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   OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14   

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OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14 (https://dejure.org/2014,14206)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.06.2014 - 3 Ws 68/14 (https://dejure.org/2014,14206)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - 3 Ws 68/14 (https://dejure.org/2014,14206)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Anordnung einer isolierten Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und Einziehung des sichergestellten PKW; Nachträgliche Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe und Wegfall der Strafaussetzung zur Bewährung; Prüfung ...

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Gesamtstrafe; Zäsurwirkung eines Urteils

  • blutalkohol PDF, S. 322
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Gesamtstrafenausspruch

  • rechtsportal.de

    Gesamtstrafe - Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf den Gesamtstrafenausspruch bei Ausnahme der Sicherungseinziehung und Aufrechterhaltung der Anordnung der isolierten Sperrfrist wegen charakterlicher Mängel

  • rechtsportal.de

    StPO § 460 ; StPO § 462
    Bildung einer Gesamtstrafe

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 460 ; StPO § 462 ; StPO § 462a Abs. 3 S. 1
    Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Anordnung einer isolierten Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und Einziehung des sichergestellten PKW

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Leitsatz und Auszüge)

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Gesamtstrafenausspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 220
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 16/12

    Revisibilität der Strafzumessung (Gesamtstrafe; gerechter Schuldausgleich)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14
    Hierin liegt die - im Wege der Auslegung ermittelte (BGH, Urt. v. 07.05.2009 - 3 StR 122/09 - Nack) - Beschränkung der Rechtsmittelanfechtung auf diesen Ausspruch (BGH, NStZ-RR 2012, 288 = juris Rn 7; dort wurde sogar ausdrücklich und umfassend die Aufhebung des Urteils im gesamten Rechtsfolgenausspruch beantragt).

    Fehler bei der Bemessung der Einzelstrafen, welche die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 25.04.2014 gerügt hat, stehen der Beschränkung ebenfalls nicht entgegen (BGH, NStZ-RR 2012, 288 = juris Rn 7; NJW 1979, 936; BGH, Urt. v. 13.11.1997 - 4 StR 432/97 = BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2 = juris = Nack).

  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14
    Durch die zunächst ohne Einschränkung erfolgte Einlegung des Rechtsmittels wurde die Rechtskraft zwar zunächst in vollem Umfange gehemmt, durch die innerhalb der Frist des § 345 I StPO abzugebende Erklärung nach § 344 I StPO wurde jedoch der Umfang der Anfechtung des bis dahin noch nicht rechtskräftigen Urteils auf die Anfechtung des Gesamtstrafenausspruches konkretisiert (vgl. BGHSt 38, 366 = juris Rn 4).

    Die nachfolgende, nach Eintritt der Teilrechtskraft des Urteils infolge der konkretisierenden Beschränkung und sogar außerhalb der Revisionbegründungsfrist erfolgte Erweiterung des Rechtsmittels auf den Rechtsmittelausspruch ist unzulässig und entfaltet keine Rechtswirkungen (BGHSt 38, 366 = juris aaO; Meyer-Goßner, § 344 Rn 4).

  • KG, 13.06.2005 - 3 Ws 372/05

    Rechtsmittel im Strafverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14
    Das wird von der überwiegenden Rechtsprechung allerdings grundsätzlich dann verneint, wenn - wie hier - die Ungeeignetheit eines Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen auf Charaktermängeln beruht, weil in einem solchen Falle Straf- und Maßregelausspruch in einem solchem Abhängigkeitsverhältnis stünden, dass sich ein Angriff gegen den Strafausspruch notwendig auch auf die Maßregel nach §§ 69, 69a StGB erstrecken müsse (vgl. etwa KG, VRS 109, 278; OLG OLG Jena, VRS 118, 279 = juris Rn15 mwN; Meyer-Goßner, § 318 Rn 28 mwN).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14
    Es ist vielmehr gesamtstrafenrechtlich verbraucht , weil in ihm aus den fünf ihm zu Grunde liegenden Einzelstrafen und der Einzelstrafe aus dem Urteil vom 30.04.2012 zu Recht gem. § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet worden ist (vgl. BGHSt 44, 179, 180f. = juris Rn 9; Beschl. v. 20.09.2007 - 4 StR 431/07 - juris Rn 4 mwN).
  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14
    Aber auch in diesem Falle ist die Entscheidung durch Beschluss unbedenklich, da sie den Angeklagten nicht beschwert (vgl. BGH, NStZ-RR 1996, 130; MDR 1969, 904 mwN - für den Fall, dass eine zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft oder des Nebenklägers gem. § 301 StPO ausschließlich zu Gunsten des Angeklagten Erfolg hat.).
  • BGH, 20.09.2007 - 4 StR 431/07

    Gesamtstrafenbildung (keine Zäsurwirkung bei "Verbrauch" für eine nachträgliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14
    Es ist vielmehr gesamtstrafenrechtlich verbraucht , weil in ihm aus den fünf ihm zu Grunde liegenden Einzelstrafen und der Einzelstrafe aus dem Urteil vom 30.04.2012 zu Recht gem. § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet worden ist (vgl. BGHSt 44, 179, 180f. = juris Rn 9; Beschl. v. 20.09.2007 - 4 StR 431/07 - juris Rn 4 mwN).
  • OLG Stuttgart, 07.01.1997 - 4 Ss 672/96

    Revisionsbeschränkung auf die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14
    Innerhalb des Rechtsfolgenausspruches ist die Gesamtstrafenbildung von dem nicht angegriffenen Teil der Einzelstrafen jedenfalls dann einer getrennten Beurteilung zugänglich, wenn von der rechtsmittelführenden Staatsanwaltschaft - wie hier - keine Rechtsfehler beim ohnehin von der der Einzelstrafenbemessung gesonderten Zumessungsakt der Gesamtstrafenbildung geltend gemacht werden, also das Gesamtstrafenübel als zu gering angesehen wird, sondern die Bildung der Gesamtstrafe als solche für unzulässig erachtet wird (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Stuttgart, NZV 1997, 316 für die Wirksamkeit der Beschränkung auf den Strafausspruch trotz einer auf charakterlicher Unzuverlässigkeit basierenden Anordnung isolierten Sperrfrist gem. § 69a StGB) und zudem - wie vorliegend - die Gesamtfreiheitsstrafe im angefochtenen Urteil ohne jede Bezugnahme auf die für die Festsetzung der Einzelstrafen getroffenen Erwägungen begründet wird (vgl. BGH, NStZ-RR 2000, 13f.).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.1997 - 1 Ws 694/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14
    Aber auch in einem solchem Falle trägt die Staatskasse gem. § 473 II StPO die Kosten und die notwendigen Auslagen des Angeklagten (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1998, 159; 2000, 223; Meyer-Goßner, 473 Rn 17).
  • OLG Jena, 27.11.2009 - 1 Ss 314/09

    Berechnung der Drei-Jahres-Frist des § 69a Abs. 3 StGB; Isolierte Anfechtbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14
    Das wird von der überwiegenden Rechtsprechung allerdings grundsätzlich dann verneint, wenn - wie hier - die Ungeeignetheit eines Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen auf Charaktermängeln beruht, weil in einem solchen Falle Straf- und Maßregelausspruch in einem solchem Abhängigkeitsverhältnis stünden, dass sich ein Angriff gegen den Strafausspruch notwendig auch auf die Maßregel nach §§ 69, 69a StGB erstrecken müsse (vgl. etwa KG, VRS 109, 278; OLG OLG Jena, VRS 118, 279 = juris Rn15 mwN; Meyer-Goßner, § 318 Rn 28 mwN).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 432/97

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern - Aussetzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14
    Fehler bei der Bemessung der Einzelstrafen, welche die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 25.04.2014 gerügt hat, stehen der Beschränkung ebenfalls nicht entgegen (BGH, NStZ-RR 2012, 288 = juris Rn 7; NJW 1979, 936; BGH, Urt. v. 13.11.1997 - 4 StR 432/97 = BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2 = juris = Nack).
  • BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09

    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Strafausspruch;

  • OLG Dresden, 08.07.2005 - 2 Ss 130/05

    Revision

  • BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Festsetzung der Tagessatzhöhe bei

  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

    Die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten nach § 74 StGB n. F. hat - ebenso wie nach alter Rechtslage - den Charakter einer Nebenstrafe, stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar und kann daher nur zusammen mit dem Strafausspruch angegriffen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2019 - 4 StR 360/19 -, juris Rdnr. 4, 19. März 2019 - 3 StR 522/18 -, juris Rdnr. 3, 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18 -, juris Rdnr. 4, 12. Juni 2018 - 1 StR 159/18 -, juris Rdnr. 2 [jeweils zu § 74 Abs. 1 StGB n. F.], und 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 -, juris Rdnr. 4 [zu § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB a. F.]; Rautenberg/Reichenbach in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO 6. Aufl., § 318 Rdnr. 26; Schmitt in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO 62. Aufl., § 318 Rdnr. 22; jeweils m. w. Nachw.); anders verhält es sich bei einer Sicherungseinziehung gemäß § 74b StGB n. F. (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 3 Ss 68/14 -, juris Rdnr. 9 [zu § 74 Abs. 2 Nr. 2 zweite Alt. StGB a. F.]; Rautenberg/Reichenbach, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).
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