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   OLG Dresden, 30.10.1996 - 19 W 915/96   

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https://dejure.org/1996,10134
OLG Dresden, 30.10.1996 - 19 W 915/96 (https://dejure.org/1996,10134)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.10.1996 - 19 W 915/96 (https://dejure.org/1996,10134)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - 19 W 915/96 (https://dejure.org/1996,10134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PostG § 16 Abs. 1; ZPO § 176
    Wirksamkeit der Zustellungen durch die Deutsche Post AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 8 O 5241/96
  • OLG Dresden, 30.10.1996 - 19 W 915/96
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1981 - VIII ZB 67/81

    Berufung - Unzulässigkeit - Verwertung - Stellungnahme - Pflicht zur Anhörung

    Auszug aus OLG Dresden, 30.10.1996 - 19 W 915/96
    Ebenso wie bei der Verfügung einer Berufung als unzulässig (vgl. dazu BGH VersR 1982, 246 und VersR 1975, 899 f.) folgt diese Pflicht zur Anhörung, selbst wenn in der ZPO so ausdrücklich nicht vorgesehen, unmittelbar aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs des Art. 103 Abs. 1 GG .
  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 4/73

    Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten im FGG -Verfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 30.10.1996 - 19 W 915/96
    § 176 ZPO setzt nämlich keine förmliche Bestellung des Prozeßbevollmächtigten voraus; vielmehr genügt eine auch schlüssige Bestellung durch den Prozeßbevollmächtigten selbst (BGHZ 61, 308, 310 f.; Roth, in: Stein/Jonas, ZPO , 21. Auflage, § 176 Rdnr. 17; Thomas/Putzo, ZPO , 19. Auflage, § 176 ZPO Rdnr. 3; Stöber, in: Zöller, aao., § 176 ZPO , Rdnr. 5).
  • BGH, 16.04.1975 - VIII ZB 3/75

    Statthaftigkeit der Beschwerde bei Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Dresden, 30.10.1996 - 19 W 915/96
    Ebenso wie bei der Verfügung einer Berufung als unzulässig (vgl. dazu BGH VersR 1982, 246 und VersR 1975, 899 f.) folgt diese Pflicht zur Anhörung, selbst wenn in der ZPO so ausdrücklich nicht vorgesehen, unmittelbar aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs des Art. 103 Abs. 1 GG .
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