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   OLG Frankfurt, 01.08.2007 - 7 U 146/06   

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https://dejure.org/2007,5121
OLG Frankfurt, 01.08.2007 - 7 U 146/06 (https://dejure.org/2007,5121)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.08.2007 - 7 U 146/06 (https://dejure.org/2007,5121)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. August 2007 - 7 U 146/06 (https://dejure.org/2007,5121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 15 EGV 44/2001, § 22 EGV 44/2001
    Rückforderungsansprüche des Mieters aus einem Ferienhausmietvertrag: Ausschließliche Zuständigkeit nach der EU-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

  • rabüro.de

    Zur ausschließlichen Gerichtszuständigkeit für Rückforderungsansprüche aus Ferienhausmietvertrag

  • Judicialis

    EuGVVO § 15; ; EuGVVO § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO § 15; EuGVVO § 22
    Zur Begründung einer ausschließlichen Zuständigkeit gemäß Art. 22 Nr. 1 EuGVVO für Rückforderungsansprüche des Mieters aus einem Ferienhausmietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückzahlungsanspruch hinsichtlich eines Mietzinses für ein Ferienhaus in Frankreich wegen tatsächlichen Abweichungen von einer Beschreibung des Hauses; Einspruch gegen ein im schriftlichen Verfahren erlassenes Versäumnisurteil; Unzuständigkeitserklärung deutscher ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 663
  • MDR 2008, 336
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 15.01.1985 - 241/83

    Rösler / Rottwinkel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2007 - 7 U 146/06
    Für die frühere Bestimmung des Art. 16 Nr. 1 EuGVÜ hat der EuGH ausdrücklich festgestellt, dass die ausschließliche Zuständigkeit auch für kurzfristige Verträge und für solche gilt, die sich nur auf die Gebrauchsüberlassung einer Ferienwohnung beziehen (EuGH NJW 1985, 905 f.).

    Der EuGH hat ausgesprochen, dass alle Rechtsstreitigkeiten, die sich auf das Bestehen oder die Auslegung von Mietverträgen, deren Dauer, die Wiedereinräumung des Besitzes, den Ersatz von vom Mieter verursachter Schäden oder die Einziehung des Mietzinses oder der Nebenkosten beziehen, in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Staates fallen, in dem die unbewegliche Sache belegen ist (EuGH NJW 1985, 905 f.).

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2007 - 7 U 146/06
    In diesem Fall handelt es sich um einen gemischten Vertrag außerhalb des Bereichs, in dem die ausschließliche Zuständigkeit ihre Daseinsberechtigung hat, und nicht um einen eigentlichen Miet- oder Pachtvertrag im Sinne dieser Vorschrift (EuGH NJW 1992, 1029 f.; dem folgend BGH NJW 1992, 3158, 3159).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2007 - 7 U 146/06
    Die Berufung hat auch Erfolg, weil die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nicht gegeben ist, was auf die zulässige Berufung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (BGH NJW 2003, 426 f.).
  • EuGH, 26.02.1992 - C-280/90

    Hacker / Euro-Relais

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2007 - 7 U 146/06
    In diesem Fall handelt es sich um einen gemischten Vertrag außerhalb des Bereichs, in dem die ausschließliche Zuständigkeit ihre Daseinsberechtigung hat, und nicht um einen eigentlichen Miet- oder Pachtvertrag im Sinne dieser Vorschrift (EuGH NJW 1992, 1029 f.; dem folgend BGH NJW 1992, 3158, 3159).
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