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   OLG Frankfurt, 02.02.1995 - 20 W 36/95   

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https://dejure.org/1995,7630
OLG Frankfurt, 02.02.1995 - 20 W 36/95 (https://dejure.org/1995,7630)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.1995 - 20 W 36/95 (https://dejure.org/1995,7630)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 1995 - 20 W 36/95 (https://dejure.org/1995,7630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Einzelverrichtung; Vormundschaftsgericht; Örtliche Zuständigkeit; Bedürfnis der Fürsorge; Grundstücksverkäufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 112
  • FamRZ 1995, 1434
  • Rpfleger 1995, 355
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 10.12.1987 - AR 1 Z 101/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.1995 - 20 W 36/95
    Soweit der Wohnsitz oder der Aufenthalt für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit von Bedeutung ist, beurteilt sich diese verfahrensrechtliche Frage nach dem Recht, das am Gerichtsort gilt (BayObLG FamRZ 1988, 534 = NJW-RR 1988, 456; Keidel/Kuntze a.a.O. § 36 Rn. 12 und § 43 Rn. 7), hier also nach deutschem Recht.

    Hat aber das ausländische Kind - wie hier - im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so, kommt die örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nur noch dann in Betracht, wenn in seinem Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge hervortritt (§ 36 Abs. 3 FGG; vgl BayObLG FamRZ 1988, 534 = a.a.O.).

  • BGH, 14.12.1988 - VIII ZR 31/88

    Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines vertraglichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.1995 - 20 W 36/95
    Das Fehlen einer polizeilichen Anmeldung ist zwar nicht entscheidend, kann aber durchaus Rückschlüsse auf den Wohnsitz zulassen (BGH NJW-RR 1990, 506; BayObLG NJW-RR 1989, 263; Palandt/Heinrich BGB 54. Aufl. § 7 Rn. 7).
  • BayObLG, 02.10.1992 - 1Z AR 118/92

    Zuständigkeit für die Erteilung eines Teilerbscheins; Ansprüche, die die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.1995 - 20 W 36/95
    Jedes der beiden Amtsgerichte, von denen eines das für die Entscheidung über den Antrag vom 10.11.1994 auf Erteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung (§§ 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 1 BGB) örtlich zuständige Gericht ist (§§ 43 Abs. 1, 36 FGG), erachtet nicht sich, sondern jeweils das andere für örtlich zuständig, ohne daß eines von ihnen durch seinen Vorgriff die Zuständigkeit des anderen für die Bescheidung des Antrags der Mutter gemäß § 4 FGG ausgeschlossen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 368; Bassenge/Herbst a.a.O. FGG § 5 Anm. 1 a aa).
  • BayObLG, 13.03.1964 - Allg. Reg. 7/64
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.1995 - 20 W 36/95
    Die Anhängigkeit einer Einzelverrichtung i.S.d. § 43 Abs. 1 FGG zieht grundsätzlich die Zuständigkeit dieses Gerichts in keiner Hinsicht nach sich (KG JFG 21, 146; BayObLGZ 1964, 109/114).
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