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   OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1483
OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10 (https://dejure.org/2011,1483)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.08.2011 - 1 U 1682/10 (https://dejure.org/2011,1483)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. August 2011 - 1 U 1682/10 (https://dejure.org/2011,1483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Verhaltens der Parteien nach Vertragsschluss bei der zu ermittelnden Bestimmung des Vertragsinhaltes bei einem auf einer VOB/A-Ausschreibung beruhenden Bauvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines aufgrund einer VOB/A -Ausschreibung geschlossenen Bauvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch Verhalten nach Vertragsschluss für Auslegung relevant!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (5)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine rechtzeitige Freigabe nach Bemusterung: Auftragnehmer kann Schadensersatz verlangen! (IBR 2012, 12)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachtrag nicht bis zur Abnahme gestellt: Kein Anspruch auf Zusatzvergütung! (IBR 2012, 70)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausführungsplanung weicht von Vertragsplänen ab: Planfreigabe ist keine Änderungsanordnung! (IBR 2012, 9)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Funktionale Leistungsbeschreibung: Keine Mehrvergütung für aufwändigere Ausführung! (IBR 2012, 190)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenleistungen einzukalkulieren: Keine Vergütung für besondere VOB/C-Leistungen! (IBR 2012, 67)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 301
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08

    Neubau an der Universität Mainz: Land Rheinland-Pfalz zur Zahlung von

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10
    Auch kann der Auftragnehmer, dem sich geradezu aufdrängt, dass die von ihm vorzunehmende Kalkulation aufgrund von Lücken die Verdingungsunterlagen nicht zuverlässig sein kann, dann, wenn er den Auftraggeber nicht hinweist, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert sein, Zusatzforderungen zu stellen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2010, Az: 1 U 415/08).

    Es spricht allerdings viel dafür, dass die Klägerin, der sich in diesem Fall zumindest aufdrängen musste, dass die Angaben im Leistungsverzeichnis zu dem Lattenunterbau offensichtlich unvollständig sind und dass die von ihr vorzunehmende Kalkulation aufgrund von Lücken der Verdingungsunterlagen nicht zuverlässig sein kann, sich auf keinen Vertrauensschutz in die Richtigkeit des Leistungsverzeichnisses berufen kann und - weil sie den Beklagten auch nicht auf die Problematik hingewiesen hat - nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert ist, Zusatzforderungen zu stellen (vgl. hierzu OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2010, Az: 1 U 415/08; OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011, Az: 2 U 777/09; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, Az: 11 U 173/09).1.3.

  • OLG Köln, 23.12.2009 - 11 U 173/09

    Umfang der Leistungspflicht bei lückenhaftem oder unklarem Leistungsverzeichnis

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10
    Der Vertrauensschutz eines Bieters hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung kann jedoch entfallen, wenn die Angaben im Leistungsverzeichnis offensichtlich falsch oder unvollständig sind oder es sich dem Bieter geradezu aufdrängt, dass eine zuverlässige Kalkulationsgrundlage fehlt (vgl. beispielsweise OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011, Az: 2 U 777/09; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, Az: 11 U 173/09).

    Es spricht allerdings viel dafür, dass die Klägerin, der sich in diesem Fall zumindest aufdrängen musste, dass die Angaben im Leistungsverzeichnis zu dem Lattenunterbau offensichtlich unvollständig sind und dass die von ihr vorzunehmende Kalkulation aufgrund von Lücken der Verdingungsunterlagen nicht zuverlässig sein kann, sich auf keinen Vertrauensschutz in die Richtigkeit des Leistungsverzeichnisses berufen kann und - weil sie den Beklagten auch nicht auf die Problematik hingewiesen hat - nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert ist, Zusatzforderungen zu stellen (vgl. hierzu OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2010, Az: 1 U 415/08; OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011, Az: 2 U 777/09; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, Az: 11 U 173/09).1.3.

  • OLG Koblenz, 24.02.2011 - 2 U 777/09

    Zur Änderung der Preisgrundlage aufgrund Änderung des Vertragsinhalts

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10
    Der Vertrauensschutz eines Bieters hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung kann jedoch entfallen, wenn die Angaben im Leistungsverzeichnis offensichtlich falsch oder unvollständig sind oder es sich dem Bieter geradezu aufdrängt, dass eine zuverlässige Kalkulationsgrundlage fehlt (vgl. beispielsweise OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011, Az: 2 U 777/09; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, Az: 11 U 173/09).

    Es spricht allerdings viel dafür, dass die Klägerin, der sich in diesem Fall zumindest aufdrängen musste, dass die Angaben im Leistungsverzeichnis zu dem Lattenunterbau offensichtlich unvollständig sind und dass die von ihr vorzunehmende Kalkulation aufgrund von Lücken der Verdingungsunterlagen nicht zuverlässig sein kann, sich auf keinen Vertrauensschutz in die Richtigkeit des Leistungsverzeichnisses berufen kann und - weil sie den Beklagten auch nicht auf die Problematik hingewiesen hat - nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert ist, Zusatzforderungen zu stellen (vgl. hierzu OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2010, Az: 1 U 415/08; OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011, Az: 2 U 777/09; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2009, Az: 11 U 173/09).1.3.

  • OLG Stuttgart, 07.11.1995 - 10 U 59/95

    Anspruch auf Zahlung einer Handelsvertreterabfindung; Ausschluss eines

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10
    Einem derartigen Anspruch steht entgegen, dass es sich hier um einen Fall der aufgedrängten Berechnung handelt, wobei offen bleiben kann, ob dies in entsprechender Anwendung des § 814 BGB einen Bereicherungsanspruch ausschließt oder dies dogmatisch anders zu begründen ist (vgl. hierzu Palandt/Sprau, Rz. 52 zu § 812 und insbes. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 07.11.1995, Az. 10 U 59/95, zitiert nach juris).
  • BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06

    Rechtstellung des Auftragnehmers bei Erteilung eines Bauauftrages aufgrund

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10
    Daher wäre die Klägerin selbst dann, wenn sie nicht - wovon der Senat überzeugt ist - ohnehin erkannte, dass auch das Lattenprofil mit Befestigung in die Einheitspreise zu den Fenstern einzupreisen war, angesichts des klaren Wortlauts im Leistungsverzeichnis ("Fenster in vorgehängter Fassade als [Hervorhebung durch den Senat] Fensterband") zu einer Klärung mit dem Staatshochbauamt des Beklagten verpflichtet gewesen (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 13.03.2008, Az. VII ZR 194/06, zitiert nach juris, dort Rn 37 mit weiteren Nennungen).
  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10
    Auch darf der Bieter bestehende Zweifel hinsichtlich der technischen Schwierigkeiten oder hinsichtlich des qualitativen Anspruchs nicht im Sinne der für ihn wirtschaftlich günstigsten Lösung interpretieren, sondern er muss alle für ihn erkennbaren Umstände und Schwierigkeiten berücksichtigen, da der Ausschreibende nicht gehalten ist, dem Bieter das Risiko der Kalkulation der technischen Anforderungen der eigenen Leistung völlig abzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.1993, Az: VII ZR 47/93).
  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10
    Das nachträgliche Verhalten der Parteien im Prozess kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Urteil v. 06.07.2005, Az. VIII ZR 136/04 mit weiteren Nennungen).
  • BGH, 22.04.1993 - VII ZR 118/92

    Auslegung von Leistungsbeschreibungen nach VOB/A

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10
    Grundsätzlich ist danach für die Auslegung der Leistungsbeschreibung der objektive Empfängerhorizont aller potentiellen Bieter maßgebend, weil die Ausschreibung auf ein möglichst einheitliches Verständnis des Empfängerkreises hin zu formulieren ist (BGH, Urteil vom 22.04.1993, Az: VII ZR 118/92).
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04

    Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages;

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10
    Zugleich war zu beachten, dass die Parteien dann, wenn sie - wie bei öffentlichen Ausschreibungen - die VOB/B vereinbaren, hierzu auch die allgemeinen technischen Bestimmungen für Bauleistungen der VOB/C gehören, welche damit bei der Auslegung der geschuldeten Leistung zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 27.07.2006, Az: VII ZR 202/04).
  • BGH, 24.11.2009 - VIII ZR 124/09

    Nacherfüllung durch Ersatzlieferung beim Pferdekauf

    Auszug aus OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10
    Hinzu kommt, dass nach Auffassung des Senats im Rahmen der Auslegung des Vertragsinhaltes auch bei einem Vertrag, der auf einer VOB/A-Ausschreibung beruht, das nachvertragliche Verhalten der Parteien zur Ermittlung dessen, was nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien Gegenstand des Vertrages sein sollte, zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24.11.2009, Az. VIII ZR 124/09).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2016 - 13 U 176/11

    Nur liefern oder liefern und verlegen?

    Allerdings muss bei der Auslegung eines Rechtsgeschäftes auch das nachträgliche Verhalten der Parteien in dem Sinne berücksichtigt werden, dass spätere Vorgänge Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten zulassen können (BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - VII ZR 222/10 - BGH, Urteil vom 07.12.2006 - VII ZR 166/05 -, BauR 2007, 574; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2007 - Verg 53/06 - OLG München, Beschluss vom 21.02.2008 - Verg 1/08 - OLG Dresden, Urteil vom 31.08.2011 - 1 U 1682/10 -).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2014 - 23 U 22/13

    Annahme eines einheitlichen, aus mehreren Rechnungsposten bestehenden

    Eine vertragliche Regelung zur Freigabe der Werkpläne ist nicht als Bevollmächtigung zur Abänderung des geschuldeten Werkerfolgs auf Kosten der Beklagten zu verstehen, sondern soll die Qualität der Planung und Ausführung sichern (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 31.08.2011 - 1 U 1682/10, BeckRS 2011, 27579; Kemper, in: Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB, 5. Auflage, B § 2 Rz. 85).
  • OLG Dresden, 05.02.2013 - 5 U 773/12

    LV-Position im gleichen Sinn verstanden: Kein Raum für Auslegung!

    Im Rahmen der Auslegung des Vertragsinhaltes ist auch bei einem Vertrag, der auf einer VOB/A-Ausschreibung beruht, das nachvertragliche Verhalten der Parteien zur Ermittlung dessen, was nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien Gegenstand des Vertrages sein sollte, zu berücksichtigen (OLG Dresden, Urteil vom 31.08.2011, 1 U 1682/10, Rz. 59; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24.11.2009, VIII ZR 124/09).
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