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   OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 12 W 24/08   

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https://dejure.org/2008,4227
OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 12 W 24/08 (https://dejure.org/2008,4227)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.06.2008 - 12 W 24/08 (https://dejure.org/2008,4227)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juni 2008 - 12 W 24/08 (https://dejure.org/2008,4227)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch und 130%-Grenze

  • Judicialis

    BGB § 249

  • kfz-expert.de

    Anspruch auf Zahlung der vollen Reparaturkosten ab erfolgreicher Durchführung der Reparatur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Zur sofortigen Fälligkeit des Anspruchs auf Ersatz der Reparaturkosten bis zur Höhe von 130% des Wiederbeschaffungswertes aus einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitpunkt der Fälligkeit des Schadensersatzanspruchs aus einem Verkehrsunfall bei einer Abrechnung des Schadens innerhalb der 130%-Grenze; Dispositionsfreiheit des Geschädigten hinsichtlich der Reparatur seines Kraftfahrzeugs

  • captain-huk.de (Zusammenfassung)

    Sofortige Fälligkeit des Schadensersatzanspruchs bei 130 %-Regelung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - 1 W 6/08

    Anspruch auf einen den Wiederbeschaffungswert eines unfallgeschädigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 12 W 24/08
    Aus dem von den Beklagten nachgewiesenen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 3.3.2008, 1 W 6/08, folgt nichts anderes.
  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 89/07

    Voraussetzungen der Erstattung eines Reparaturschadens über den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 12 W 24/08
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 23. Mai 2006 (VI ZR 192/05, NZV 2006, 459) ausgesprochen, dass eine weitere Nutzung von regelmäßig sechs Monaten für den Anspruch auf die fiktiven Reparaturkosten Voraussetzung ist und diese Rechtsprechung durch Urteil vom 13. November 2007 (VI ZR 89/07, NJW 2008, 437) fortgeführt.
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 12 W 24/08
    In einem solchen Fall steht dem Geschädigten regelmäßig ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten bis zur Höhe von 130% des Wiederbeschaffungswertes zu (BGH vom 15. Oktober 1991, VI ZR 67/91, MDR 1992, 132; BGH vom 6. März 2007, VI ZR 120/06, MDR 2007, 831).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 12 W 24/08
    In einem solchen Fall steht dem Geschädigten regelmäßig ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten bis zur Höhe von 130% des Wiederbeschaffungswertes zu (BGH vom 15. Oktober 1991, VI ZR 67/91, MDR 1992, 132; BGH vom 6. März 2007, VI ZR 120/06, MDR 2007, 831).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 12 W 24/08
    Ist eine Klage nicht schlüssig, so kann die beklagte Partei trotz angezeigter Verteidigungsbereitschaft im schriftlichen Vorverfahren noch sofortig anerkennen, nachdem der Gegner seinen Sachvortrag ergänzt hat (vergleiche BGH vom 3. März 2004, VI ZB 21/03, NJW-RR 2004, 999).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 12 W 24/08
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 23. Mai 2006 (VI ZR 192/05, NZV 2006, 459) ausgesprochen, dass eine weitere Nutzung von regelmäßig sechs Monaten für den Anspruch auf die fiktiven Reparaturkosten Voraussetzung ist und diese Rechtsprechung durch Urteil vom 13. November 2007 (VI ZR 89/07, NJW 2008, 437) fortgeführt.
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08

    Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze

    Wird das beschädigte Fahrzeug sechs Monate nach dem Unfall weiter benutzt, so ist dies im Regelfall ein ausreichendes Indiz, um das Integritätsinteresse des Geschädigten zu bejahen; eine weiter gehende Bedeutung hinsichtlich der Fälligkeit des Anspruchs kommt der Frist nicht zu (so auch im Ergebnis OLG Frankfurt, ZfS 2008, 505, 506; LG Bonn, Urteil vom 7. November 2007 - 1 O 214/07 - Juris Rn. 18 ff.; LG Duisburg, Urteil vom 7. November 2007 - 5 S 63/07 - juris Rn. 16 ff.; LG Hamburg, DAR 2007, 707 f.; LG Trier, Urteil vom 8. Juli 2008 - 1 S 76/08 - juris Rn. 9 ff.; AG Trier, NJW-RR 2008, 185, 186 f.; AG Witten, Urteil vom 16. August 2007 - 2 C 561/07 - juris Rn. 10 ff.; Elsner, jurisPR-VerkR 1/2007 Anm. 6; Poppe, jurisPR-VerkR 6/2008 Anm. 3; Wittschier, NJW 2008, 898, 900; vgl. auch OLG Celle, NJW 2008, 928).
  • LG Berlin, 30.03.2022 - 42 O 324/21

    Fälligkeit eines Anspruchs auf Reparaturkostenersatz bei einer fiktiven

    Wird das beschädigte Fahrzeug 6 Monate nach dem Unfall weiter benutzt, so ist dies im Regelfall ein ausreichendes Indiz, um das Integritätsinteresse des Geschädigten zu bejahen; eine weiter gehende Bedeutung hinsichtlich der Fälligkeit des Anspruchs kommt der Frist nicht zu (BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - VI ZB 22/08, BGHZ 178, 338-346; OLG Frankfurt, ZfS 2008, 505, 506; LG Bonn, Urteil vom 07. November 2007 - 1 O 214/07 - LG Duisburg, Urteil vom 7. November 2007 - 5 S 63/07 - juris Rn. 16 ff.; LG Hamburg, DAR 2007, 707 f.; LG Trier, Urteil vom 08. Juli 2008 - 1 S 76/08 -).
  • AG Dresden, 09.10.2008 - 116 C 8275/07
    Das Gericht schließt sich der Auffassung des OLG Frankfurt ( Beschluss vom 02.06.2008, Az.: 12 W 24/08 ) und des OLG Celle (Beschluss vom 22.01.2008, Az.: 5 W 102/07) an, wonach es keiner weiteren Bestätigung des Integritätsinteresse des Geschädigten durch eine sechsmonatige Weiternutzung des Fahrzeuges bedarf, wenn dieses in einer Fachwerkstatt repariert wird und die Reparaturkosten tatsächlich anfallen.
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