Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 1 Ws 186/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2686
OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 1 Ws 186/15 (https://dejure.org/2016,2686)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.02.2016 - 1 Ws 186/15 (https://dejure.org/2016,2686)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 1 Ws 186/15 (https://dejure.org/2016,2686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Beschleunigungsgrundsatz, Revisionsverfahren

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Aufhebung U-Haftbefehl wegen nicht ausreichender Förderung des Verfahrens in der Revisionsinstanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung U-Haftbefehl wegen nicht ausreichender Förderung des Verfahrens in der Revisionsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen Haftentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
  • fr-online.de (Pressebericht, 26.02.2016)

    Verfahrensverzögerung: Oberlandesgericht Frankfurt rügt BGH

Sonstiges

  • zeit.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 1 Ws 186/15
    Das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates verstärkt sich mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft [BVerfG, Beschlüsse vom 13.05.2009, 2 BvR 388/09, 05.12.2005, 2 BvR 1964/05, und 16.03.2006, 2 BvR 170/06, jeweils zit. n. juris; NJW 1980, 1448].

    Zum anderen steigen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund [BVerfG, Beschlüsse vom 16.03.2006, 2 BvR 170/06, und 13.05.2009, 2 BvR 388/09, jeweils zit. n. juris].

    Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare erhebliche Verfahrensverzögerungen stehen daher regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen [BVerfG, Beschlüsse vom 13.05.2009, 2 BvR 388/09, und 16.03.2006, 2 BvR 170/06, jeweils zit. n. juris; KG, Beschluss vom 03.11.2005, 3 Ws 532/15, 3 Ws 532/15, 141 AR 499/15, zit. n. juris].

    Vor diesem Hintergrund kommt es im Rahmen der Abwägung zwischen Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsinteresse in erster Linie auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, die etwa von der Komplexität der Rechtssache, der Vielzahl der beteiligten Personen oder dem Verhalten der Verteidigung abhängt [BVerfG, Beschlüsse vom 16.03.2006, 2 BvR 170/06, und 05.12.2005, 2 BvR 1964/05, jeweils zit. n. juris].

    Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung können aber bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft herangezogen werden [BVerfG, Beschlüsse vom 16.03.2006, 2 BvR 170/06, und 05.12.2005, 2 BvR 1964/05, jeweils zit. n. juris].

    In Haftsachen müssen die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um mit der gebotenen Schnelligkeit eine gerichtliche Entscheidung über den Anklagevorwurf herbeizuführen [BVerfG, Beschluss vom 16.03.2006, 2 BvR 170/06, zit. n. juris; KG, Beschluss vom 03.11.2005, 3 Ws 532/15, 3 Ws 532/15, 141 AR 499/15, zit. n. juris].

  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09

    Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 1 Ws 186/15
    Das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates verstärkt sich mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft [BVerfG, Beschlüsse vom 13.05.2009, 2 BvR 388/09, 05.12.2005, 2 BvR 1964/05, und 16.03.2006, 2 BvR 170/06, jeweils zit. n. juris; NJW 1980, 1448].

    Zum anderen steigen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund [BVerfG, Beschlüsse vom 16.03.2006, 2 BvR 170/06, und 13.05.2009, 2 BvR 388/09, jeweils zit. n. juris].

    Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft deshalb nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist [BVerfG, Beschluss vom 13.05.2009, 2 BvR 388/09, zit. n. juris].

    Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare erhebliche Verfahrensverzögerungen stehen daher regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen [BVerfG, Beschlüsse vom 13.05.2009, 2 BvR 388/09, und 16.03.2006, 2 BvR 170/06, jeweils zit. n. juris; KG, Beschluss vom 03.11.2005, 3 Ws 532/15, 3 Ws 532/15, 141 AR 499/15, zit. n. juris].

    Das Beschleunigungsgebot beansprucht insofern auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils Geltung [BVerfG, Beschluss vom 13.05.2009, 2 BvR 388/09, zit. n. juris; NStZ 2005, 456 [BVerfG 22.02.2005 - 2 BvR 109/05] ; Senatsbeschluss vom 23.10.2015, 1 Ws 144/15].

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 1 Ws 186/15
    Das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates verstärkt sich mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft [BVerfG, Beschlüsse vom 13.05.2009, 2 BvR 388/09, 05.12.2005, 2 BvR 1964/05, und 16.03.2006, 2 BvR 170/06, jeweils zit. n. juris; NJW 1980, 1448].

    Vor diesem Hintergrund kommt es im Rahmen der Abwägung zwischen Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsinteresse in erster Linie auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, die etwa von der Komplexität der Rechtssache, der Vielzahl der beteiligten Personen oder dem Verhalten der Verteidigung abhängt [BVerfG, Beschlüsse vom 16.03.2006, 2 BvR 170/06, und 05.12.2005, 2 BvR 1964/05, jeweils zit. n. juris].

    Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung können aber bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft herangezogen werden [BVerfG, Beschlüsse vom 16.03.2006, 2 BvR 170/06, und 05.12.2005, 2 BvR 1964/05, jeweils zit. n. juris].

  • KG, 03.11.2015 - 3 Ws 532/15

    Haftsache: Fortdauer der Untersuchungshaft bei erheblicher Verzögerung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 1 Ws 186/15
    Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare erhebliche Verfahrensverzögerungen stehen daher regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen [BVerfG, Beschlüsse vom 13.05.2009, 2 BvR 388/09, und 16.03.2006, 2 BvR 170/06, jeweils zit. n. juris; KG, Beschluss vom 03.11.2005, 3 Ws 532/15, 3 Ws 532/15, 141 AR 499/15, zit. n. juris].

    In Haftsachen müssen die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um mit der gebotenen Schnelligkeit eine gerichtliche Entscheidung über den Anklagevorwurf herbeizuführen [BVerfG, Beschluss vom 16.03.2006, 2 BvR 170/06, zit. n. juris; KG, Beschluss vom 03.11.2005, 3 Ws 532/15, 3 Ws 532/15, 141 AR 499/15, zit. n. juris].

  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 1 Ws 186/15
    Das Beschleunigungsgebot beansprucht insofern auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils Geltung [BVerfG, Beschluss vom 13.05.2009, 2 BvR 388/09, zit. n. juris; NStZ 2005, 456 [BVerfG 22.02.2005 - 2 BvR 109/05] ; Senatsbeschluss vom 23.10.2015, 1 Ws 144/15].

    Auch wenn sich mit der Verurteilung - auch wenn diese noch nicht rechtskräftig ist - das Gewicht des staatlichen Strafanspruchs vergrößert [BVerfG, Beschluss vom 22.02.2005, 2 BvR 109/05, BeckRS 2005, 24599], ist die vorliegend eingetretene - von den Justizbehörden zu vertretende Verfahrensverzögerung - in einem durchschnittlich gelagerten (Revisions-) Verfahren wie dem hiesigen - der Angeklagte war in der Hauptverhandlung in vollem Umfang geständig - selbst unter Berücksichtigung der Schwere der Tat und der zu erwartenden mehrjährigen Freiheitsstrafe nicht mehr zu rechtfertigten.

  • BVerfG, 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14

    Arbeitsbelastung einer Strafkammer kann Haftfortdauer grundsätzlich nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 1 Ws 186/15
    Die Überlastung des Gerichts fällt - anders als unvorhersehbare Zufälle und schicksalhafte Ereignisse - in den Verantwortungsbereich der staatlich gefassten Gemeinschaft [BVerfG, Beschluss vom 30.07.2014, 2 BvR 1457/14, BeckRS 2014, 54605].
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03

    Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsgebot (ausreichende Berücksichtigung bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 1 Ws 186/15
    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren [BVerfG, NStZ-RR 2005, 346 [BVerfG 30.06.2005 - 2 BvR 157/03] ].
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 1 Ws 186/15
    Das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates verstärkt sich mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft [BVerfG, Beschlüsse vom 13.05.2009, 2 BvR 388/09, 05.12.2005, 2 BvR 1964/05, und 16.03.2006, 2 BvR 170/06, jeweils zit. n. juris; NJW 1980, 1448].
  • KG, 17.01.2018 - 4 Ws 149/17

    Verfahrensverzögerung am BGH: Fortsetzung der U-Haft wird unverhältnismäßig

    b) Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist das vorliegende Verfahren nach Urteilserlass nicht in einer Weise gefördert worden, die den aufgezeigten, während des gesamten Strafverfahrens zu beachtenden (vgl. BVerfGK 7, 21 [46 f.]; BVerfG StV 2005, 220 [222]; NJW 2005, 3485 [3487]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 1 Ws 186/15 - [juris]) verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht wird.
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 87-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Die Annahme der Fluchtgefahr ist nur aufgrund solcher Tatsachen gerechtfertigt, die bei objektiver Würdigung der Umstände des Einzelfalls für eine höhere Wahrscheinlichkeit sprechen, der Beschuldigte werde sich dem Strafverfahren entziehen als sich ihm zu stellen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 1 Ws 186/15 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15 - juris; Posthoff in: Gercke/Julius/Temming u.a., Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2012, § 112 [Untersuchungshaft und Haftgründe], Rn. 23).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Die Annahme der Fluchtgefahr ist nur aufgrund solcher Tatsachen gerechtfertigt, die bei objektiver Würdigung der Umstände des Einzelfalls für eine höhere Wahrscheinlichkeit sprechen, der Beschuldigte werde sich dem Strafverfahren entziehen als sich ihm zu stellen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 1 Ws 186/15 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15 - juris; Posthoff in: Gercke/Julius/Temming u.a., Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2012, § 112 [Untersuchungshaft und Haftgründe], Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht