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   OLG Frankfurt, 01.03.2013 - 4 U 49/11   

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https://dejure.org/2013,44037
OLG Frankfurt, 01.03.2013 - 4 U 49/11 (https://dejure.org/2013,44037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.03.2013 - 4 U 49/11 (https://dejure.org/2013,44037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. März 2013 - 4 U 49/11 (https://dejure.org/2013,44037)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 433 BGB, § 123 Abs 1 BGB, § 476 BGB
    Kaufvertrag über Dressurpferd - Anwendbarkeit der Vermutungsregelung in § 476 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kaufvertrag über Dressurpferd - Anwendbarkeit der Vermutungsregelung in § 476 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1; BGB § 433; BGB § 476
    Zeitpunkt des Gefahrübergangs bei Kauf eines Pferdes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsrecht: Wann sind Abmahnungen rechtsmissbräuchlich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2013 - 4 U 49/11
    § 476 BGB ist grundsätzlich auch auf den Tierkauf anzuwenden (BGHZ NJW 2006, 2250).

    Das wäre nur der Fall, wenn die Krankheit typischerweise jederzeit auftreten kann (BGH NJW 2006, 2250 unter Rz. 26).

    Nach der vom Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen (BGHZ 159, 215 = NJW 2004, 2259; BGH NJW 2006, 434 unter Rz. 19; BGH NJW 2006, 2250 unter Rz. 21) vertretenen Auslegung des § 476 BGB bezieht sich die Vermutung ausschließlich auf den konkreten Mangel, der sich innerhalb der Sechsmonatsfrist gezeigt hat.

  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2013 - 4 U 49/11
    Nach der vom Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen (BGHZ 159, 215 = NJW 2004, 2259; BGH NJW 2006, 434 unter Rz. 19; BGH NJW 2006, 2250 unter Rz. 21) vertretenen Auslegung des § 476 BGB bezieht sich die Vermutung ausschließlich auf den konkreten Mangel, der sich innerhalb der Sechsmonatsfrist gezeigt hat.
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2013 - 4 U 49/11
    Nach der vom Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen (BGHZ 159, 215 = NJW 2004, 2259; BGH NJW 2006, 434 unter Rz. 19; BGH NJW 2006, 2250 unter Rz. 21) vertretenen Auslegung des § 476 BGB bezieht sich die Vermutung ausschließlich auf den konkreten Mangel, der sich innerhalb der Sechsmonatsfrist gezeigt hat.
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