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   OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5875
OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08 (https://dejure.org/2009,5875)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.04.2009 - 7 U 163/08 (https://dejure.org/2009,5875)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. April 2009 - 7 U 163/08 (https://dejure.org/2009,5875)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 253 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 286 ZPO, § 287 ZPO
    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Auffahrunfalls für einen Bandscheibenvorfall

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 253; ; ZPO § 286; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Auffahrunfalls für einen Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Pressemeldung)

    Beweislast für die Behauptung eines Bandscheibenvorfalls nach einem Auffahrunfall

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bandscheibenschäden nach Auffahrunfall - Haftpflichtversicherung zahlt nicht!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Auffahrunfalls für einen Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 7/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Recht einer Partei auf Ladung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08
    Da der Auffahrunfall nach dem unstreitigen Sachverhalt zu einer Primärverletzung des Klägers geführt hatte, die ansonsten nach § 286 ZPO im Wege des Vollbeweises nachzuweisen war, waren die von dem Kläger behaupteten Bandscheibenvorfälle mit dem Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO nachzuweisen, der nicht auf Folgeschäden einer einzelnen Verletzung beschränkt ist, sondern auch die neben der feststehenden Körperverletzung entstehenden weiteren Schäden aus derselben Schädigungsursache umfasst (vgl. BGH VersR 2009, 69 (70); BGH VersR 2003, 474 (475); BGH VersR 1972, 372 (374)).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08
    Da der Auffahrunfall nach dem unstreitigen Sachverhalt zu einer Primärverletzung des Klägers geführt hatte, die ansonsten nach § 286 ZPO im Wege des Vollbeweises nachzuweisen war, waren die von dem Kläger behaupteten Bandscheibenvorfälle mit dem Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO nachzuweisen, der nicht auf Folgeschäden einer einzelnen Verletzung beschränkt ist, sondern auch die neben der feststehenden Körperverletzung entstehenden weiteren Schäden aus derselben Schädigungsursache umfasst (vgl. BGH VersR 2009, 69 (70); BGH VersR 2003, 474 (475); BGH VersR 1972, 372 (374)).
  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 121/93

    Abtretung einer Arzt-Honorarforderung ohne Zustimmung des Patienten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08
    Dieser Beweis wäre nur dann als geführt anzusehen, wenn eine erhebliche, überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass der Auffahrunfall die Bandscheibenvorfälle des Klägers herbeigeführt hat (vgl. BGH NJW-RR 2002, 166 (167); BGH NJW 1996, 775 (776); VBGH JZ 1973, 427 (428); OLG Koblenz Neue Versicherungszeitschrift 2001, 269).
  • BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08
    Dieser Beweis wäre nur dann als geführt anzusehen, wenn eine erhebliche, überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass der Auffahrunfall die Bandscheibenvorfälle des Klägers herbeigeführt hat (vgl. BGH NJW-RR 2002, 166 (167); BGH NJW 1996, 775 (776); VBGH JZ 1973, 427 (428); OLG Koblenz Neue Versicherungszeitschrift 2001, 269).
  • BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71

    Verletzung einer Leibesfrucht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08
    Da der Auffahrunfall nach dem unstreitigen Sachverhalt zu einer Primärverletzung des Klägers geführt hatte, die ansonsten nach § 286 ZPO im Wege des Vollbeweises nachzuweisen war, waren die von dem Kläger behaupteten Bandscheibenvorfälle mit dem Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO nachzuweisen, der nicht auf Folgeschäden einer einzelnen Verletzung beschränkt ist, sondern auch die neben der feststehenden Körperverletzung entstehenden weiteren Schäden aus derselben Schädigungsursache umfasst (vgl. BGH VersR 2009, 69 (70); BGH VersR 2003, 474 (475); BGH VersR 1972, 372 (374)).
  • BGH, 27.02.1973 - VI ZR 27/72

    Beweiswürdigung bei Tod eines Unfallopfers aufgrund einer Lungenembolie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08
    Dieser Beweis wäre nur dann als geführt anzusehen, wenn eine erhebliche, überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass der Auffahrunfall die Bandscheibenvorfälle des Klägers herbeigeführt hat (vgl. BGH NJW-RR 2002, 166 (167); BGH NJW 1996, 775 (776); VBGH JZ 1973, 427 (428); OLG Koblenz Neue Versicherungszeitschrift 2001, 269).
  • LG Duisburg, 21.03.2011 - 2 O 7/09

    Ein Unfallgeschädigter ist für die Ursächlichkeit eines Auffahrunfalls für einen

    Da der Auffahrunfall nach dem unstreitigen Sachverhalt zu einer Primärverletzung der Klägerin geführt hatte, die ansonsten nach § 286 ZPO im Wege des Vollbeweises nachzuweisen war, war der von der Klägerin behauptete Bandscheibenvorfall mit dem Beweismaß des § 287 Abs. 1 BGB nachzuweisen, der nicht auf Folgeschäden einer einzelnen Verletzung beschränkt ist, sondern auch die neben der feststehenden Körperverletzung entstehenden weiteren Schäden aus derselben Schädigungsursache umfasst (vgl.OLG Frankfurt, Urteil vom 01.04.2009, Az. 7 U 163/08 m. w. N.).
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