Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 1 UFH 1/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7306
OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 1 UFH 1/14 (https://dejure.org/2014,7306)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.2014 - 1 UFH 1/14 (https://dejure.org/2014,7306)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 2014 - 1 UFH 1/14 (https://dejure.org/2014,7306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,7306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 50 Abs 1 FamFG, § 54 Abs 3 FamFG
    Umfang der Zuständigkeit des Beschwerdegerichts bei Teilentscheidung im Stufenverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Beschwerdegerichts für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt i.R.d. Beschwerdeverfahrens über die Auskunftspflicht des Unterhaltsschuldners

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    FamFG 50 Abs. 1 S. 2; FamFG 54 Abs. 3
    Einstweilige Anordnung; Zuständigkeit; Auskunftsantrag, Leistungsantrag; Streitgegenstand; Beschwerdeverfahren, Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 50 Abs. 1; FamFG § 54 Abs. 3
    Zuständigkeit des Beschwerdegerichts für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt im Rahmen des Beschwerdeverfahrens über die Auskunftspflicht des Unterhaltsschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2052
  • FamRZ 2014, 1929
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 29.04.2013 - 13 UFH 1/12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 1 UFH 1/14
    Der Senat lässt offen, ob der Auffassung des OLG Brandenburg (Beschluss v. 29.04.2013 - 13 UFH 1/12, MDR 2013, 854) zu folgen ist, dass die Regelung des § 54 FamFG über die Zuständigkeit für das Abänderungsverfahren derjenigen des § 50 Abs. 1 FamFG vorgehe, weshalb für ein Verfahren nach § 54 FamFG das Amtsgericht auch dann zuständig sei, wenn die Hauptsache beim Beschwerdegericht anhängig ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht