Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 253 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 286 ZPO, § 287 ZPO
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Auffahrunfalls für einen Bandscheibenvorfall - IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286
Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Auffahrunfalls für einen Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Pressemeldung)
Beweislast für die Behauptung eines Bandscheibenvorfalls nach einem Auffahrunfall
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bandscheibenschäden nach Auffahrunfall - Haftpflichtversicherung zahlt nicht!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Auffahrunfalls für einen Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.06.2008 - 7 O 56/07
- OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 7/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Recht einer Partei auf Ladung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08
Da der Auffahrunfall nach dem unstreitigen Sachverhalt zu einer Primärverletzung des Klägers geführt hatte, die ansonsten nach § 286 ZPO im Wege des Vollbeweises nachzuweisen war, waren die von dem Kläger behaupteten Bandscheibenvorfälle mit dem Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO nachzuweisen, der nicht auf Folgeschäden einer einzelnen Verletzung beschränkt ist, sondern auch die neben der feststehenden Körperverletzung entstehenden weiteren Schäden aus derselben Schädigungsursache umfasst (vgl. BGH VersR 2009, 69 (70); BGH VersR 2003, 474 (475); BGH VersR 1972, 372 (374)). - BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02
Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08
Da der Auffahrunfall nach dem unstreitigen Sachverhalt zu einer Primärverletzung des Klägers geführt hatte, die ansonsten nach § 286 ZPO im Wege des Vollbeweises nachzuweisen war, waren die von dem Kläger behaupteten Bandscheibenvorfälle mit dem Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO nachzuweisen, der nicht auf Folgeschäden einer einzelnen Verletzung beschränkt ist, sondern auch die neben der feststehenden Körperverletzung entstehenden weiteren Schäden aus derselben Schädigungsursache umfasst (vgl. BGH VersR 2009, 69 (70); BGH VersR 2003, 474 (475); BGH VersR 1972, 372 (374)). - BGH, 05.12.1995 - X ZR 121/93
Abtretung einer Arzt-Honorarforderung ohne Zustimmung des Patienten
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08
Dieser Beweis wäre nur dann als geführt anzusehen, wenn eine erhebliche, überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass der Auffahrunfall die Bandscheibenvorfälle des Klägers herbeigeführt hat (vgl. BGH NJW-RR 2002, 166 (167); BGH NJW 1996, 775 (776); VBGH JZ 1973, 427 (428); OLG Koblenz Neue Versicherungszeitschrift 2001, 269).
- BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00
Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08
Dieser Beweis wäre nur dann als geführt anzusehen, wenn eine erhebliche, überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass der Auffahrunfall die Bandscheibenvorfälle des Klägers herbeigeführt hat (vgl. BGH NJW-RR 2002, 166 (167); BGH NJW 1996, 775 (776); VBGH JZ 1973, 427 (428); OLG Koblenz Neue Versicherungszeitschrift 2001, 269). - BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71
Verletzung einer Leibesfrucht
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08
Da der Auffahrunfall nach dem unstreitigen Sachverhalt zu einer Primärverletzung des Klägers geführt hatte, die ansonsten nach § 286 ZPO im Wege des Vollbeweises nachzuweisen war, waren die von dem Kläger behaupteten Bandscheibenvorfälle mit dem Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO nachzuweisen, der nicht auf Folgeschäden einer einzelnen Verletzung beschränkt ist, sondern auch die neben der feststehenden Körperverletzung entstehenden weiteren Schäden aus derselben Schädigungsursache umfasst (vgl. BGH VersR 2009, 69 (70); BGH VersR 2003, 474 (475); BGH VersR 1972, 372 (374)). - BGH, 27.02.1973 - VI ZR 27/72
Beweiswürdigung bei Tod eines Unfallopfers aufgrund einer Lungenembolie
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 7 U 163/08
Dieser Beweis wäre nur dann als geführt anzusehen, wenn eine erhebliche, überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass der Auffahrunfall die Bandscheibenvorfälle des Klägers herbeigeführt hat (vgl. BGH NJW-RR 2002, 166 (167); BGH NJW 1996, 775 (776); VBGH JZ 1973, 427 (428); OLG Koblenz Neue Versicherungszeitschrift 2001, 269).
- LG Duisburg, 21.03.2011 - 2 O 7/09
Ein Unfallgeschädigter ist für die Ursächlichkeit eines Auffahrunfalls für einen …
Da der Auffahrunfall nach dem unstreitigen Sachverhalt zu einer Primärverletzung der Klägerin geführt hatte, die ansonsten nach § 286 ZPO im Wege des Vollbeweises nachzuweisen war, war der von der Klägerin behauptete Bandscheibenvorfall mit dem Beweismaß des § 287 Abs. 1 BGB nachzuweisen, der nicht auf Folgeschäden einer einzelnen Verletzung beschränkt ist, sondern auch die neben der feststehenden Körperverletzung entstehenden weiteren Schäden aus derselben Schädigungsursache umfasst (vgl.OLG Frankfurt, Urteil vom 01.04.2009, Az. 7 U 163/08 m. w. N.).