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   OLG Dresden, 31.05.1995 - 1 Ws 58/94   

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OLG Dresden, 31.05.1995 - 1 Ws 58/94 (https://dejure.org/1995,9175)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.05.1995 - 1 Ws 58/94 (https://dejure.org/1995,9175)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - 1 Ws 58/94 (https://dejure.org/1995,9175)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der

    Auszug aus OLG Dresden, 31.05.1995 - 1 Ws 58/94
    In seinem Grundsatzurteil vom 06.10.1994 - 4 StR 23/94 - (NJW 1995, 64 ) hat der Bundesgerichtshof als Beispielfälle für eine offensichtliche schwere Menschenrechtsverletzung die Legalisierung von Folter oder Völkermord genannt und hervorgehoben, daß weder in der Ausreisegesetzgebung der DDR als solcher noch in einer Pönalisierung öffentlicher Kritik an jener Gesetzgebung eine offensichtliche schwere Menschenverletzung zu erblicken sei.

    Derartige Entscheidungen als Rechtsbeugung zu werten, widerspreche dem Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG (BGH Urteil vom 06.10.1994 a.a.O.).

    Die Angeschuldigten haben die Grenzen der Auslegung des Straftatbestandes deshalb noch nicht augenfällig überschritten (BGH Urteil vom 06.10.1994 a.a.O.).

    Nach Auffassung des BGH (Urt. vom 06.10.1994 a.a.O.) konnte sich die Mißachtungsbekundung gerade auch auf das Fehlen einer gesetzlichen Regelung beziehen.

    Rechtsbeugung begeht daher nur der Amtsträger, der sich bewußt in schwerwiegender Weise vom Gesetz entfernt (BGH Urteil vom 06.10.1994 a.a.O.).

    Solche Wertvorstellungen, wie sie insbesondere in den vom Obersten Gericht der DDR in Form von Richtlinien, "gemeinsamen Standpunkten" und 'Orientierungen" herausgegebenen Verlautbarungen zum Ausdruck kamen, dürfen nicht außer acht gelassen werden, sofern sie überpositivem Recht nicht widersprechen (BGH Urteil vom 06.10.1994 a.a.O.).

    Soweit anhand der Unterlagen noch nachvollziehbar, vermögen auch die Art und Weise der Durchführung der Verfahren, insbesondere der Ausschluß der Öffentlichkeit und die nur eingeschränkte Überlassung von Prozeßdokumenten einen hinreichenden Straftatverdacht nicht zu begründen (BGH Urteil vom 06.10.1994 a.a.O.).

  • BGH, 13.12.1993 - 5 StR 76/93

    Stellung der Rechtspflege im System der DDR; Rechtsbeugung durch DDR-Richter

    Auszug aus OLG Dresden, 31.05.1995 - 1 Ws 58/94
    In seiner Grundsatzentscheidung vom 13.12.1993 - 5 StR 76/93 - (= BGHSt 40, 30 ) zur Rechtsbeugung durch DDR-Justizorgane hat der Bundesgerichtshof diesen Gegebenheiten zentrale Bedeutung beigemessen.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13.12.1993 (a.a.O.) hierzu ausgeführt:.

  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Auszug aus OLG Dresden, 31.05.1995 - 1 Ws 58/94
    Bei Anwendung dieser Grundsätze ergibt sich, daß die Angeschuldigten, die - soweit sie sich zur Sache äußern - jede Schuld bestreiten, nicht wegen Vergehen der Rechtsbeugung oder der Freiheitsberaubung (vgl. BGHSt 10, 294) zur Rechenschaft gezogen werden können und daß das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens deshalb zu Recht abgelehnt hat.
  • BGH, 30.11.1995 - 4 StR 714/94

    Rechtsbeugung - DDR - Richter - Staatsanwalt - Zulässige Auslegung

    Dagegen richtete sich die Kritik (so auch OLG Dresden, Beschluß vom 31. Mai 1995 - 1 Ws 58/94 - = NJ 1995, 601; OLG Rostock, Beschluß vom 21. Dezember 1994 - 1 Ws 38/95 -).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.1996 - 1 Ws 19/96
    Die Unverschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK steht einer Verwertung dieser vom Verurteilten eingestandenen neuerlichen Straftaten und des amtsgerichtlichen Urteils nicht entgegen (vgl. zu § 57 StGB Senatsbeschluß vom 10.12.1986 -1 Ws 247/86= Die Justiz 1987, 192 sowie zu § 56f StGB Senatsbeschluß vom 04.03.1994 -1 Ws 58/94-; ebenso zu § 56f StGB BVerfG NStZ 1991, 30 und OLG Karlsruhe Die Justiz 1993, 387 f. m.w.N.).
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