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   OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99   

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https://dejure.org/2000,3258
OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99 (https://dejure.org/2000,3258)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.01.2000 - 8 W 1377/99 (https://dejure.org/2000,3258)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - 8 W 1377/99 (https://dejure.org/2000,3258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlehen; Darlehensvertrag; Gläubiger; Bürge; Ablösung; Bürgschaftsforderung; Bürgschaft; Stillhalteabkommen; Geltendmachung; Bürgschaftsklage; Streitsache; Abgabe; Gerichtskostenvorschuß; Rückwirkungsfiktion; Mahnverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 696 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a Abs. 1 § 696 Abs. 3
    Ablösung einer Bürgschaftsforderung durch ein Darlehen; Begriff der alsbaldigen Abgabe der Streitsache an das Prozeßgericht; Eintritt der Rechtshängigkeit bei nicht alsbaldiger Abgabe; Durch unsachgemäße Prozeßführung veranlasste Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
    Die Dispositionsmaxime gestattet den Parteien die Herbeiführung einer solchen Prozessbeendigung ohne Rücksicht darauf, ob tatsächlich ein erledigendes Ereignis vorliegt und wann dieses ggf. eingetreten ist (vgl. BGHZ 21, 298; 83, 12, 14; OLG Köln, NJW-RR 1996, 1023; OLG Celle, NJW-RR 1994, 1276; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 91 a Rdn. 22; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91 a Rdn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 91 a Rdn. 12, 16 m.w.N.; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl.; § 91 a Rdn. 23 ff., 68 f.).

    a) Erledigendes Ereignis ist ein tatsächliches Geschehen, das eine zulässige und begründete Klage nachträglich gegenstandslos macht (BGHZ 83, 12, 13 = NJW 1982, 1598; NJW 1986, 588, 589; NJW 1992, 2235, 2236).

    b) Bei einseitiger Erledigungserklärung setzen die Feststellung der Erledigung und der daran anknüpfende, unmittelbar aus § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO folgende Kostenerstattungsanspruch des Klägers nach überwiegender Ansicht voraus, dass das erledigende Ereignis nach Begründung der Rechtshängigkeit eintritt (so BGHZ 83, 12, 14; 127, 156, 163; NJW 1990, 1905, 1906; Stein/Jonas/Bork a.a.O., § 91 a Rdn. 11, 38; Thomas/Putzo a.a.O, § 91 a Rdn. 35 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O., § 91 a Rdn. 23 ff.; a.A. Münchener Kommentar zur ZPO/Lindacher, § 91 a Rdn. 75; Zöller/Vollkommer a.a.O., § 91 a Rdn. 41 f. m.w.N.).

    Denn die Klägerin hätte bei Nichteintritt der Erledigung zwar keinen prozessualen, wohl aber einen (hier auf Verzug gründenden) materiellrechtlichen Kostenerstattunganspruch gegen den Beklagten gehabt, den sie im Wege der Klageänderung ohne Weiteres in diesem Rechtsstreit hätte durchsetzen können (vgl. BGHZ 83, 12, 16; KG, NJW 1991, 499, 500; OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 1222).

  • OLG Celle, 19.10.1993 - 2 W 53/93
    Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
    Die Dispositionsmaxime gestattet den Parteien die Herbeiführung einer solchen Prozessbeendigung ohne Rücksicht darauf, ob tatsächlich ein erledigendes Ereignis vorliegt und wann dieses ggf. eingetreten ist (vgl. BGHZ 21, 298; 83, 12, 14; OLG Köln, NJW-RR 1996, 1023; OLG Celle, NJW-RR 1994, 1276; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 91 a Rdn. 22; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91 a Rdn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 91 a Rdn. 12, 16 m.w.N.; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl.; § 91 a Rdn. 23 ff., 68 f.).

    Obwohl das Gericht bei übereinstimmender Erledigungserklärung (§ 91 a ZPO) - wie bereits ausgeführt - Eintritt und Zeitpunkt der Erledigung nicht prüfen muss, wird vereinzelt gefordert, dass ein Kostenerstattungsanspruch des Klägers entsprechend § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO ebenfalls nur dann besteht, wenn das erledigende Ereignis der Rechtshängigkeit nachfolgt (so OLG Celle, NJW-RR 1994, 1276; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O., § 91 a Rdn. 23 ff., 68 f., 106; a.A. OLG Köln, JurBüro 1989, 217; Thomas/Putzo a.a.O., § 91 a Rdn. 48; Zöller/Vollkommer a.a.O., § 91 a Rdn. 40, 16 m.w.N.).

  • KG, 12.10.1993 - 6 U 3704/92

    Zustellung; Demnächst; Kostenvorschuß; Versicherung; Gesundheitszustand;

    Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
    Die eine alsbaldige Abgabe der Streitsache an das Prozessgericht voraussetzende Rückwirkungsfiktion des § 696 Abs. 3 ZPO kann grundsätzlich nur eintreten, wenn der Kläger binnen zwei Wochen nach Zugang einer entsprechenden gerichtlichen Aufforderung die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt und den Gerichtskostenvorschuss einzahlt (Anschluss an BGH, NJW 1986, 1347; KG, VersR 1994, 922).

    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn er den Gerichtskostenvorschuss nicht unverzüglich, in der Regel binnen zwei Wochen, einzahlt (vgl. BGH, NJW 1986, 1347, 1348; KG, VersR 1994, 922).

  • OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10

    Nutzungsentschädigung des Erwerbers einer mit gravierenden Bau- und

    Dazu mögen Fälle gehören, in denen eine Partei wider besseres Wissen eine Behauptung aufgestellt oder bestritten hat oder wenn das Vorbringen der Prozessverschleppung diente (Schneider, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 3.Aufl. 2011, § 96 Rn. 34; OLG Dresden, Beschluss v. 31.01.2000, 8 W 1377/99, Rn. 21).
  • OLG Dresden, 07.08.2000 - 8 W 2306/99

    Verwertungserlös; Pflicht zur bestmöglichen Verwertung; Schadenminderungspflicht

    Die insoweit regelmäßig zu beachtende Frist von zwei Wochen (vgl. Senat, Beschluss vom 31.01.2000, OLGR Dresden, 2001, 395 ff., Az. 8 W 1377/99, unter II.1.b)aa; BGH, NJW 1986, 1347, 1348; KG, VersR 1994, 922), die hier durch die Aufforderung vom 18.09.1997 in Lauf gesetzt wurde, ließ die Klägerin verstreichen und reichte erst am 06.11.1997 einen Verrechnungsscheck ein.

    bb) In der Streitfrage, zu welchem Zeitpunkt die Rechtshängigkeit nach vorangegangenem Mahnverfahren eintritt, wenn die Rückwirkungsfiktion des § 696 Abs. 3 ZPO nicht eingreift (vgl. dazu die Darstellung bei Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 696 Rdn. 5 m.w.N.), folgt der Senat weiterhin der Auffassung, dass insoweit auf das Datum des Akteneingangs beim Prozessgericht abzustellen ist (vgl. Urteil vom 05.05.1999, Az. 8 U 2978/98 [unveröffentlicht]; Beschluss vom 31.01.2000, Az. 8 W 1377/99, a.a.O., unter II.1.b)bb.

  • OLG Köln, 13.06.2007 - 13 U 173/06

    Bank als gewillkürte Prozessstandschafterin

    KG, MDR 2000, 1335 = KGR 2000, 309; OLG Dresden, OLGR 2001, 395 und NJW-RR 2003, 194; Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 696 Rz. 13; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 696 Rz. 5 m.w.Nachw.), kommt es nicht mehr an, da die Klägerin aufgrund der aus dem Schreiben der Zessionarin vom 02.05.2007 ersichtlichen Ermächtigung - mag sie von Anfang an bestanden haben oder erst mit diesem Schreiben nachträglich erteilt worden sein - jedenfalls als gewillkürte Prozessstandschafterin berechtigt war, die eingeklagte Darlehensforderung gegen den Beklagten weiterzuverfolgen.
  • KG, 14.10.2005 - 11 W 8/04

    Kostenentscheidung: Umfang der gerichtlichen Überprüfung bei Ermessen

    Maßgeblich für die nach billigem Ermessen zu treffende Kostenentscheidung nach § 91 a Abs. 1 ZPO ist der ohne Eintritt des (tatsächlich oder vermeintlich) erledigenden Ereignisses zu erwartende Verfahrensausgang mit den sich aus den §§ 91 ff. ZPO ergebenden Kostenerstattungspflichten (OLG Dresden OLG-Report Dresden 2001, 395 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 02.01.2013 - 3 W 201/12

    Streitwert einer Klage auf Wegnahme von Stromzählern zur Unterbrechung der

    Maßgeblich für die nach billigem Ermessen zu treffende Kostenentscheidung nach § 91 a Abs. 1 ZPO ist der ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses zu erwartende Verfahrensausgang mit den sich aus den §§ 91 ff. ZPO ergebenden Kostenerstattungspflichten (KG a.a.O.; OLG Dresden OLG-Report Dresden 2001, 395 m.w.N.).
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