weiterer Antragsteller und des zu bestellenden Aufsichtsratsmitglieds in einem von dem entscheidenden Gericht anzuberaumenden Termin (so möglicherweise Habersack, in: MüKo-AktG, 4. Aufl., § 104 Rn. 38; Mertens/Cahn, in: Kölner Kommentar-AktG 3 Aufl., § 104 Rn. 26; Bürgers/Israel, in: Bürgers/Körber, AktG, 3. Aufl., § 104 Rn. 6; Hoffmann-Becking, in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4 Aktiengesellschaft, 4. Aufl., § 30 Rn. 64 in Fn. 98; ebenso in Bezug auf das zu bestellende Aufsichtsratsmitglied Spindler, in: Spindler/Stilz, AktG, 3. Aufl., § 104 Rn. 26, insofern anders aber Hopt/Roth, in: Großkommentar-AktG, 4. Aufl., § 104 Rn. 89), folgt der Senat dem nicht.

    Abgesehen davon, dass auch Befürworter dieser Ansicht meinen, die für erforderlich gehaltene Anhörung könne bereits durch Stellungnahme der betroffenen Personen zu einem gestellten Antrag vorweggenommen werden (so Mertens/Cahn, in: Kölner Kommentar-AktG 3 Aufl., § 104 Rn. 26; ähnlich Bürgers/Israel, in: Bürgers/Körber, AktG, 3. Aufl., § 104 Rn. 6), geht diese Rechtsansicht zurück auf die mittlerweile außer Kraft getretene Vorschrift des § 146 FGG (s. OLG Dresden, NJW-RR 1998, 830, 831; LG Hannover, ZIP 2009, 760 f.), ist aber für das geltende Recht unhaltbar.

  • OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04

    Gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Diese beruht darauf, dass er als ebenfalls antragsberechtigter Aktionär (§ 104 Abs. 1 Satz 1 AktG) durch die Bestellung einer von ihm nicht vorgeschlagenen Person zum Aufsichtsratsmitglied in seinen Rechten beeinträchtigt sein kann (OLG Dresden NJW-RR 1998, 830; Jansen, FGG, 1970, § 145 Rn. 32; Mertens in Kölner Kommentar, AktG, 2. Aufl., § 104 Rn. 21; Semler in Münchener-Kommentar, AktG, 2. Aufl., § 104 Rn. 105, 113; a.A. ohne Begründung Hüffer, AktG, 5. Aufl., § 104 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2014 - 20 W 148/14

    Befugnis des persönlich haftenden KGaA-Gesellschafters zur Antragstellung nach §

    Dieser Ansicht kann schon deswegen nicht gefolgt werden, weil das Gericht bei der gerichtlichen Bestellung eines Aufsichtsrates nach § 104 Absatz 1 und 2 AktG bei der Auswahl der zu bestellenden Personen nicht an die Vorschläge eines Antragstellers gebunden ist sondern nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet (allgemeine Meinung, vgl. u.a. OLG Dresden, NJW-RR 1998, 830 f.; OLG Schleswig, AG 2004, 453 ff; OLG München, AG 2009, 745, 747; OLG Köln, Beschluss vom 23.02.2011, Az. 2 Wx 41/11, zitiert nach Beck-online; OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2013, Az. 27 W 35/13, zitiert nach Beck-online; LG Hannover, Beschluss vom 12.03.2009, Az. 21 T 2/09, zitiert nach Beck-online; BayObLG in BayObLGZ 1997, 262 und Beschluss vom 13.12.2004, Az. 3Z BR134/04, zitiert nach Beck-Online, dort aber jeweils als "freies Ermessen" bezeichnet; Henssler in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl. 2014, § 104, Rn. 7; Drygala in Schmidt/Lutter, AktG, 2008, § 104, Rn. 8; Habersack in Münchener Kommentar zum AktG, 4. Aufl. 2014, § 104, Rn. 31; Spindler, a.a.O., Rn. 21, jeweils m.w.N.).

    Bei der Überprüfung der diesbezüglichen erstinstanzlichen Entscheidung ist der Senat als Beschwerdegericht weitere Tatsacheninstanz (§ 65 Absatz 3 FamFG) und damit nicht auf die Feststellung von Ermessensfehlern beschränkt, sondern kann sein Ermessen hinsichtlich der Auswahl der zum Aufsichtsrat zu bestellenden Personen in vollem Umfang an die Stelle des Ausgangsgerichts setzen (so u.a. OLG Dresden, NJW-RR 1998, 830 f., BayObLG, Beschluss vom 14.12.2004. a.a.O. und OLG München, AG 2009, 745 ff., jeweils zur vergleichbaren Rechtslage hinsichtlich des Landgerichts, das damals noch Beschwerdegericht in dem diesbezüglichen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit war; Hopt/Roth, a.a.O., § 104, Rn. 84; Spindler, a.a.O., § 104, Rn. 26; Habersack, a.a.O., Rn. 40; Simons in Hölters, AktG, 2. Aufl. 2014, § 104, Rn. 41).

  • OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06

    Handelsregistersache; gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern;

    In dem Verfahren der gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 104 AktG ist bereits umstritten, ob der einzelne Aktionär überhaupt beschwerdeberechtigt ist, wenn der Antrag vom Vorstand der Gesellschaft gestellt wird (bejahend: OLG Dresden AG 1998, 427; OLG Schleswig AG 2004, 453/454; MünchKomm AktG/Semler § 104 Rn. 105/113; verneinend: z.B. Hüffer § 104 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 16.12.2010 - 15 W 538/10

    Ersatzbestellung von Aufsichtsratsmitgliedern

    Dem Aufsichtsrat obliegt die Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Vorstand und letztlich dessen Kontrolle, § 112 AktG (OLG Dresden NJW-RR 1998, 830 f.).
  • OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06

    Beschwerderecht des Betroffenen gegen Aufhebung der Betreuung bei

    Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn die angefochtene Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eingreift, indem sie dessen Recht aufhebt, beschränkt, mindert oder gefährdet, die Ausübung des Rechts stört oder erschwert oder eine Verbesserung der Rechtsstellung vorenthält (vgl. BayObLG aaO; OLG Dresden NJW-RR 1998, 830).
  • LG Hannover, 12.03.2009 - 21 T 2/09

    Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes der C. AG wirksam

    Der Beteiligte zu 1 ist als Aktionär der C. AG durch die gerichtliche Einsetzung des von ihm nicht vorgeschlagenen Beteiligten zu 2 in seinem Recht beeinträchtigt (vgl. OLG Schleswig, ZIP 2004, 1143 [OLG Schleswig 26.04.2004 - 2 W 46/04] ; OLG Dresden, Beschl.v. 30.09.1997 - 15 W 1236/97 ; MünchKommAktG/Semler, 2. Aufl., § 104 Rn. 113; Mertens in Kölner Kommentar zum AktG , 2. Aufl., § 104 Rn. 21; a.A. Hüffer, AktG , 8. Aufl., § 104 Rn. 5).
  • OLG München, 02.07.2009 - 31 Wx 24/09

    Aktiengesellschaft: Einlagenrückgewähr durch Zahlung von Gerichtskosten als

    Das Landgericht entscheidet als Tatsachengericht nach seinem eigenen pflichtgemäßen Ermessen und setzt, wenn der Sachverhalt dazu Anlass bietet, sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des Amtsgerichts (OLG Dresden NJW-RR 1998, 830).
  • BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 210/00

    Beschwerde des Betreuten gegen die Aufhebung der Betreuung

    Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn die angefochtene Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eingreift, indem sie dessen Recht aufhebt, beschränkt, mindert oder gefährdet, die Ausübung des Rechts stört oder erschwert oder eine Verbesserung der Rechtsstellung vorenthält (vgl. BayObLG aaO; OLG Dresden NJW-RR 1998, 830).
  • LG Hannover, 26.02.2009 - 21 T 2/09
    Die Abwägung führt bei der gerichtlichen Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds regelmäßig dazu, dass neben dem Vorstand die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder zu hören sind ( OLG Dresden, NJW-RR 1998, 830 [OLG Dresden 30.09.1997 - 15 W 1236/97] ; MünchKommAktG/Semler aaO § 104 Rn. 103; Bürgers/Israel in Bürgers/Körber, AktG, § 104 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
  • LG Berlin, 13.06.2003 - 102 T 21/03

    Funktionslosigkeit eines Aufsichtsrats durch die Einleitung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht