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   OLG Dresden, 30.09.2009 - 2 Ws 458/09   

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OLG Dresden, 30.09.2009 - 2 Ws 458/09 (https://dejure.org/2009,5803)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.09.2009 - 2 Ws 458/09 (https://dejure.org/2009,5803)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. September 2009 - 2 Ws 458/09 (https://dejure.org/2009,5803)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 68c, 68b StGB

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatsächliche Feststellungen zur Ermessensausübung bei Anordnungen zur Führungsaufsicht

  • Judicialis

    StGB § 68 b; ; StGB § 68 c

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Grenzen von Weisungen in der Führungsaufsicht (Kontaktverbot); Abkürzung der Dauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68b; StGB § 68c Abs. 1 S. 2
    Tatsächliche Feststellungen zur Ermessensausübung bei Anordnungen zur Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 126 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07

    Auflage; Therapie; Alkohol

    Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2009 - 2 Ws 458/09
    Der Senat verweist nochmals auf seine ständige - auch veröffentlichte - Rechtsprechung (Beschlüsse vom 06. September 2007 - 2 Ws 423/07 - vom 12. Februar 2008 - 2 Ws 12/08 - vom 12. März 2008 - 2 Ws 125/08 - vom 27. März 2008 - 2 Ws 147/08 - 27. Mai 2008 - 2 Ws 256/08 - vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08; vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - vom 11. September 2009 - 2 Ws 409/09 - u.a.m.).
  • OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 3 Ws 252/99

    Prüfungsumfang bei Ablehnung nachträglicher Verlängerung der Bewährungszeit

    Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2009 - 2 Ws 458/09
    Ansonsten verbleibt es bei der Regel, die mit Führungsaufsichtsanordnungen verbundenen Ermessensentscheidungen der ersten Instanz zu überlassen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2000, 500 m.w.N., dort zu Bewährungsanordnungen).
  • OLG Nürnberg, 08.12.1998 - Ws 1496/98

    Überprüfbarkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht bei

    Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2009 - 2 Ws 458/09
    Die Strafvollstreckungskammer, die einen Verurteilten grundsätzlich mündlich zu hören hat und sich so einen eigenen Eindruck von der Täterpersönlichkeit verschaffen soll, hat deshalb bei der Auswahl der erforderlichen Weisungen einen Ermessensspielraum (OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 175).
  • OLG Braunschweig, 18.11.2013 - 1 Ws 333/13

    Voraussetzungen für das Eintreten der Führungsaufsicht bei einem

    Verstößt sie gegen dieses Gebot, ist der Beschluss aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen, auch wenn die Ausgestaltung der Führungsaufsicht nach dem Akteninhalt sachgerecht sein könnte (OLG Nürnberg, Beschl. vom 15.06.2011, 1 Ws 253/11, Rn. 6, zitiert nach juris; OLG Dresden, NStZ-RR 2010, 126 f.; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 260).
  • OLG Saarbrücken, 06.03.2023 - 1 Ws 31/23

    Beschwerde gegen die Anordnung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Die Strafvollstreckungskammer hat dabei im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht die für ihre Entscheidungsfindung maßgeblichen Tatsachen festzustellen und in eine Ermessensabwägung einzubeziehen (KG Berlin, Beschluss vom 05. April 2022 - 5 Ws 22/22 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Januar 2018 - III-5 Ws 528-530/17 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 1 Ws 253/11 -, juris; OLG Dresden, Beschlüsse vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08 - und vom 30. September 2009 - 2 Ws 458/09 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 3 Ws 903/19

    Therapieweisung nach § 68b Abs. 2 Satz 2 StGB trotz fehlender Einwilligung des

    Denn nur dann kann das Beschwerdegericht prüfen, ob die Ermessensausübung fehlerfrei erfolgte (vgl. Senat, Beschluss vom 24.01.2019 - 3 Ws 6/19 - zu den Begründungsanforderungen für die Erteilung von Weisungen: Senat, Beschlüsse vom 13. Dezember 2018 - 3Ws 996/18 und 17. Oktober 2018 - 3 Ws 535/18; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.11.2013 1 Ws 333/13 BeckRS 2013, 20361; vgl. auch OLG Dresden NStZ-RR 2010, 126; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 260).
  • KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11

    Führungsaufsicht: Bestimmung der Dauer einer nach Vollverbüßung eintretenden

    a) Das Oberlandesgerichts Dresden ist der Ansicht (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. September 2009 - 2 Ws 458/09 - juris = NStZ-RR 2010, 126 LS und 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08 -juris), der Gesetzgeber stelle in § 68c Abs. 1 Satz 1 StGB eine nach dem Ermessen des Gerichts zu bestimmende Zeitspanne von zwei bis fünf Jahren zur Verfügung.
  • KG, 10.12.2020 - 5 Ws 217/20

    Anforderungen an die Begründung von Weisungen nach § 68b StGB

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (std. Rspr.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 - juris Rn. 7; OLG Dresden, Beschluss vom 30. September 2009 - 2 Ws 458/09 - juris Rn. 5; Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Meldeauflage im Rahmen der

    Dies ist der Fall, wenn eine getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder wenn sie sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (std. Rspr.; Senat, Beschluss vom 06. September 2007 - 2 Ws 423/07 - juris; sowie Beschluss vom 30. September 2009 - 2 Ws 458/09 - juris [Rdnr. 5]; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 - juris [Rdnr. 7]; KG Berlin, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris [Rdnr. 9 m.w.N.]).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2010 - 3 Ws 752/10

    Führungsaufsicht: Zeitpunkt der Bestimmung der Dauer

    Vielmehr ist mit dem OLG Oldenburg (NdsRpfl 2007, 59) und dem OLG Dresden (NStZ-RR 2010, 126; Beschl. v. 02.07.2008 - 2 Ws 380/08 -juris) davon auszugehen, dass die Strafvollstreckungskammer bereits bei Ausgestaltung der Führungsaufsicht in Verbindung mit der Feststellung, dass die Maßregel nicht entfällt (§ 68 f II StGB), die Dauer der Führungsaufsicht nach pflichtgemäßen Ermessen auf der Grundlage einer Prognose bestimmen kann (so im Ergebnis bereits Senat, Beschl. v. 19.07.2010 - 3 Ws 629/10 und Beschl. v. 04.11.2009 - 3 Ws 945/09).
  • KG, 22.12.2020 - 5 Ws 225/20

    Eintritt von Führungsaufsicht nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe wegen

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (std. Rspr.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 - juris Rn. 7; OLG Dresden, Beschluss vom 30. September 2009 - 2 Ws 458/09 - juris Rn. 5; Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 15.06.2011 - 1 Ws 253/11

    Weisungen während der Führungsaufsicht: Voraussetzungen für ein Verbot des

    Verstößt sie gegen dieses Gebot, ist der Beschluss aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen, auch wenn die Ausgestaltung der Führungsaufsicht nach dem Akteninhalt sachgerecht sein könnte (OLG Dresden, NStZ-RR 2010, 126 f.; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 260).
  • KG, 29.07.2021 - 5 Ws 116/21

    Abstinenz- und Vorstellungsweisungen bei langjährig suchtkranken Betroffenen

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (std. Rspr.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 - juris Rn. 7; OLG Dresden, Beschluss vom 30. September 2009 - 2 Ws 458/09 - juris Rn. 5; Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 311/22
  • KG, 09.12.2020 - 5 Ws 223/20

    Unverhältnismäßigkeit einer Weisung zur Meldung bei der Arbeitsagentur für

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