Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 26 Sch 3/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6754
OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 26 Sch 3/16 (https://dejure.org/2017,6754)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2017 - 26 Sch 3/16 (https://dejure.org/2017,6754)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 26 Sch 3/16 (https://dejure.org/2017,6754)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,6754) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1054 ZPO
    Zur Auslegung eines "Beschlusses" des Schiedsgerichts als Schiedsspruch gem. § 1054 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Auslegung eines "Beschlusses" des Schiedsgerichts als Schiedsspruch gem. § 1054 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1054
    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs hinsichtlich des Kostenausspruchs

  • rechtsportal.de

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs hinsichtlich des Kostenausspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.03.2016 - I ZB 99/14

    Schiedsgerichtliches Verfahren: Aufhebung des Schiedsspruchs bei Besetzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 26 Sch 3/16
    Eine Billigkeitsentscheidung zeichnet sich dadurch aus, dass sich das Schiedsgericht nicht von rechtlichen Maßstäben leiten lässt (BGH, Beschluss v. 16.12.2015, I ZB 109/14, Rn. 30; Beschluss v. 10.03.2016, I ZB 99/14, Rn. 27, jeweils zit. nach juris).

    Eine solche Schätzung nach dem Maßstab des § 287 ZPO stellt sich nicht als Billigkeitsentscheidung dar und kann im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nicht darauf überprüft werden, ob die herangezogenen Grundlagen ausreichen und das Ergebnis auch materiell richtig ist (BGH, Beschluss v. 16.12.2015, I ZB 109/14, Rn. 30; Beschluss v. 10.03.2016, I ZB 99/14, Rn. 27).

    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Schiedsgericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BGH, Beschluss v. 10.03.2016, I ZB 99/14, Rn. 24, zit. nach juris; Zöller/Geimer, a.a.O., § 1042 Rn.11).

    Maßgebend ist auch insoweit, dass im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nicht überprüft werden kann, ob die von einem Schiedsgericht für eine Schätzung herangezogenen Grundlagen ausreichen und das Ergebnis auch materiell richtig ist (BGH, Beschluss v. 16.12.2015, I ZB 109/14, Rn. 30; Beschluss v. 10.03.2016, I ZB 99/14, Rn. 27).

  • BGH, 16.12.2015 - I ZB 109/14

    Rechtsbeschwerde gegen Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 26 Sch 3/16
    Eine Billigkeitsentscheidung zeichnet sich dadurch aus, dass sich das Schiedsgericht nicht von rechtlichen Maßstäben leiten lässt (BGH, Beschluss v. 16.12.2015, I ZB 109/14, Rn. 30; Beschluss v. 10.03.2016, I ZB 99/14, Rn. 27, jeweils zit. nach juris).

    Eine solche Schätzung nach dem Maßstab des § 287 ZPO stellt sich nicht als Billigkeitsentscheidung dar und kann im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nicht darauf überprüft werden, ob die herangezogenen Grundlagen ausreichen und das Ergebnis auch materiell richtig ist (BGH, Beschluss v. 16.12.2015, I ZB 109/14, Rn. 30; Beschluss v. 10.03.2016, I ZB 99/14, Rn. 27).

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) stellt zugleich einen Verstoß gegen den inländischen (verfahrensrechtlichen) ordre public dar (zum Ganzen: BGH, Beschluss v. 16.12.2015, I ZB 109/14, Rn. 10 m.w.N.).

    Maßgebend ist auch insoweit, dass im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nicht überprüft werden kann, ob die von einem Schiedsgericht für eine Schätzung herangezogenen Grundlagen ausreichen und das Ergebnis auch materiell richtig ist (BGH, Beschluss v. 16.12.2015, I ZB 109/14, Rn. 30; Beschluss v. 10.03.2016, I ZB 99/14, Rn. 27).

  • BGH, 10.07.1957 - V ZR 123/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 26 Sch 3/16
    Die Würdigung, ob und inwieweit die tatbestandlichen Voraussetzungen dieses Kostenerstattungsanspruchs erfüllt sind, betrifft - ungeachtet der Stellung der Anspruchsnorm im 10. Buch der ZPO - nicht das schiedsrichterliche Verfahren, sondern ist Bestandteil der Entscheidungsfindung des Schiedsgerichts, die wegen des Verbots einer révision au fond im Vollstreckbarerklärungsverfahren von dem staatlichen Gericht - vorbehaltlich eines Verstoßes gegen den ordre public - inhaltlich nicht überprüft werden kann (vgl. Zöller/Geimer, a.a.O., § 1057 Rn. 10, § 1061 Rn. 40, 47; BGH, Urteil v. 10.07.1957, V ZR 123/55, WM 1957, 1196).

    Dies gilt erst recht für die von dem Schiedsgericht gemäß § 1057 Abs. 2 ZPO zu treffende Entscheidung über einen Anspruch auf Erstattung von Prozesskosten, da es sich dabei um eine Nebenentscheidung handelt, der gegenüber der Entscheidung in der Hauptsache auch dann nur eine geringere Bedeutung zukommt, wenn eine Entscheidung über die Hauptsache wie im vorliegenden Fall nicht mehr zu treffen ist (vgl. BGH, Urteil v. 10.07.1957, V ZR 123/55, WM 1957, 1196).

  • OLG Frankfurt, 11.04.2014 - 26 Sch 13/13

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs - Überprüfung von Aufhebungsgründen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 26 Sch 3/16
    Die Parteien müssen insbesondere Gelegenheit erhalten, alles vorzubringen, was ihnen für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung zu sein scheint (zum Ganzen: Zöller/ Geimer, a.a.O., § 1042 Rn. 5 f.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.04.2014, 26 Sch 13/13, Rn. 34, zit. nach juris).
  • BGH, 30.03.2006 - III ZB 78/05

    Vollstreckbarerklärung eines nicht vollstreckbaren Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 26 Sch 3/16
    Denn eine Vollstreckbarerklärung dient nicht nur dazu, die Zwangsvollstreckung zu ermöglichen, sondern soll den Schiedsspruch auch gegen die Geltendmachung von Aufhebungsgründen sichern und eine zumindest teilweise Streitklärung bewirken (BGH, Beschluss v. 30.06.2006, III ZB 78/05, Rn. 10 ff., zit. nach juris, m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 26 Sch 3/16
    Zu beachten ist zunächst, dass im Verfahren vor den staatlichen Gerichten das Beweismaß des § 286 Abs. 1 S. 1 ZPO für eine Entscheidung in der Hauptsache nicht durchweg zugrunde zu legen ist, da sich aus § 287 ZPO Beweiserleichterungen für die Feststellung der Höhe von Schadensersatzansprüchen und sonstiger vermögensrechtlicher Ansprüche ergeben, die auch die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität betreffen (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2016, KZR 25/14, Rn. 41 f. m.w.N., zit. nach juris; Zöller/Greger, a.a.O., § 287 Rn. 1, 3).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 26 Sch 14/18

    Schiedsgericht: Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen durch Verletzung rechtlichen

    Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung rechtlichen Gehörs gilt im Schiedsverfahren der Grundsatz, dass Schiedsgerichte das rechtliche Gehör im gleichen Umfang wie staatliche Gerichte gewähren müssen (Zöller/Geimer, ZPO 32. Aufl., § 1042 Rn. 5 m.w.N.; BGH, Urteil vom 11.11.1982, III ZR 77/81, Rn. 12, zit. nach juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.11.2018, 26 Sch 7/17; Beschluss vom 02.02.2017, 26 Sch 3/16 ).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2021 - 26 Sch 18/20

    Zulassung von verspätetem Vorbringen durch das Schiedsgericht

    Ein Schiedsgericht muss sich in seiner Begründung nämlich nicht mit jedem Punkt des Parteivorbringens befassen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10.03.2016 - I ZB 99/14 -, NJW-RR 2016, 892, 894; Senat, Beschluss vom 26.11.2020 - 26 Sch 14/20 -, juris), zumal die Begründung von Schiedssprüchen nicht den für Urteile staatlicher Gerichte geltenden Maßstäben, sondern nur gewissen Mindestanforderungen genügen muss (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 02.02.2017 - 26 Sch 3/16 -, NJOZ 2018, 584, 592; Geimer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 1054 ZPO, Rdnr. 8).

    Es kommt noch hinzu, dass im Schiedsverfahren auch außerhalb des Anwendungsbereichs der ICC Arbitration Rules 2017 keine strikte Bindung des Schiedsgerichts an den Beibringungsgrundsatz besteht, sondern im Rahmen des dem Schiedsgericht bei der Bestimmung der Verfahrensregeln gem. § 1042 Abs. 4 Satz 1 ZPO eingeräumten freien Ermessens der Sachverhalt auch von Amts wegen ermittelt werden kann (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 02.02.2017 - 26 Sch 3/16 -, NJOZ 2018, 584, 591 f., m. w. N.; zur Frage der Reichweite des diesbezüglichen Ermessens s. etwa Senat, Beschluss vom 28.05.2020 - 26 Sch 7/19 -, juris, Tz. 122 ).

  • OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 26 Sch 1/20

    Verein haftet für Pyrotechnik

    Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung rechtlichen Gehörs gilt im Schiedsverfahren der Grundsatz, dass Schiedsgerichte das rechtliche Gehör im gleichen Umfang wie staatliche Gerichte gewähren müssen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11.11.1982 - III ZR 77/81 -,NJW 1983, 867; Senat, Beschluss vom 02.02.2017 - 26 Sch 3/16 -, NJOZ 2018, 584, 591; Beschluss vom 29.11.2018 - 26 Sch 7/17 -, BeckRS 2019, 33789; Beschluss vom 28.11.2019 - 26 Sch 17/18 -, juris; Geimer, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 1042, Rdnr. 5).
  • BayObLG, 09.01.2024 - 102 Sch 179/23

    Vollstreckbarerklärung eines Kostenschiedsspruchs

    aa) Es ist unerheblich, dass der "Kostenfestsetzungsbeschluss" nicht als Schiedsspruch bezeichnet ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Februar 2017, 26 Sch 3/16, juris Rn. 50 ff.).

    Es erscheint naheliegend, dass das Schiedsgericht die zum Kostenpunkt getroffene Entscheidung in Anlehnung an die für das Verfahren vor den staatlichen Gerichten vorgesehene Terminologie als "Beschluss" bezeichnet hat, um zum Ausdruck zu bringen, dass keine Entscheidung zur Hauptsache, sondern eine Entscheidung über die Erstattung von Verfahrenskosten vorliegt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Februar 2017, 26 Sch 3/16, juris Rn. 51).

  • OLG Frankfurt, 26.11.2020 - 26 Sch 14/20

    Verbot der révision au fond im Aufhebungsverfahren

    Die Beweiswürdigung des Schiedsgerichts kann im Aufhebungsverfahren von einem staatlichen Gericht wegen des Verbots einer révision au fond grundsätzlich nicht durch eine eigene Beweiswürdigung ersetzt werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZB 40/13 -, SchiedsVZ 2014, 98; Senat, Beschluss vom 02.02.2017 - 26 Sch 3/16 -, NJOZ 2018, 584, 590; Beschluss vom 16.01.2020 - 26 Sch 14/18 -, juris; Beschluss vom 18.06.2020 - 26 Sch 11/19 -, NJOZ 2020, 1275, 1277; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2011 - 19 Sch 27/10 -, juris; Geimer/Hammer, in: Eberl (Hrsg.), Beweis im Schiedsverfahren, 1. Aufl. 2015, § 10, Rdnr. 73; Hammer, Überprüfung von Schiedsverfahren durch staatliche Gerichte in Deutschland, 1. Aufl., 2018, Rdnr. 709; Poseck, in: Salger/Trittmann (Hrsg.), Internationale Schiedsverfahren, 1. Aufl. 2019, § 22, Rdnr. 57).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2021 - 26 Sch 1/21

    Keine Verkündung eines Schiedsspruchs in einem Verkündungstermin

    Ein Schiedsgericht muss sich in seiner Begründung nämlich nicht mit jedem Punkt des Parteivorbringens befassen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10.03.2016 - I ZB 99/14 -, NJW-RR 2016, 892, 894; Senat, Beschluss vom 26.11.2020 - 26 Sch 14/20 -, juris), zumal die Begründung von Schiedssprüchen nicht den für Urteile staatlicher Gerichte geltenden Maßstäben, sondern nur gewissen Mindestanforderungen genügen muss (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 02.02.2017 - 26 Sch 3/16 -, NJOZ 2018, 584, 592; Beschluss vom 25.03.2021 - 26 Sch 18/20 -, juris; Geimer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 1054 ZPO, Rdnr. 8).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 26 Sch 2/21

    Keine Aufhebung eines Schiedsspruchs über Unwirksamkeit einer außerordentlichen

    Ein Schiedsgericht muss sich in seiner Begründung nämlich nicht mit jedem Punkt des Parteivorbringens befassen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10.03.2016, I ZB 99/14, NJW-RR 2016, 892, 894; Senat, Beschluss vom 26.11.2020, 26 Sch 14/20 , zit. nach juris), zumal die Begründung von Schiedssprüchen nicht den für Urteile staatlicher Gerichte geltenden Maßstäben, sondern nur gewissen Mindestanforderungen genügen muss (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 02.02.2017, 26 Sch 3/16 , NJOZ 2018, 584, 592; Zöller/Geimer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 1054 ZPO, Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 26 Sch 19/21

    Übersetzung von Zeugenaussagen im Schiedsverfahren

    Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung rechtlichen Gehörs gilt im Schiedsverfahren der Grundsatz, dass Schiedsgerichte das rechtliche Gehör im gleichen Umfang wie staatliche Gerichte gewähren müssen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11.11.1982 - III ZR 77/81 -, NJW 1983, 867; Senat, Beschluss vom 02.02.2017 - 26 Sch 3/16 -, NJOZ 2018, 584, 591; Beschluss vom 29.11.2018 - 26 Sch 7/17 -, BeckRS 2019, 33789; Beschluss vom 28.11.2019 - 26 Sch 17/18 -, juris; Geimer, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 1042, Rdnr. 5).

    Vielmehr gilt für die Rechtsanwendung und Beweiswürdigung des Schiedsgerichts das Verbot einer révision au fond, so dass die Beweiswürdigung des Schiedsgerichts im Vollstreckbarerklärungsverfahren von dem staatlichen Gericht grundsätzlich nicht durch eine eigene Beweiswürdigung ersetzt werden kann (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 02.02.2017 - 26 Sch 3/16 -, NJOZ 2018, 584, 590; Beschluss vom 16.01.2020 - 26 Sch 14/18 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2011 - 19 Sch 27/10 -, juris; Geimer, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 1059 ZPO, Rdnr. 53; Geimer/Hammer, in: Eberl (Hrsg.), Beweis im Schiedsverfahren, 1. Aufl. 2015, § 10, Rdnr. 73).

  • OLG Frankfurt, 18.06.2020 - 26 Sch 11/19

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung rechtlichen Gehörs gilt im Schiedsverfahren der Grundsatz, dass Schiedsgerichte das rechtliche Gehör im gleichen Umfang wie staatliche Gerichte gewähren müssen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11.11.1982 - III ZR 77/81 -,NJW 1983, 867; Senat, Beschluss vom 02.02.2017 - 26 Sch 3/16 -, NJOZ 2018, 584, 591; Beschluss vom 29.11.2018 - 26 Sch 7/17 -, BeckRS 2019, 33789; Beschluss vom 28.11.2019 - 26 Sch 17/18 -, juris; Geimer, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 1042, Rdnr. 5).

    Vielmehr gilt für die Rechtsanwendung und Beweiswürdigung des Schiedsgerichts das Verbot einer révision au fond, so dass die Beweiswürdigung des Schiedsgerichts im Vollstreckbarerklärungsverfahren von dem staatlichen Gericht grundsätzlich nicht durch eine eigene Beweiswürdigung ersetzt werden kann (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 02.02.2017 - 26 Sch 3/16 -, NJOZ 2018, 584, 590; Beschluss vom 16.01.2020 - 26 Sch 14/18 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2011 - 19 Sch 27/10 -, juris; Geimer, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 1059 ZPO, Rdnr. 53; Geimer/Hammer, in: Eberl (Hrsg.), Beweis im Schiedsverfahren, 1. Aufl. 2015, § 10, Rdnr. 73).

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2018 - 4 Sch 9/17
    Die Kostenentscheidung ist Bestandteil der Entscheidungsfindung des Schiedsgerichts, die wegen des Verbots einer révison au fond nur im Hinblick auf einen Verstoß gegen den ordre public überprüft werden kann (OLG Frankfurt, NJOZ 2018, 584).
  • OLG Köln, 09.09.2022 - 19 Sch 13/22
  • OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19

    Antrag auf teilweise Aufhebung eines Schiedsspruchs

  • OLG Frankfurt, 28.05.2020 - 26 Sch 7/19

    Antrag auf Aufhebung eines Schlussschiedsspruchs über englischsprachigen

  • OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 26 Sch 17/18

    Schiedsverfahren: Gehörsverletzung durch unterbliebene Einholung eines

  • OLG Frankfurt, 24.01.2022 - 26 Sch 14/21

    Keine Prozesskostensicherheit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines

  • OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 26 Sch 15/19

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: unbegründeter Einwand

  • OLG Frankfurt, 01.12.2022 - 26 Sch 4/22

    Beweiswürdigung eines Schiedsgerichts

  • OLG Frankfurt, 21.06.2021 - 26 Sch 4/21

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs

  • OLG Frankfurt, 08.09.2022 - 26 Sch 16/21

    Aufhebungsantrag Schiedsverfahren: Anforderungen an Beschwer durch Schiedsspruch

  • OLG Frankfurt, 02.04.2020 - 26 Sch 14/19

    Antrag auf Aufhebung von Schiedsspruch, mit dem Schiedsklage auf Abfindugszahlung

  • OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 26 Sch 6/20

    Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs wegen Verstoß gegen den Grundsatz des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht