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   OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 16 U 19/16   

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OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 16 U 19/16 (https://dejure.org/2016,61966)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2016 - 16 U 19/16 (https://dejure.org/2016,61966)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 16 U 19/16 (https://dejure.org/2016,61966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 143 InsO, § 129 InsO
    Gläubigerbenachteiligung durch Unterbrechung der Sicherheitenkette bei Grundschuldbestellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gläubigerbenachteiligung durch Unterbrechung der Sicherheitenkette bei Grundschuldbestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 143; InsO § 129
    Insolvenzanfechtung der Bestellung einer Grundschuld

  • rechtsportal.de

    InsO § 143 ; InsO § 129
    Insolvenzanfechtung der Bestellung einer Grundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.06.2006 - IX ZR 159/04

    Anfechtbarkeit einer nachträglichen Besicherung einer Darlehensforderung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 16 U 19/16
    Die Besicherung einer fremden Schuld ist grundsätzlich unentgeltlich, wenn der Sicherungsgeber (hier: die Insolvenzschuldnerin) zur Bestellung der Sicherheit nicht auf Grund einer entgeltlich begründeten Verpflichtung gehalten war (BGH, Urteil vom 1.6.2006, IX ZR 159/04 = ZIP 2006, 1362).

    Von der Schenkungsanfechtung freigestellt ist aber ein Empfänger, der für die Zuwendung des Schuldners eine ausgleichende Gegenleistung an diesen oder einen Dritten erbringt (BGH, Urteil vom 1.6.2006, aaO.).

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 105/05

    Vornahme von Gläubiger benachteiligender Treuhandvereinbarung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 16 U 19/16
    Ein anfechtungsrechtlich neutraler Sicherheitentausch kommt aber dann nicht in Betracht kommt, wenn das eine Recht erloschen ist, bevor das andere Recht begründet wird (BGH, Urteil vom 24.5.2007, Az. IX ZR 105/05 zitiert nach juris).
  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 16 U 19/16
    Ob ein Grundstück wertausschöpfend dinglich belastet ist, richtet sich nicht nach dem Nominalbetrag der Grundpfandrechte, sondern nach der tatsächlichen Höhe der Forderungen, die durch diese Grundstücksrechte gesichert werden (BGH, Urteil vom 24.9.1996, IX ZR 190/95; vgl. auch BGH, Versäumnisurteil vom 17.12.1998, IX ZR 196/97, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.12.2012 - IX ZR 21/12

    Insolvenzanfechtung gegenüber einer kreditgebenden Bank: Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 16 U 19/16
    Dabei kommt es nur darauf an, ob der Sicherungsnehmer zugunsten des Sicherungsgebers oder eines Dritten ein Vermögensopfer erbringt; nicht erforderlich ist, dass hierzu eine Verpflichtung des Sicherungsnehmers gegenüber dem Sicherungsgeber besteht (BGH, Urteil vom 20.12.2012, IX ZR 21/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95

    Benachteiligung der Gläubiger durch Schenkung eines mit Grundpfandrechten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 16 U 19/16
    Ob ein Grundstück wertausschöpfend dinglich belastet ist, richtet sich nicht nach dem Nominalbetrag der Grundpfandrechte, sondern nach der tatsächlichen Höhe der Forderungen, die durch diese Grundstücksrechte gesichert werden (BGH, Urteil vom 24.9.1996, IX ZR 190/95; vgl. auch BGH, Versäumnisurteil vom 17.12.1998, IX ZR 196/97, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.05.2009 - IX ZR 71/08

    Anfechtbarkeit der nachträglichen Besicherung einer fremden Schuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 16 U 19/16
    Das Stehenlassen einer Forderung stellt keine ausgleichende Gegenleistung für das Einräumen einer Sicherheit dar, weil allein damit dem Schuldner kein neuer Vermögenswert zugeführt wird, und zwar auch dann nicht, wenn die Forderung noch werthaltig war (BGH, Urteil vom 7.5.2009, IX ZR 71/08 = NZI 2009, 435).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 276/02

    Anfechtung der Übertragung eines belasteten Grundstücks; Benachteiligung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 16 U 19/16
    Den Anfechtungsgegner, der sich auf eine wertausschöpfende Belastung des ihm übertragenen Gegenstands beruft, trifft eine sekundäre Darlegungslast dazu, in welcher Höhe im Zeitpunkt seines Erwerbs Belastungen bestanden und valutierten (BGH, Urteil vom 20.10.2005, Az. IX ZR 276/02, zitiert nach juris; MünchKomm/Kayser, aaO., § 129 Rn. 226-229).
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