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   OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 11 U 4/12 (Kart)   

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https://dejure.org/2013,24855
OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 11 U 4/12 (Kart) (https://dejure.org/2013,24855)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.07.2013 - 11 U 4/12 (Kart) (https://dejure.org/2013,24855)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 11 U 4/12 (Kart) (https://dejure.org/2013,24855)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 GWB, § 30 MarkenG
    Kartellrechtliche Beurteilung eines Benutzungsgebotes in einem Markenlizenzvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Bestimmung des kartellrechtsneutralen spezifischen Gegenstandes einer Marke; Berücksichtigung von Linzenzvertragsklauseln mit Benutzungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 1; MarkenG § 30
    Bestimmung des kartellrechtsneutralen spezifischen Gegenstandes einer Marke; Berücksichtigung von Linzenzvertragsklauseln mit Benutzungspflicht

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrechtliche Beurteilung eines Benutzungsgebotes in einem Markenlizenzvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung eines Lizenznehmers zur Markennutzung stellt kartellrechtlich unbedenkliche Markenbenutzungsklausel dar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung eines Lizenznehmers zur Markennutzung stellt kartellrechtlich unbedenkliche Markenbenutzungsklausel dar

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 11 U 4/12
    Aufgrund ihres Ausschließlichkeitscharakters ist Marken eine wettbewerbsbeschränkende Wirkung immanent, wobei sie umgekehrt auch zur Förderung eines Wettbewerbs insbesondere im Hinblick auf Innovationen beitragen können (vgl. Nordemann in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl., § 1 GWB Rdnr. 203); das Markenrecht ist seinerseits ein wesentlicher Bestandteil des Systems des unverfälschten Wettbewerbs (EuGH GRUR 2003, 55, 57 - Arsenal; GRUR 1998, 922, 924 - Canon).

    Die Hauptfunktion einer Marke liegt zum einen darin, dem Verbraucher die Identität des Waren- oder Dienstleistungsursprungs zu garantieren (Herkunftsfunktion) und zu gewährleisten, dass alle gekennzeichneten Erzeugnisse unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt werden, das auch für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (Qualitätsfunktion) (Nordemann aaO Rdnr. 209; vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 - Arsenal).

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2001 - 6 U 64/00

    Umgehung des Abstimmungsverbots

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 11 U 4/12
    Fraglich ist allerdings, ob dies auch für den Fall der Einziehung des Gesellschaftsanteils gilt (bejahend OLG Düsseldorf, DB 2001, 2035- unter Rdnr. 33; aA wohl Raiser in: Ulmer/Habersack/Winter, GmbHG, Anh. § 47 Rdnr. 174 und ihm folgend Scholz/K.Schmidt, 10. Aufl., § 45 Rdnr. 130: Klagebefugnis erlischt).
  • BGH, 25.02.1965 - II ZR 287/63

    Einsetzung eines Schiedsgerichts mit Befugnissen der Gesellschafterversammlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 11 U 4/12
    Zwar gilt bei einem Ausscheiden eines Gesellschafters grundsätzlich § 265 ZPO entsprechend, so dass die Sachbefugnis des Ausscheidenden nicht berührt wird (vgl. BGHZ 43, 267 = NJW 1965, 1378; Zöllner in: Baumbach/Hueck GmbHG, 20. Aufl., Anh. § 47 Rdnr. 137; Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Aufl., § 27 Rdnr. 138).
  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 11 U 4/12
    Deshalb ist eine markenbezogene Vereinbarung dann nicht wettbewerbsbeschränkend, wenn sie zum spezifischen Gegenstand des Markenrechts gehört und ihre Wahrnehmung in Ausübung des Markenrechts den spezifischen Gegenstand des Markenrechts verwirklicht (Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 30 MarkenG Rdnr. 61f.; Kreutzmann, WRP 2006, 453; Jestädt in: Langen/Bunte, Bd. II Europäisches Kartellrecht, 11. Aufl., Art. 81 Rdnr. 264; vgl. BGH NJW 1991, 3152 - Golden Toast - zu Warenzeichen).
  • BGH, 23.06.2009 - KZR 58/07

    Gratiszeitung Hallo

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 11 U 4/12
    Die dem Beschluss über die Beitragsrückerstattung immanente wettbewerbsfördernde Wirkung zugunsten von A-Produkten ist erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des kartellrechtlich unbedenklichen Gemeinschaftsunternehmens im Rahmen seines Gesellschaftszweckes zu erhalten (vgl. BGH GRUR 2010, 84 - Gratiszeitung Hallo).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 11 U 4/12
    Aufgrund ihres Ausschließlichkeitscharakters ist Marken eine wettbewerbsbeschränkende Wirkung immanent, wobei sie umgekehrt auch zur Förderung eines Wettbewerbs insbesondere im Hinblick auf Innovationen beitragen können (vgl. Nordemann in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl., § 1 GWB Rdnr. 203); das Markenrecht ist seinerseits ein wesentlicher Bestandteil des Systems des unverfälschten Wettbewerbs (EuGH GRUR 2003, 55, 57 - Arsenal; GRUR 1998, 922, 924 - Canon).
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