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   OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 23 U 119/09   

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https://dejure.org/2010,48741
OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 23 U 119/09 (https://dejure.org/2010,48741)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.12.2010 - 23 U 119/09 (https://dejure.org/2010,48741)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 23 U 119/09 (https://dejure.org/2010,48741)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 263/07

    Beginn der Verjährung bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 23 U 119/09
    Eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage liegt aber in einem Fall wie dem vorliegenden nicht vor, da die Rechtslage durch verschiedene Urteil des BGH in den Jahren und 2001 geklärt und dies auch in Fachzeitschriften publiziert wurde (BGH XI ZR 263/07, Urteil vom 23.09.2008, bei Juris).

    Für den Kläger als juristischen Laien lag diese Frage also keineswegs so nahe, dass er ihr hätte nachgehen müssen (BGH, Urt. v. 23.09.2008, XI ZR 263/07, bei Juris).

  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 227/08

    Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 23 U 119/09
    Die Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages erfasst auch die der Treuhänderin erteilte Vollmacht zum Abschluss der erforderlichen Verträge und zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen (BGH WM 2009, 1271 ff.).

    Eine Genehmigung einer schwebend unwirksamen Willenserklärung setzt grundsätzlich voraus, dass sich der Handelnde der schwebenden Unwirksamkeit bewusst ist oder zumindest mit ihr rechnet (BGH WM 2009, 1271 ff., Palandt/ Ellenberger, BGB, 69. Aufl. 201 ß, § 133 Rn. 11).

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 149/07

    Vorliegen der Vollmachtsurkunde bei wegen Verstoßes gegen das RBerG nichtigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 23 U 119/09
    Wenn es nicht ausreicht, dass die notarielle Ausfertigung der Bank nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages, aber vor Auszahlung vorliegt (BGH WM 2008, 1266ff.), reicht es auch nicht aus, wenn die notarielle Ausfertigung der Bank nach Kontoeröffnung, aber vor Erhalt der Zahlungsanweisung vorliegt.
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 23 U 119/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedurfte derjenige, der hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Immobilienerwerbs im Rahmen eines Steuersparmodells für die Erwerber besorgte, der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG a.F. (BGHZ 145, 265, 269ff., WM 2004, 21ff.).
  • BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00

    Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 23 U 119/09
    Deshalb sind die Zuwendungsempfänger Schuldner der Beklagten (BGHZ 147, 145, 150 f, WM 2007, 639 ff).
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 23 U 119/09
    Die von dem Kläger erklärte Aufrechnung mit den zur Ablösung des Zwischenfinanzierungsdarlehens aufgewendeten Leistungen, für die demnach kein Rechtsgrund bestand, ist somit gerechtfertigt (vgl. Bl. 656 und 919) und hat die Zins- und Rückzahlungsansprüche der Beklagten aus dem Endfinanzierungsvertrag nach Maßgabe des § 389 BGB zum Erlöschen gebracht (vgl. BGH BKR 2004, 398 ff) mit der weiteren Folge, dass dem Kläger hinsichtlich seiner späteren Leistungen an die Beklagte auf das Endfinanzierungsdarlehen Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung zustehen.
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 23 U 119/09
    Deshalb sind die Zuwendungsempfänger Schuldner der Beklagten (BGHZ 147, 145, 150 f, WM 2007, 639 ff).
  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 227/06

    Rückforderungsanspruch des Verbrauchers gegen den Kreditgeber nach § 813 BGB bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 23 U 119/09
    Da die Leistungen des Klägers periodisch fällig waren und dementsprechend gezahlt wurden, entstand mit jeder Zahlung ein sofort fälliger und damit ein regelmäßig zeitlich wiederkehrender Bereicherungsanspruch, der der kurzen Verjährung des § 197 BGB a.F. unterlag (BGHZ 174, 334 ff = WM 2008, 244 ff).
  • BGH, 29.04.2003 - XI ZR 201/02

    Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 23 U 119/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedurfte derjenige, der hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Immobilienerwerbs im Rahmen eines Steuersparmodells für die Erwerber besorgte, der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG a.F. (BGHZ 145, 265, 269ff., WM 2004, 21ff.).
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