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   OLG Frankfurt, 02.09.2009 - 23 U 101/08   

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https://dejure.org/2009,4539
OLG Frankfurt, 02.09.2009 - 23 U 101/08 (https://dejure.org/2009,4539)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.09.2009 - 23 U 101/08 (https://dejure.org/2009,4539)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. September 2009 - 23 U 101/08 (https://dejure.org/2009,4539)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 138; ; BGB § 157; ; BGB § 313

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 138; BGB § 157; BGB § 313
    Ansprüche einer Bank auf Rückzahlung einer Risikoprämie im Rahmen eines Sicherheiten-Poolvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 138, 826, 133, 157, 313
    Zur Auslegung eines Sicherheiten-Poolvertrags und zur Wirksamkeit der Vereinbarung einer Risikoprämie (success fee) für Banken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1026
  • NZI 2010, 52
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2009 - 23 U 101/08
    Voraussetzung ist danach eine planwidrige Regelungslücke (BGHZ 127, 138), entstanden durch bewusstes Offen- bzw. Auslassen oder Nichtbedenken (vgl. Palandt-Heinrichs § 157 Rn 3 mwN).

    Vorliegend bestehen schon erhebliche Zweifel am Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke in dem Sinne, dass die Parteien eine regelungsbedürftige Frage nicht geregelt haben (vgl. BGHZ 127, 138).

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 397/03

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit der Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2009 - 23 U 101/08
    Kann die Regelungslücke aber in verschiedener Weise geschlossen werden und bestehen keine Anhaltspunkte dafür, für welche Alternative sich die Parteien entschieden hätten, ist eine ergänzende Vertragsauslegung nach ständiger Rechtsprechung des BGH ausgeschlossen (BGH NJW-RR 2005, 1619; NJW 1990, 1723; BGHZ 90, 69; Palandt-Heinrichs § 157 Rn 10).
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 237/91

    Anscheinbeweis bei Konkursverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit - Mittelbare

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2009 - 23 U 101/08
    Der BGH hat mit Urteil vom 12.11.1992 (WM 1993, 265) die grundsätzliche Rechtmäßigkeit eines Sicherheiten-Poolvertrages anerkannt und dazu folgendes ausgeführt: "Das Berufungsgericht hält eine Poolvereinbarung, die, wie im Streitfall, zwischen verschiedenen Gläubigerbanken unter Einbeziehung des späteren Gemeinschuldners zum Zweck einer Unternehmenssanierung getroffen wird, grundsätzlich für rechtlich unbedenklich.
  • BGH, 10.01.1996 - IV ZB 29/95

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld - Medizinische Notwendigkeit einer stationären

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2009 - 23 U 101/08
    Die pauschale Bezugnahme auf den Sachvortrag in erster Instanz stellt keine ausreichende Berufungsbegründung dar, selbst dann, wenn der Streitstoff einfach liegt und nur eine einzige Rechtsfrage zu entscheiden ist (BGH NJW-RR 1996, 572; NJW 1993, 3333; Zöller-Gummer/Heßler § 520 Rn 40 mwN).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2009 - 23 U 101/08
    Wie der BGH mit Urteil vom 14.7.2004 (BGHZ 160, 83) entschieden hat, hat das Berufungsgericht auch nach der Reform des Rechtsmittelrechts die erstinstanzliche Auslegung einer Individualvereinbarung gemäß §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO - auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen - in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob die Auslegung überzeugt.
  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 189/93

    Anpassung von Altkreditschulden einer VEB-Nachfolge-GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2009 - 23 U 101/08
    Darüber hinaus kommt bei beiderseits bereits vollständig erfüllten Verträgen eine Anwendung des § 313 BGB regelmäßig ohnehin nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1995, 47 und 592; Palandt-Grüneberg § 313 Rn 24).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZR 209/92

    Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf Prozeßkostenhilfebewilligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2009 - 23 U 101/08
    Die pauschale Bezugnahme auf den Sachvortrag in erster Instanz stellt keine ausreichende Berufungsbegründung dar, selbst dann, wenn der Streitstoff einfach liegt und nur eine einzige Rechtsfrage zu entscheiden ist (BGH NJW-RR 1996, 572; NJW 1993, 3333; Zöller-Gummer/Heßler § 520 Rn 40 mwN).
  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 17/84

    Unwirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2009 - 23 U 101/08
    Keine Lücke liegt vor, wenn die getroffene Regelung nach dem Parteiwillen bewusst abschließend sein sollte (BGH NJW 1985, 1835) oder wenn sich eine eindeutige Regelung als unbillig erweist (Palandt-Heinrichs a.a.O.).
  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 213/87

    Wirksamkeit eines Poolvertrages; Schadensersatzanspruch des bösgläubigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2009 - 23 U 101/08
    Der Senat hat für Sicherheitenverwertungsverträge unter Warenkreditgebern bereits entschieden, daß sie nicht wegen Umgehung konkursspezifischer Regelungen unwirksam sind (Senatsurt. v. 3. November 1988 - IX ZR 213/87, WM 1988, 1784, 1785 m.w.N.).
  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 34/99

    Grundsätze der Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2009 - 23 U 101/08
    Die Auslegung des Sideletters als Individualvereinbarung nach § 133 iVm § 157 BGB hat vom Wortlaut der Erklärung auszugehen (vgl. BGH NJW 2001, 144 u. 2535; VersR 2007, 784; Palandt-Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008, § 133 Rn 14).
  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 150/05

    Bezugsberechtigung des geschiedenen Ehegatten aus der Rentenversicherung

  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

  • KG, 20.10.2000 - 14 U 9911/99

    Kündigung einer Kreditlinie wegen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers;

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