Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.11.2010 - 20 W 362/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17760
OLG Frankfurt, 02.11.2010 - 20 W 362/10 (https://dejure.org/2010,17760)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.11.2010 - 20 W 362/10 (https://dejure.org/2010,17760)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. November 2010 - 20 W 362/10 (https://dejure.org/2010,17760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,17760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 21
  • NZG 2011, 353
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 8/07

    Unternehmensmitbestimmung: Pflicht eines einer Konzernmutter nachgeordneten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2010 - 20 W 362/10
    Die Antragsgegnerin vertritt dort die Auffassung, dass bei ihr weder nach Gesetz noch nach Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bilden sei und verweist auf den Beschluss des Senats vom 21.04.2008 (Az. 20 W 8/07).

    Auch der Beschluss des Senats vom 21.04.2008 (Az. 20 W 8/07) ersetzt die Durchführung dieses Statusverfahrens nicht.

  • LAG Hessen, 29.07.2010 - 9 TaBVGa 116/10

    Aufsichtsratswahl - Statusverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2010 - 20 W 362/10
    Zutreffend habe das hessische Landesarbeitsgericht mit Beschluss vom 29.07.2010 (Az. 9 TaBVGa 116/10) der Antragsgegnerin daher aufgegeben, dem Hauptwahlvorstand die Firmen und Anschriften der Unternehmen sowie die Zahlen der in diesen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer, an denen die Antragsgegnerin mehrheitlich beteiligt ist, schriftlich mitzuteilen (Beschluss LAG, Bl. 269 ff der Akte).

    Im übrigen hat sich die Antragsgegnerin trotz des Beschlusses des hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29.07.2010 (Az. 9 TaBVGa 116/10) bislang geweigert, die im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht geltend gemachten Informationen zu erteilen.

  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 6/07

    Aufsichtsratswahl - Statusverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2010 - 20 W 362/10
    30 Eines solches Statusverfahren ist beispielweise dann durchzuführen, wenn bei einer bislang aufsichtsratslosen GmbH Streit darüber besteht, ob nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes überhaupt ein Aufsichtsrat zu bilden ist (BAG, Beschluss vom 16.04.2008, Az. 7 ABR 6/07, zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 19.12.2006 - 102 O 59/06
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2010 - 20 W 362/10
    Aufgrund der Bedeutung des in § 96 Absatz 2 AktG niedergelegten Kontinuitätsprinzips ist aber auch in diesem Fall das Verfahren nach § 97 AktG zumindest sinngemäß oder aber aufgrund eines Erst-Recht-Schlusses anzuwenden (LG Berlin, Beschluss vom 19.12.2006, Az. 102 O 59/06, in ZIP 2007, 424ff).
  • LG Frankfurt/Main, 23.11.2017 - 5 O 63/17

    Deutsche Wohnen AG: Kein mitbestimmter Aufsichtsrat erforderlich - Statusantrag

    Danach kann der Aufsichtsrat nach anderen als den zuletzt angewandten gesetzlichen Vorschriften nur zusammengesetzt werden, wenn aufgrund eines Statusverfahrens nach §§ 97, 98 AktG die in der Bekanntmachung des Vorstandes oder die in der gerichtlichen Entscheidung angegebenen gesetzlichen Vorschriften anzuwenden waren (vgl. OLG Frankfurt NZG 2011, 353 mwN.; Kammerbeschluss vom 26.10.2017 - 3-05 O 66/17).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 20 W 335/13

    Keine gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats einer GmbH nach § 104 II AktG

    Aus der von dem Beschwerdeführer in Bezug genommenen Entscheidung des erkennenden Senats vom 02.11.2010 (Az. 20 W 362/10, veröffentlicht in juris) ergibt sich demgegenüber nichts anderes.
  • BayObLG, 29.03.2021 - 101 ZBR 1/21

    Statusverfahren über die Bildung eines Aufsichtsrats bei einer GmbH nach § 1

    Dies gelte auch dann, wenn es um die Frage gehe, ob die ursprüngliche Verpflichtung zur Bildung eines Aufsichtsrats wieder weggefallen sei; auch für die GmbH, die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften einen Aufsichtsrat installiert habe, gelte der vom Gesetzgeber für die Einführung des § 96 Abs. 2 AktG gesehene Zweck, dem Aufsichtsrat eine sichere Rechtsgrundlage zu geben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 2010, 20 W 362/10 Asklepios, ZIP 2011, 21, 22 f. [juris Rn. 32 f.]; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl. 2019, § 52 Rn. 159; Spindler in Münchener Kommentar zum GmbHG, 3. Aufl. 2019, § 52 Rn. 68; Giedinghagen in Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbHG, 3. Aufl. 2017, § 52 Rn. 41; Wicke, GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 52 Rn. 14; Wichert in Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 5. Aufl. 2020, MitbestG § 6 Rn. 6; Oetker in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 21. Aufl. 2021, MitbestG § 6 Rn. 4; Weiler, NZG 2004, 988 ff.; Brock, GmbHR 2019, 101, 105).
  • LG München I, 25.11.2020 - 38 O 4505/20

    Zusammensetzung des Aufsichtsrats einer GmbH

    Dieser unsichere Zustand ist auf Dauer nicht tragbar (vgl. OLG Frankfurt NZG 2011, 353, 354 = ZIP 2011, 21, 22 f. - Asklepios; LG Berlin AG 2007, 455, 456; Zöllner/Noack in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl., § 52 Rdn. 159; Spindler in: Münchener Kommentar zum GmbHG, 3. Aufl., § 52 Rdn. 68; Giedinghagen in: Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbHG, 3. Aufl., § 52 Rdn. 41; Wicke in: Wicke, GmbHG, 4. Aufl., § 52 Rdn. 14; Wichert in: Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 5. Aufl., § 6 MitbestG Rdn. 6; Oetker in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 21. Aufl., § 6 MitbestG Rdn. 4; Weiler NZG 2004, 988 ff.; Brock GmbHR 2019, 101, 105).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 21 W 5/18

    WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG: Beschwerde gegen

    Denn auch in Fällen des Eintritt der Mitbestimmungsfreiheit infolge des dauerhaften Absinkens der Arbeitnehmerzahl ist das Statusverfahren durchzuführen (vgl. für den Fall des Absinkens unter 500 Arbeitnehmer OLG Frankfurt NZG 2011, 353, 354; LG Berlin ZIP 2007, 424, 425 [LG Berlin 19.12.2006 - 102 O 59/06] ; MünchKommAktG/Habersack, 4. Aufl., § 96 Rn. 34; Hüffer/Koch, AktG, 12. Aufl., § 97 Rn. 3).
  • LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 5 O 81/17

    Norma Group SE: Antrag im Statusfeststellungsverfahren zurückgewiesen

    Danach kann der Aufsichtsrat nach anderen als den zuletzt angewandten gesetzlichen Vorschriften nur zusammengesetzt werden, wenn aufgrund eines Statusverfahrens nach §§ 97, 98 AktG die in der Bekanntmachung des Vorstandes oder die in der gerichtlichen Entscheidung angegebenen gesetzlichen Vorschriften anzuwenden waren (vgl. OLG Frankfurt NZG 2011, 353 mwN.; Kammerbeschluss vom 26.10.2017 - 3-05 O 66/17).
  • LG Frankfurt/Main, 26.10.2017 - 5 O 66/17

    WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG: Aufsichtsrat ist nach dem

    Auch im Falle des Eintritts von Mitbestimmungsfreiheit infolge eines dauerhaften Absinkens der Arbeitnehmerzahl bei Altgesellschaften unter fünf ist dies erforderlich (vgl. OLG Frankfurt NZG 2011, 353 mwN.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht