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   OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10   

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https://dejure.org/2010,2479
OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10 (https://dejure.org/2010,2479)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.07.2010 - 3 Ws 418/10 (https://dejure.org/2010,2479)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 3 Ws 418/10 (https://dejure.org/2010,2479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 66b Abs. 3 StGB; § 359 Nr. 6 StPO; Artt. 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 EMRK

  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 1 MRK, Art 7 Abs 1 S 2 MRK, § 66b Abs 3 StGB, § 67d StGB, § 359 Nr 6 StPO
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung; Aussetzung des Vollzugs der nachträglichen Sicherungsverwahrung; Korrektur von Verstößen gegen die Menschenrechtskonvention (MRK) im Instanzenzug des Erkenntnisverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b Abs. 3; StGB § 67d Abs. 2 S. 1
    Wirksamkeit der Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Frankfurt am Main lehnt Entlassung eines Straftäters aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung ab - Täter ist weiterhin als gefährlich einzustufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 321
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.05.2008 - 4 StR 178/08

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Tatbegehung als Heranwachsender; keine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10
    Sie sind keine extraordinären Wiederaufnahmegerichte und dürfen keine Rechtsfehler korrigieren, die nur im Wege der Wiederaufnahme geltend gemacht können (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 324), zumal dann, wenn - wie hier - der Gesetzgeber einen besonderen Wiederaufnahmegrund vorgesehen hat.
  • OLG Frankfurt, 24.06.2010 - 3 Ws 485/10

    Unzulässigkeit weiterer Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10
    Soweit der Senat in seinen Beschlüssen vom 24. Juni 2010 (3 Ws 485/10) und vom heutigen Tage (3 Ws 539/10) die Rechtssprechung des EGMR zum Charakter der Sicherungsverwahrung als Strafe berücksichtigt hat, handelte es sich jeweils um eine andere Verfahrenslage, bei der der Senat in die Rechtskraft der früheren Urteile gerade nicht eingreifen musste.
  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10
    Eine auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung beruhende Entscheidung kann im Vollstreckungsverfahren nicht korrigiert werden, selbst wenn sie "noch so falsch" ist (vgl. dazu den in dieser Sache ergangenen Senatsbeschluss vom 14. September 2005 - 3 Ws 774/05, Bd. IV VH Bl. 742 ff.; st. Rspr. OLG Frankfurt NStZ 2003, 222; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 2006 - 3 Ws 585/06 und dazu BVerfG NStZ-RR 2007, 29; BVerfG, Beschluss vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92 und 2105/93 jeweils m.N.).
  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10
    Ohne Erfolg beruft sich der Untergebrachte auf die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 19359/04 = BeckRS 2010, 01692) und in dessen Folge des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09) wonach für die Sicherungsverwahrung ungeachtet ihrer Bezeichnung im deutschen Recht als "Maßregel der Besserung und Sicherung" das Rückwirkungsverbot gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 2 MRK gilt.
  • OLG Frankfurt, 16.06.2006 - 3 Ws 585/06

    Unterbringungsverfahren: Keine Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10
    Eine auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung beruhende Entscheidung kann im Vollstreckungsverfahren nicht korrigiert werden, selbst wenn sie "noch so falsch" ist (vgl. dazu den in dieser Sache ergangenen Senatsbeschluss vom 14. September 2005 - 3 Ws 774/05, Bd. IV VH Bl. 742 ff.; st. Rspr. OLG Frankfurt NStZ 2003, 222; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 2006 - 3 Ws 585/06 und dazu BVerfG NStZ-RR 2007, 29; BVerfG, Beschluss vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92 und 2105/93 jeweils m.N.).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 539/10

    Sicherungsverwahrung: Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10
    Soweit der Senat in seinen Beschlüssen vom 24. Juni 2010 (3 Ws 485/10) und vom heutigen Tage (3 Ws 539/10) die Rechtssprechung des EGMR zum Charakter der Sicherungsverwahrung als Strafe berücksichtigt hat, handelte es sich jeweils um eine andere Verfahrenslage, bei der der Senat in die Rechtskraft der früheren Urteile gerade nicht eingreifen musste.
  • OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 2 Ws 572/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10
    Eine auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung beruhende Entscheidung kann im Vollstreckungsverfahren nicht korrigiert werden, selbst wenn sie "noch so falsch" ist (vgl. dazu den in dieser Sache ergangenen Senatsbeschluss vom 14. September 2005 - 3 Ws 774/05, Bd. IV VH Bl. 742 ff.; st. Rspr. OLG Frankfurt NStZ 2003, 222; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 2006 - 3 Ws 585/06 und dazu BVerfG NStZ-RR 2007, 29; BVerfG, Beschluss vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92 und 2105/93 jeweils m.N.).
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10
    Ohne Erfolg beruft sich der Untergebrachte auf die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 19359/04 = BeckRS 2010, 01692) und in dessen Folge des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09) wonach für die Sicherungsverwahrung ungeachtet ihrer Bezeichnung im deutschen Recht als "Maßregel der Besserung und Sicherung" das Rückwirkungsverbot gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 2 MRK gilt.
  • BGH, 21.11.2008 - 2 StR 437/08

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10
    Die Revision des Beschwerdeführers blieb erfolglos (BGH, Beschluss vom 21. November 2008 - 2 StR 437/08).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06

    Frage der Anwendbarkeit von § 67d Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) auf anfängliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10
    Eine auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung beruhende Entscheidung kann im Vollstreckungsverfahren nicht korrigiert werden, selbst wenn sie "noch so falsch" ist (vgl. dazu den in dieser Sache ergangenen Senatsbeschluss vom 14. September 2005 - 3 Ws 774/05, Bd. IV VH Bl. 742 ff.; st. Rspr. OLG Frankfurt NStZ 2003, 222; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 2006 - 3 Ws 585/06 und dazu BVerfG NStZ-RR 2007, 29; BVerfG, Beschluss vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92 und 2105/93 jeweils m.N.).
  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

  • KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Beendigung im Vollstreckungsverfahrens wegen

    Das Urteil des EGMR vom 17. Dezember 2009, 19359/04, NStZ 2010, 263, gibt keinen Anlass, die dort aufgestellten Grundsätze als zulässige Einwendungen gegen die Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils zu nachträglicher Sicherungsverwahrung heranzuziehen (Bestätigung von OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 1. Juli 2010, 3 Ws 418/10, NStZ-RR 2010, 321) (Rn.13) (Rn.14) .

    Dies käme einem unzulässigen Eingriff in die mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtskraft des landgerichtlichen Urteils gleich (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 1. Juli 2010 - 3 Ws 418/10 -).

    Im Vollstreckungsverfahren hingegen kann selbst eine auf fehlerhafter Rechtsauffassung beruhende Entscheidung nicht korrigiert werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 1. Juli 2010 - 3 Ws 418/10 -).

  • OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11

    Verlängerung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach altem Recht: Prognose

    Dieser Rechtsauffassung haben sich zwischenzeitlich die Oberlandesgerichte Frankfurt (Beschlüsse vom 24.06.2010 - 3 Ws 485/10 - und vom 01.07.2010 - 3 Ws 418/10 und 3 Ws 539/10); Hamm (Beschluss vom 06.07.2010 - 4 Ws 157/10), Karlsruhe (Beschlüsse vom 15.07.2010, - 2 Ws 458/09 - und vom 04.08.2010 - 2 Ws 227/10) und Schleswig (Beschluss vom 15.07 2010 - 1 OJs 3/10) angeschlossen (ebenso Grabenwarter JZ 2010, 857; Gaede HRRS 2010, 329, 332 ff.).
  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 171/10

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der nachträglichen Sicherungsverwahrung

    Einzige Möglichkeit ist eine Wiederaufnahme, für die der Gesetzgeber einen besonderen Wiederaufnahmegrund gemäß § 359 Nr. 6 StPO geschaffen hat (so auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 1. Juli 2010, 3 Ws 418/10).
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