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   OLG Dresden, 30.10.1998 - 22 UF 234/98   

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https://dejure.org/1998,9914
OLG Dresden, 30.10.1998 - 22 UF 234/98 (https://dejure.org/1998,9914)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.10.1998 - 22 UF 234/98 (https://dejure.org/1998,9914)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Oktober 1998 - 22 UF 234/98 (https://dejure.org/1998,9914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kindesunterhalt; Abänderungsklage gegen Jugendamtsurkunde; Bedarf eines Studenten nach Unterhaltsrichtlinien; Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610; BAFöG § 21
    Abänderung einer Jugendamtsurkunde; Höhe des Unterhaltsbedarfs eines Studenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1979 - IVb ZR 171/78
    Auszug aus OLG Dresden, 30.10.1998 - 22 UF 234/98
    Es mag weiter sein, dass auch für Leistungen nach dem BAföG der Grundsatz gilt, dass als anrechenbare Einkünfte auch solche Beträge anzusetzen sind, die der Unterhaltsberechtigte in zumutbarer Weise einziehen könnte, aber nicht einzieht (BGH, FamRZ 80, 126 ff., 128).
  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 63/83

    Rechtskraft eines Abänderungsurteils

    Auszug aus OLG Dresden, 30.10.1998 - 22 UF 234/98
    Ein erneutes Erhöhungsbegehren berührt also ebenso wie eine positive Verurteilung zu künftigen Leistungen die Rechtskraft der ursprünglichen Entscheidung und ist daher nur unter den Voraussetzungen des § 323 Abs. 1 bis 3 ZPO zuzulassen (ebenso BGH, Urteil vom 30.01.1985 - NJW 85, 1345 ff. für den Fall, in dem ein Unterhaltsgläubiger, der einen Titel über seinen Unterhalt erlangt hatte, dessen Unterhaltsrente jedoch später im Wege der Abänderung aberkannt worden ist, in der Folge erneut Unterhalt verlangt; generell für die Anwendung des § 323 ZPO bei klageabweisenden Urteilen Zöller-Vollkommer, 20. Aufl., Rdnr. 22 zu § 323 ZPO mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 21/83

    Abänderung einer vom Jugendamt errichteten vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Dresden, 30.10.1998 - 22 UF 234/98
    Dass eine sogenannte Jugendamtsurkunde grundsätzlich der Abänderungsklage nach § 323 ZPO unterliegt, entspricht der vom Senat für zutreffend erachteten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 27.06.1984 in FamRZ 84, 997 ff. = NJW 85, 64 ff.).
  • BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 30/84

    Anrechnung von darlehnsweise gewährten Leistungen nach dem

    Auszug aus OLG Dresden, 30.10.1998 - 22 UF 234/98
    Richtig ist zwar der Ausgangspunkt der Überlegungen des Beklagten, dass nämlich Leistungen nach dem BAföG , auch wenn sie nur darlehensweise gewährt werden, auf den Bedarf anzurechnen sind (BGH, FamRZ 85, 916).
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