Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 Abs 1 Nr 2 UKlaG, § 4 UKlaG, § 1 ARB, § 2 ARB, § 3 ARB
Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den Versicherungsnehmer nach Eintritt des Rechtsschutzfalles - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Klausel über die Verpflichtung des Versicherungsnehmer zur Vermeidung unnötiger Kosten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer Klausel über die Vermeidung unnötiger Erhöhung der Kosten in der Rechtsschutzversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (31)
- BGH, 16.09.2009 - IV ZR 246/08
Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung in der Marktwert-Versicherung für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
Im Hinblick auf die Fassung von Obliegenheiten hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 16. September 2009 klargestellt, dass wegen der einschneidenden Wirkung der Leistungsfreiheit das auferlegte Tun oder Unterlassen ausdrücklich vereinbart sowie klar und eindeutig erkennbar sein muss, was im Einzelnen verlangt wird (vgl. BGH VersR 2009, 1659).Diese durch Rechtsprechung und Literatur geprägte Auslegung des Obliegenheitsbegriffs gehört zum gesetzlichen Leitbild im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH VersR 2009, 1659; BGH VersR 1993, 830).
Dadurch ist er - entgegen dem zum Obliegenheitenrecht entwickelten Leitbild - schlechter gestellt, weil Zweifel an Inhalt und Umfang der Obliegenheit stets zu seinen Lasten gehen (BGH VersR 2009, 1659).
- BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01
Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
An die Beseitigung der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 2002, 2386).Weder die Änderung der beanstandeten Klausel noch eine eventuelle Zusage, die Klausel nicht mehr zu verwenden, reichen aus, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, zumal wenn wie vorliegend der Verwender noch im Prozess die Wirksamkeit der Klausel verteidigt und keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt (BGH WM 2000, 1967; BGH NJW 2002, 2386; Senat, Urteil vom 20.02.2003 - 12 U 210/02 = NJW-RR 2003, 778).
- BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04
Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
Eine sachgerechte Aufgabenerfüllung ist aber ebenso wie bei einem Verband im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG n.F. nur gewährleistet, wenn die dazu erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung vorhanden ist (BGH NJW 1972, 1988; BGH NJW 1986, 1347; BGH NJW 2006, 301).Das schließt es nicht aus, die Mehrkosten, die durch die Hinzuziehung eines am Sitz des Verbandes ansässigen Rechtsanwalts entstehen, ausnahmsweise dann als notwendig anzuerkennen, wenn ein eingehendes persönliches Mandantengespräch erforderlich war (BGH NJW 2006, 301).
- BGH, 22.05.2009 - IV ZR 352/07
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
Darüber hinaus war die vorgerichtliche Beauftragung des Prozessbevollmächtigten des Klägers mangels erhöhter Schwierigkeit und besonderen Beratungsbedarfs nicht erforderlich, zumal dem Kläger bereits zu den streitgegenständlichen Fragen die Hinweise des Bundesgerichtshofs gemäß Terminsnachricht vom 22. Mai 2009 (IV ZR 352/07)1 vorlagen. - BGH, 30.06.1972 - I ZR 16/71
Schutzverein Deutscher Endverbraucher - Einwand des Rechtsmissbrauchs - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
Eine sachgerechte Aufgabenerfüllung ist aber ebenso wie bei einem Verband im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG n.F. nur gewährleistet, wenn die dazu erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung vorhanden ist (BGH NJW 1972, 1988; BGH NJW 1986, 1347; BGH NJW 2006, 301). - BGH, 07.11.1985 - I ZR 105/83
Wettbewerbsverein; Voraussetzungen der Klagebefugnis von Verbänden; Entfaltung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
Eine sachgerechte Aufgabenerfüllung ist aber ebenso wie bei einem Verband im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG n.F. nur gewährleistet, wenn die dazu erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung vorhanden ist (BGH NJW 1972, 1988; BGH NJW 1986, 1347; BGH NJW 2006, 301). - BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92
Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
Diese durch Rechtsprechung und Literatur geprägte Auslegung des Obliegenheitsbegriffs gehört zum gesetzlichen Leitbild im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH VersR 2009, 1659; BGH VersR 1993, 830). - BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98
Beseitigung der Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
Weder die Änderung der beanstandeten Klausel noch eine eventuelle Zusage, die Klausel nicht mehr zu verwenden, reichen aus, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, zumal wenn wie vorliegend der Verwender noch im Prozess die Wirksamkeit der Klausel verteidigt und keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt (BGH WM 2000, 1967; BGH NJW 2002, 2386; Senat, Urteil vom 20.02.2003 - 12 U 210/02 = NJW-RR 2003, 778). - BGH, 02.10.2008 - I ZB 96/07
Auswärtiger Rechtsanwalt VII
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sind aber nur dann erstattungsfähig, wenn wegen der Schwierigkeit der Sache die Beauftragung eines Rechtsanwalts auch erforderlich war (BGH VersR 2009, 374). - OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung: Wirksamkeit einer das …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
Weder die Änderung der beanstandeten Klausel noch eine eventuelle Zusage, die Klausel nicht mehr zu verwenden, reichen aus, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, zumal wenn wie vorliegend der Verwender noch im Prozess die Wirksamkeit der Klausel verteidigt und keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt (BGH WM 2000, 1967; BGH NJW 2002, 2386; Senat, Urteil vom 20.02.2003 - 12 U 210/02 = NJW-RR 2003, 778). - BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98
Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …
- BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99
Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen
- BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
- BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 386/02
Ferrari mit alten Reifen
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04
Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag
- BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in …
- BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06
Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten …
- BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06
Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO …
- BGH, 18.03.2009 - IV ZR 298/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftpflicht des …
- BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08
BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam
- BGH, 30.09.2009 - IV ZR 47/09
Wirksamkeit einer Klausel in einer Neuwertversicherung; Weniger als 40% des …
- BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 132/10
Wohnraummiete: Umdeutung einer unwirksamen Vereinbarung über …
- KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
Anwaltswerbung mit einer kostenlosen Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherern
- OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 144/11
Wirksamkeit einer Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der …
- OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 145/11
Unklare Obliegenheitsklausel
- OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 146/11
Unklare Obliegenheitsklausel
- OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11
Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den …
- OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 127/11
Unterlassungsklage bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Wegfall der …
- OLG Karlsruhe, 15.11.2011 - 12 U 104/11
- OLG München, 04.12.1990 - 13 U 3085/90
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung: …
- OLG München, 22.09.2011 - 29 U 1360/11
- OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11
Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den …
Der Kläger, vertreten durch den gleichen Prozessbevollmächtigten wie im vorliegenden Rechtsstreit, hat gleichlautende Abmahnschreiben an weitere 20 deutsche Rechtsschutzversicherungen gerichtet, welche die genannte Klausel ebenfalls in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen verwenden; davon sind bisher weitere 17 Verfahren rechtshängig geworden; dazu gehören die ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren 3 U 127/11 und 3 U 136/11. - OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 127/11 Der Kläger, vertreten durch den gleichen Prozessbevollmächtigten wie im vorliegenden Rechtsstreit, hat gleichlautende Abmahnschreiben an weitere 20 deutsche Rechtsschutzversicherungen gerichtet, welche die genannte Klausel ebenfalls in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen verwenden; davon sind bisher weitere 17 Verfahren rechtshängig geworden; dazu gehören die ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren 3 U 119/11 und 3 U 136/11.