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   OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06   

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https://dejure.org/2010,28739
OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06 (https://dejure.org/2010,28739)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.08.2010 - 5 U 923/06 (https://dejure.org/2010,28739)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. August 2010 - 5 U 923/06 (https://dejure.org/2010,28739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung einer Verjährung des Kostenvorschussanspruchs für die Beseitigung von Mängeln am Dach nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist wegen einer Hemmung duch die Mangelbeseitigungsaufforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung einer Verjährung des Kostenvorschussanspruchs für die Beseitigung von Mängeln am Dach nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist wegen einer Hemmung duch die Mangelbeseitigungsaufforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übernahme des Gewährleistungsmanagements: Eigene Mängelhaftung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Wann endet die Verjährungshemmung bei Nachbesserungsarbeiten?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann endet die Hemmung der Verjährung nach einem Mängelbeseitigungsversuch? (IBR 2012, 198)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Übernahme des Gewährleistungsmanagements: Eigene Mängelhaftung! (IBR 2012, 197)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 991
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87

    Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in einem Urteil vom 23.02.1989, Az. VII ZR 89/87, eine Klausel nicht beanstandet, derzufolge bei einer Bauleistung für die Gewährleistung § 13 VOB/B mit der Maßgabe einer 5-jährigen Verjährungsfrist gelten sollte.

    Denn nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist kann sich der Werkunternehmer darauf einstellen, nur noch für solche Mängel einstehen zu müssen, die vom Auftraggeber bis dahin gerügt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.1989, VII ZR 89/87, zitiert nach [...], Tn 22; OLG Naumburg, Urteil vom 27.04.2006, 2 U 138/05, zitiert nach [...], Tn 23 ff.; OLG Celle, Urteil vom 05.09.2007, 7 U 26/07, zitiert nach [...], Tn 25 ff.).

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06
    Solche sog. Sowiesokosten sind im Rahmen einer Vorteilsausgleichung von den erstattungsfähigen Mangelbeseitigungskosten in Abzug zu bringen, weil der Bauunternehmer nicht mit den Kosten solcher Maßnahmen belastet werden darf, die er nach dem Bauvertrag nicht zu erbringen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.1984, VII ZR 169/82, zitiert nach [...], Tn 20 f).

    Andernfalls hätten es die Auftragnehmer einer Bauleistung in der Hand, sich durch die Verzögerung der Mängelbeseitigung ihrer Gewährleistungspflichten und der damit verbundenen Kostenbelastungen teilweise oder sogar ganz zu entziehen, obwohl sie ihrer Verpflichtung zur Herstellung eines neuen und mängelfreien Werkes trotz ständiger Mängelrügen des Auftraggebers nicht nachgekommen sind (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.1984, VII ZR 169/82, zitiert nach [...], Tn 34 ff.).

  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 32/07

    Rechtsfolgen der Nachbesserung durch den Auftragnehmer nach der Abnahme eines

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06
    Ein Urteil des Senates vom 30.01.2007, in dem dieser die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz zurückwies, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25.09.2008, Az. VII ZR 32/07, aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.

    Darüber hinaus endet die Hemmung der Verjährung dann, wenn der Auftraggeber die Abnahme endgültig verweigert, weil er eine weitere Erfüllung des Vertrages ablehnt, oder wenn der Auftragnehmer seinerseits eine Mängelbeseitigung endgültig ablehnt (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2008, VII ZR 32/07, Tn 16-18).

  • OLG Düsseldorf, 07.06.1994 - 21 U 90/92

    AGB-Klausel im Subunternehmervertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06
    Hieran ist auch für den Fall festzuhalten, dass eine Verjährungsfrist von 5 Jahren und 4 Wochen vereinbart wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.1994, 21 U 90/92, zitiert nach [...], Tn 4).
  • OLG Hamm, 14.11.1989 - 24 U 183/88

    Fehlerhafte Dachsanierung: Gewährleistungsansprüche - sog. Sowiesokosten

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06
    Dies gilt für Zusatzarbeiten, die von der Leistungsbeschreibung nicht umfasst sind, auch bei einer vereinbarten Pauschalvergütung (OLG Hamm, Urteil vom 14.11.1989, 24 U 183/88, zitiert nach [...], Tn 70).
  • OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05

    Vereinbarung der Verlängerung der Gewährleistungsfrist beim VOB -Vertrag;

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06
    Denn nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist kann sich der Werkunternehmer darauf einstellen, nur noch für solche Mängel einstehen zu müssen, die vom Auftraggeber bis dahin gerügt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.1989, VII ZR 89/87, zitiert nach [...], Tn 22; OLG Naumburg, Urteil vom 27.04.2006, 2 U 138/05, zitiert nach [...], Tn 23 ff.; OLG Celle, Urteil vom 05.09.2007, 7 U 26/07, zitiert nach [...], Tn 25 ff.).
  • BGH, 20.09.1984 - VII ZR 377/83

    Ingebrauchnahme der Leistung - Lauf der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06
    Auch wenn der Auftragnehmer durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Werkleistung über einen gewissen Zeitraum hinweg im Einzelfall zum Ausdruck bringen kann, dass er das Bauwerk als im Wesentlichen vertragsgerecht anerkennt (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.1984, VII ZR 377/83, zitiert nach [...], Tn 11; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.03.2006, 4 U 136/04, zitiert nach [...], Tn 58; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2006, I-23 U 39/06, zitiert nach [...], Tn 46), kann der Umstand, dass die Klägerin die Lagerhallen nach den Nachbesserungsarbeiten nicht geräumt, sondern weiterhin für Lagerzwecke verwendet hat, nicht als konkludenter Ausdruck ihres Willens verstanden werden, die Nachbesserungsarbeiten als vertragsgerecht zu akzeptieren.
  • OLG Frankfurt, 29.03.2006 - 4 U 136/04

    Bauvertrag: Konkludente Abnahme durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06
    Auch wenn der Auftragnehmer durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Werkleistung über einen gewissen Zeitraum hinweg im Einzelfall zum Ausdruck bringen kann, dass er das Bauwerk als im Wesentlichen vertragsgerecht anerkennt (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.1984, VII ZR 377/83, zitiert nach [...], Tn 11; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.03.2006, 4 U 136/04, zitiert nach [...], Tn 58; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2006, I-23 U 39/06, zitiert nach [...], Tn 46), kann der Umstand, dass die Klägerin die Lagerhallen nach den Nachbesserungsarbeiten nicht geräumt, sondern weiterhin für Lagerzwecke verwendet hat, nicht als konkludenter Ausdruck ihres Willens verstanden werden, die Nachbesserungsarbeiten als vertragsgerecht zu akzeptieren.
  • BGH, 14.04.1983 - VII ZR 258/82

    Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung; Verzinsung

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06
    Rechtshängigkeitszinsen kann die Klägerin gemäß §§ 291, 288 Abs. 1 BGB lediglich i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 14.04.1983, VII ZR 258/82, zitiert nach [...], Tn 9 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 39/06

    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauleistungen nach VOB/B

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06
    Auch wenn der Auftragnehmer durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Werkleistung über einen gewissen Zeitraum hinweg im Einzelfall zum Ausdruck bringen kann, dass er das Bauwerk als im Wesentlichen vertragsgerecht anerkennt (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.1984, VII ZR 377/83, zitiert nach [...], Tn 11; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.03.2006, 4 U 136/04, zitiert nach [...], Tn 58; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2006, I-23 U 39/06, zitiert nach [...], Tn 46), kann der Umstand, dass die Klägerin die Lagerhallen nach den Nachbesserungsarbeiten nicht geräumt, sondern weiterhin für Lagerzwecke verwendet hat, nicht als konkludenter Ausdruck ihres Willens verstanden werden, die Nachbesserungsarbeiten als vertragsgerecht zu akzeptieren.
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09

    Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des

  • OLG Celle, 05.09.2007 - 7 U 26/07

    Inhaltskontrolle einzelner Bestimmungen der VOB/B; Hemmung der Verjährung durch

  • OLG Düsseldorf, 17.09.1993 - 22 U 193/92

    Gesamtschuldnerische Haftung des Architekten und des Rohbauers bei

  • OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 85/07

    Bauvertrag: Schlüssige Abnahme durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und

  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 320/00

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen den Tragwerksplaner; Hemmung der

  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85

    Berufung auf fehlende Passivlegitimation bei jahrelanger Vertragsdurchführung

  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser;

  • BGH, 26.03.1992 - VII ZR 258/90

    Mangelbeschreibung im Beweissicherungsantrag; Einbeziehung der VOB/B in den

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