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   OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 16 U 214/15   

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OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 16 U 214/15 (https://dejure.org/2016,57912)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.2016 - 16 U 214/15 (https://dejure.org/2016,57912)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 2016 - 16 U 214/15 (https://dejure.org/2016,57912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 1004 BGB, § 823 BGB, § 824 BGB, Art. 1 GG, Art. 2 GG, § 1 TMG, § 2 TMG
    Anspruch auf Unterlassung von unwahren Äußerungen auf Bewertungsforum gegen Betreiber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von unwahren Äußerungen auf Bewertungsforum gegen Betreiber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen den Betreiber eines Krankenhaus-Bewertungsforums wegen von Patienten dort eingestellter Inhalte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 16 U 214/15
    Ob ein Zueigenmachen vorliegt, ist aus der Sicht eines verständigen Durchschnittbenutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BGH Hotelbewertungsportal aaO.; marions-kochbuch.de aaO. - Rn. 23; Urt. v. 27.3.2012 - VI ZR 144/11 - RSS Feeds - Rn. 11], wobei auch die Frage der inhaltlichen (redaktionellen) Kontrolle der von Dritten eingestellten Inhalte auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die tatsächliche und nach außen hin sichtbare Übernahme der inhaltlichen Verantwortung von Bedeutung ist [BGH Hotelbewertungsportal aaO., marions-kochbuch.de aaO. - Rn. 25 f; RSS-Feeds aaO. - Rn. 11].

    Für die Unterscheidung zwischen eigenen Inhalten des Diensteanbieters und fremden Informationen, die er sich zu eigen gemacht hat, und für die Frage seiner Haftung spielt es keine Rolle, ob es sich um ein kommerzielles oder nicht-kommerzielles Angebot handelt [vgl. [BGH Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10 - Blog-Eintrag - Rn. 20; Urt. v. 27.3.2012 aaO. - Rn. 11; Härting, Internetrecht, 5. Aufl., Rn. 2092].

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 16 U 214/15
    Den eigenen Inhalten sind nach der Rechtsprechung solche Inhalte gleichgestellt, die eigentlich fremden Ursprungs sind, die sich aber der Diensteanbieter zu eigen gemacht hat [BGH Urt. v. 11.12.2012 - VI ZR 314/10 - IM "Christoph" - Rn. 14; Urt. v. 18.10.2007 - I ZR 102/05 - über18.de - Rn. 20; Urt. v. 12.11.2009 - I ZR 166/07 - marions-koch-buch.de - Rn. 23].
  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 16 U 214/15
    Äußerungen von unwahren Tatsachen müssen nicht hingenommen werden; an ihrer Wiederholung besteht kein berechtigtes Interesse [vgl. BGH Urt. v. 17.12.1991 - VI ZR 169/91 - Rn. 40; Urt. v. 14.5.2013 - VI ZR 269/12 - Rn. 12].
  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - webkoch.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 16 U 214/15
    So geht es bei bloßen Veröffentlichungen von Forenbeiträgen in der Regel nicht um die Wiedergabe der Meinung des Betreibers [vgl. OLG Hamburg MMR 2009, 479 [OLG Hamburg 04.02.2009 - 5 U 167/07] - Rn. 39].
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 16 U 214/15
    Der Betreiber einer Internet-Plattform macht sich die dort eingestellten Inhalte, die er nicht selbst geschaffen hat, zu eigen, wenn er nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die auf seiner Internet-Seite veröffentlichten Inhalte übernommen oder den zurechenbaren Anschein erweckt hat, er identifiziere sich mit den fremden Inhalten, so dass sie als seine eigenen erscheinen [BGH Urt. v. 19.3.2015 - I ZR 94/13 - Hotelbewertungsportal - Rn. 15; marions-kochbuch.de aaO. - Rn. 24, 27; Urt. v. 30.6.2009 - VI ZR 210/08 - Focus Online - Rn. 19].
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 16 U 214/15
    Den eigenen Inhalten sind nach der Rechtsprechung solche Inhalte gleichgestellt, die eigentlich fremden Ursprungs sind, die sich aber der Diensteanbieter zu eigen gemacht hat [BGH Urt. v. 11.12.2012 - VI ZR 314/10 - IM "Christoph" - Rn. 14; Urt. v. 18.10.2007 - I ZR 102/05 - über18.de - Rn. 20; Urt. v. 12.11.2009 - I ZR 166/07 - marions-koch-buch.de - Rn. 23].
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 16 U 214/15
    Sobald der Anbieter eine "aktive" Rolle einnimmt, die ihm eine Kenntnis der Daten oder Kontrolle über sie verschaffen kann, scheidet eine Haftungsprivilegierung nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs aus [vgl. Urt. v. 12.7.2011 - C-324/09 - Rn. 113].
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 16 U 214/15
    Für die Unterscheidung zwischen eigenen Inhalten des Diensteanbieters und fremden Informationen, die er sich zu eigen gemacht hat, und für die Frage seiner Haftung spielt es keine Rolle, ob es sich um ein kommerzielles oder nicht-kommerzielles Angebot handelt [vgl. [BGH Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10 - Blog-Eintrag - Rn. 20; Urt. v. 27.3.2012 aaO. - Rn. 11; Härting, Internetrecht, 5. Aufl., Rn. 2092].
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 16 U 214/15
    Den eigenen Inhalten sind nach der Rechtsprechung solche Inhalte gleichgestellt, die eigentlich fremden Ursprungs sind, die sich aber der Diensteanbieter zu eigen gemacht hat [BGH Urt. v. 11.12.2012 - VI ZR 314/10 - IM "Christoph" - Rn. 14; Urt. v. 18.10.2007 - I ZR 102/05 - über18.de - Rn. 20; Urt. v. 12.11.2009 - I ZR 166/07 - marions-koch-buch.de - Rn. 23].
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

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    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 16 U 214/15
    Äußerungen von unwahren Tatsachen müssen nicht hingenommen werden; an ihrer Wiederholung besteht kein berechtigtes Interesse [vgl. BGH Urt. v. 17.12.1991 - VI ZR 169/91 - Rn. 40; Urt. v. 14.5.2013 - VI ZR 269/12 - Rn. 12].
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

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