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   OLG Frankfurt, 02.04.2007 - 1 U 181/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18046
OLG Frankfurt, 02.04.2007 - 1 U 181/06 (https://dejure.org/2007,18046)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.04.2007 - 1 U 181/06 (https://dejure.org/2007,18046)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. April 2007 - 1 U 181/06 (https://dejure.org/2007,18046)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 839 BGB, § 1006 BGB, Art 34 GG, § 531 Abs 2 ZPO, § 154 StPO
    Amtspflichtverletzung durch schuldhafte Verletzung der Pflichten aus einem öffentlichrechtlichen Verwahrungsverhältnis

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § 1006; ; GG Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; BGB § 1006; GG Art. 34
    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen des Verlustes beschlagnahmter Uhren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegungslast und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen des Verlustes beschlagnahmter Uhren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2007 - 1 U 181/06
    Die Ursächlichkeit des ersten haftungsbegründenden Umstandes wird durch das Dazwischentreten eines Dritten nur ausgeschlossen, wenn dieser frühere Umstand für das Verhalten des Dritten völlig bedeutungslos war (BGH NJW 1989, 2127).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2007 - 1 U 181/06
    Ein Verschulden der Amtsträger bezog sich nicht auf die Beseitigung der Beweisfunktion der Uhren und Zertifikate (vgl. BGH NJW 2006, 434, 436).
  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2007 - 1 U 181/06
    Der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör wäre erst dann verletzt, wenn das Landgericht einen Hinweis auf einen entscheidungserheblichen rechtlichen Gesichtspunkt unterlassen hätte, mit dem auch ein gewissenhafter und rechtskundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1371, 1373).
  • OLG Hamm, 15.02.2023 - 11 U 71/22

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Wertes aus öffentlicher Verwahrung

    Aufgrund des durch die Sicherstellung begründeten öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses oblag dem beklagten Land bzw. den für das Land tätig gewordenen Polizeibediensteten die (Amts-)Pflicht, die Damenhandtasche ordnungsgemäß aufzubewahren und vor Verschlechterung, Untergang und sonstiger Gefährdung zu bewahren (Köhler in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 65. Auflage 2022, § 94 Rn. 23) sowie ihre eventuelle spätere Rückgabe an den Berechtigten sicherzustellen (OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2007, 1 U 181/06 - Rz. 23 juris; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.1999, 11 U 209/96 - Rz. 2 juris).
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