Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 11 U 89/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,48667
OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 11 U 89/14 (https://dejure.org/2015,48667)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.04.2015 - 11 U 89/14 (https://dejure.org/2015,48667)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. April 2015 - 11 U 89/14 (https://dejure.org/2015,48667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,48667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; ZPO § 286
    Abweisung der Klage auf Ersatz von Verkehrsunfallschäden, da es sich um ein manipuliertes Unfallgeschehen handelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06

    Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Indizien für eine Unfallmanipulation;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 11 U 89/14
    Hierfür genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH, VersR 1979, 514 [BGH 06.03.1978 - VI ZR 269/76] ; OLG Hamm, VersR 2001, 1127 [OLG Hamm 22.03.2000 - 13 U 144/99] ; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.4.2009 - 16 U 175/08 - Rn.22, juris; NJW-RR 2007, 603).

    Zu Recht hat das Landgericht hierbei als für ein manipuliertes Unfallgeschehen sprechendes Indiz die Art der beteiligten Fahrzeuge angesehen (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 603).

    Als weiteres Indiz konnte das Landgericht auf die Art des Unfalls abstellenda es sich bei dem behaupteten Unfallgeschehen um ein solches handelt, das leicht zu stellen und zu beherrschen ist und weder für Insassen noch für Außenstehende gefährlich war (vgl. zu diesem Indiz OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 603; Urteil vom 21.4.2009 - 16 U 175/08 - Rn. 24, juris): Der Unfall ereignete sich nach dem Vortrag des Klägers in der Weise, dass der Beklagte zu 1) mit seinem Fahrzeug mit geringer Geschwindigkeit gegen das parkende Klägerfahrzeug stieß und an dessen linker Fahrzeugseite entlang schrammte.

    Der Umstand, dass ein Anspruchsteller Vorschäden an einem Fahrzeug verschweigt oder beharrlich in Abrede stellt, spricht als erhebliches Indiz für eine Unfallmanipulation (OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 603, 604).

    Auf Grund des Vorschadens lässt sich dann nämlich nicht ausschließen, dass auch die kompatiblen Schäden durch das andere Ereignis verursacht worden sind und/oder dass in diesem Bereich Vorschäden vorhanden waren (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 603-604; Urteil vom 7.6.2004 - 16 U 195/03 Rn. 26, juris mwN).

  • OLG Frankfurt, 21.04.2009 - 16 U 175/08

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Bewertung von Indizien für einen zwischen den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 11 U 89/14
    Hierfür genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH, VersR 1979, 514 [BGH 06.03.1978 - VI ZR 269/76] ; OLG Hamm, VersR 2001, 1127 [OLG Hamm 22.03.2000 - 13 U 144/99] ; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.4.2009 - 16 U 175/08 - Rn.22, juris; NJW-RR 2007, 603).

    Als weiteres Indiz konnte das Landgericht auf die Art des Unfalls abstellenda es sich bei dem behaupteten Unfallgeschehen um ein solches handelt, das leicht zu stellen und zu beherrschen ist und weder für Insassen noch für Außenstehende gefährlich war (vgl. zu diesem Indiz OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 603; Urteil vom 21.4.2009 - 16 U 175/08 - Rn. 24, juris): Der Unfall ereignete sich nach dem Vortrag des Klägers in der Weise, dass der Beklagte zu 1) mit seinem Fahrzeug mit geringer Geschwindigkeit gegen das parkende Klägerfahrzeug stieß und an dessen linker Fahrzeugseite entlang schrammte.

    Zu Recht hat das Landgericht als weitere Indizien berücksichtigt, dass der Kläger und der Beklagte zu 1) Arbeitskollegen sind, die sich kennen und es keine neutralen Zeugen des Unfalls gab (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.4.2009 - 16 U 175/08 Rn. 25).

  • OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99

    Nachweis der Manipulation eines geltend gemachten Kfz-Unfallschadens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 11 U 89/14
    Hierfür genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH, VersR 1979, 514 [BGH 06.03.1978 - VI ZR 269/76] ; OLG Hamm, VersR 2001, 1127 [OLG Hamm 22.03.2000 - 13 U 144/99] ; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.4.2009 - 16 U 175/08 - Rn.22, juris; NJW-RR 2007, 603).
  • LG Koblenz, 10.10.2006 - 6 S 132/06

    Autokauf - Reparatur als Anerkenntnis der Nachbesserungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 11 U 89/14
    Dabei ist eine Häufung der für eine Manipulation sprechenden Beweiszeichen und Indizien geeignet, die Überzeugung des Gerichts zu begründen, ein gestellter Unfall liege vor (OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 272).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 16 U 195/03

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erweislich unwahrer Vortrag des Klägers zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 11 U 89/14
    Auf Grund des Vorschadens lässt sich dann nämlich nicht ausschließen, dass auch die kompatiblen Schäden durch das andere Ereignis verursacht worden sind und/oder dass in diesem Bereich Vorschäden vorhanden waren (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 603-604; Urteil vom 7.6.2004 - 16 U 195/03 Rn. 26, juris mwN).
  • BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 11 U 89/14
    Hierfür genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH, VersR 1979, 514 [BGH 06.03.1978 - VI ZR 269/76] ; OLG Hamm, VersR 2001, 1127 [OLG Hamm 22.03.2000 - 13 U 144/99] ; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.4.2009 - 16 U 175/08 - Rn.22, juris; NJW-RR 2007, 603).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht