Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 20 W 186/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 242 BGB, § 1004 BGB, Art 5 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 14 Nr 1 WoEigG
Wohnungseigentum: Beseitigungspflicht für eine Satellitenanlage in Ansehung eines wirksamen Mehrheitsbeschlusses über die Modalitäten der Installation von Parabolantennen - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weitere Beschwerde im Wohnungseigentumsrecht; Regelbarkeit der Anbringungsmodalitäten von Parabolantennen durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung; Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums; Anspruch auf Beseitigung einer Parabolantenne; ...
- Wolters Kluwer
(Wohnungseigentum: Beseitigungspflicht für eine Satellitenanlage in Ansehung eines wirksamen Mehrheitsbeschlusses über die Modalitäten der Installation von Parabolantennen)
- Judicialis
WEG § 14; ; WEG § ... 14 Nr. 1; ; WEG § 15; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; ZPO § 561; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1004 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wohnungseigentum: Regelung der Modalitäten der Anbringung von Parabolantennen bei grundsätzlicher Gestattung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Parabolantennen und Wohnungseigentum
Verfahrensgang
- LG Darmstadt - 19 T 268/02
- AG Offenbach, 05.05.2002 - 41 II 16/02
- LG Darmstadt, 09.04.2003 - 19 T 286/02
- LG Darmstadt, 09.04.2003 - 19 T 286/20
- OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 20 W 186/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1034
- NZM 2005, 427
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02
Paralbolantennen von in Deutschland lebenden Ausländern an Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 20 W 186/03
Dass die Standortbestimmung ungeeignet -und deshalb nicht bindend wäre (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht NZM 2003, 558)-, weil kein ordnungsgemäßer Empfang der Heimatsender der Antragsgegner gewährleistet wäre, ist weder vorgetragen, noch sonst ersichtlich. - OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 20 W 466/02
Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert und Beschwer bei Streit über die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 20 W 186/03
Den Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde (§ 48 Abs. 3 WEG) und gemäß § 31 Abs. 1 KostO auch der Vorinstanzen hat der Senat nach dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO festgesetzt, der nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 16.09.2002 -20 W 146/2002- und vom 10.07.2003- 20 W 466/2002- ) bei einem Streit über die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums maßgeblich ist. - BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03
Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 20 W 186/03
Nach der Gesetzeslage und der Rechtsprechung des BGH (vgl. zuletzt Beschl. vom 22.01.2004 in NJW 2004, 937) kann dahingestellt bleiben, ob die Installation der Parabolantenne als bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG zu qualifizieren wäre. - OLG Düsseldorf, 02.08.1995 - 3 Wx 174/95
Beseitigungsanspruch der Miteigentümergemeinschaft bei eigenmächtig …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 20 W 186/03
Die Wohnungseigentümer haben durch den Beschluss vom 16.03.1998 lediglich in einem auch nach der BGH-Rechtsprechung (…BGH, aaO., Seite 939) zulässigen Umfang von ihrem aus ihrer Eigentümerstellung resultierenden Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Modalitäten der Antenneninstallation (vgl. auch OLG Düsseldorf FG-Prax 1995, 228;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 22, Rdnr. 40) Gebrauch gemacht.
- BGH, 13.11.2009 - V ZR 10/09
Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft als Voraussetzung für die …
Der Anspruch der Beklagten hierauf geht jedoch weder dahin, dass die Beklagte hierzu eine Antenne an das Geländer vor dem Fenster ihrer Wohnung anbringen kann, noch dahin, dass ihr hierzu kein weiterer Aufwand zugemutet werden dürfte (BVerfG NZM 2005, 252; OLG Frankfurt NZM 2005, 427, 428). - OLG Frankfurt, 03.11.2008 - 20 W 259/07
Wohnungseigentümerversammlung: Mehrheitsbeschluss über die Aufstellung eines …
Bei einem Streit über den Gebrauch des Gemeinschaftseigentums kann die Bewertung des Interesses der Beteiligten in Anlehnung an den Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO erfolgen (Senat Beschl. v. 02.12.2004 -20 W 186/2003= NZM 2005, 427). - OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne …
- die Parabolantenne an einem von ihnen bestimmten unauffälligen, aber technisch geeigneten Ort installiert wird (BGH7 157, 322 ff.; OLG Celle WE 2002, 8; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 141; OLG Frankfurt NZM 2005, 427 f.); bei der Auswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Standorten steht den Wohnungseigentümern ein verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Bestimmungsrecht zu, das aber nur dann berücksichtigt werden kann, wenn es tatsächlich ausgeübt wurde.Die Aufstellung darf erhebliche, aber keine unzumutbaren Kosten verursachen, da das Recht auf Information nicht den kostengünstigsten Zugang umfasst (OLG Frankfurt NZM 2005, 427 f.).