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   OLG Frankfurt, 01.10.1999 - 20 W 211/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11126
OLG Frankfurt, 01.10.1999 - 20 W 211/97 (https://dejure.org/1999,11126)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.10.1999 - 20 W 211/97 (https://dejure.org/1999,11126)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 20 W 211/97 (https://dejure.org/1999,11126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 4, 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3; GBO § 7 Abs. 1; BGB § 1132
    Realteilung eines in Wohnungseigentum aufgeteiltenGrundstückes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufteilung von Wohnungseigentum in zwei getrennte Grundstücke durch Eintragung einer Änderung im Grundbuch; Möglichkeit einer Umwandlung von Wohnungseigentum bei Belastung von Miteigentumsanteilen mit einer Grundschuld

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 63 (Leitsatz und Auszüge)

    WEG §§ 4, 9; GBO § 7 Abs. 1; BGB § 1132
    Realteilung eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstückes

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Realteilung eines Wohnungseigentumsgrundstücks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2000, 778
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.1999 - 20 W 211/97
    Die Antragsteller sind zur Einlegung der weiteren Beschwerde berechtigt, da das Landgericht ihre Erstbeschwerden zurückgewiesen hat (BGH NJW 1994, 1158; Demharter, GBO, 22. Aufl., § 78 Rn. 2).
  • OLG Schleswig, 25.10.1990 - 2 W 20/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.1999 - 20 W 211/97
    So sind nach Schließung der Wohnungsgrundbücher mit Anlegung des Grundbuches für das Grundstück Belastungen des Wohnungseigentums nunmehr als Belastungen des entsprechenden Miteigentumsanteiles zu übertragen (vgl. Demharter, GBO, 22. Aufl., Anh. zu § 3, Rn. 73; OLG Schleswig, RPfl. 1991, 150 mit Anmerkung Meyer-Stolte; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 11. Aufl., Rn. 296).
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