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   OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 18 U 4/05   

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https://dejure.org/2006,10964
OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 18 U 4/05 (https://dejure.org/2006,10964)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.04.2006 - 18 U 4/05 (https://dejure.org/2006,10964)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. April 2006 - 18 U 4/05 (https://dejure.org/2006,10964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 397 Abs 1 BGB
    Vergütungsansprüche des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft: Voraussetzungen des Zustandekommens eines Erlassvertrages

  • Judicialis

    BGB § 397 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 397 Abs. 1
    Zu den Voraussetzungen des Zustandekommens eines Erlassvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht - Kündiung, Erlassvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegungslast und Beweislast für das Zustandekommen eines Erlassvertrages; Erfordernis einer Abmahnung bei einem unheilbar zerstörten Vertrauensverhältnis

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 14 O 116/04
  • OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 18 U 4/05
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.04.1989 - X ZR 85/88

    Geltendmachung eines Werklohnanspruchs - Vereinbarung eines absoluten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 18 U 4/05
    Dabei ist davon auszugehen, dass die Beklagte als Schuldnerin der als solche unstreitigen Gehaltsforderung des Zedenten die volle Darlegungs- und Beweislast für das Zustandekommen des von ihr behaupteten Erlassvertrages hat (vgl. Palandt-Grüneberg, 65. Auflage, § 397 BGB Rz. 3 b m.w. Hinweisen) und strenge Anforderungen an die sichere Feststellung des Verzichts - bzw. Erlasswillens des Gläubigers zu stellen sind, da erfahrungsgemäß ein solcher nach ständiger Rechtsprechung nicht vermutet werden kann (vgl. Palandt-Grüneberg, a.a.O. Rz. 4; BGH, NJW 2002, 1044, 1046; 2001, 2325, 2326; 1994, 379, 380; NJW-RR 2000, 130, 131; 1996, 237; 1989, 1373, 1374).
  • BGH, 10.05.2001 - VII ZR 356/00

    Angebot auf Abschluß eines Erlaßvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 18 U 4/05
    Dabei ist davon auszugehen, dass die Beklagte als Schuldnerin der als solche unstreitigen Gehaltsforderung des Zedenten die volle Darlegungs- und Beweislast für das Zustandekommen des von ihr behaupteten Erlassvertrages hat (vgl. Palandt-Grüneberg, 65. Auflage, § 397 BGB Rz. 3 b m.w. Hinweisen) und strenge Anforderungen an die sichere Feststellung des Verzichts - bzw. Erlasswillens des Gläubigers zu stellen sind, da erfahrungsgemäß ein solcher nach ständiger Rechtsprechung nicht vermutet werden kann (vgl. Palandt-Grüneberg, a.a.O. Rz. 4; BGH, NJW 2002, 1044, 1046; 2001, 2325, 2326; 1994, 379, 380; NJW-RR 2000, 130, 131; 1996, 237; 1989, 1373, 1374).
  • BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00

    Voraussetzungen der Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 18 U 4/05
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine solche in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2000, 1638, 1639; BGH NJW-RR 2002, 173) bei Dienstverträgen mit Organvertretern einer Gesellschaft schon grundsätzlich weiterhin nicht erforderlich ist oder ob eine Erforderlichkeit nunmehr aus dem im Rahmen der Schuldrechtsreform neu eingeführten § 314 Abs. 2 BGB hergeleitet werden kann, wie der Kläger mit seiner Berufung geltend macht.
  • BGH, 22.06.1995 - VII ZR 118/94

    Anforderungen an konkludent erklärten Verzicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 18 U 4/05
    Dabei ist davon auszugehen, dass die Beklagte als Schuldnerin der als solche unstreitigen Gehaltsforderung des Zedenten die volle Darlegungs- und Beweislast für das Zustandekommen des von ihr behaupteten Erlassvertrages hat (vgl. Palandt-Grüneberg, 65. Auflage, § 397 BGB Rz. 3 b m.w. Hinweisen) und strenge Anforderungen an die sichere Feststellung des Verzichts - bzw. Erlasswillens des Gläubigers zu stellen sind, da erfahrungsgemäß ein solcher nach ständiger Rechtsprechung nicht vermutet werden kann (vgl. Palandt-Grüneberg, a.a.O. Rz. 4; BGH, NJW 2002, 1044, 1046; 2001, 2325, 2326; 1994, 379, 380; NJW-RR 2000, 130, 131; 1996, 237; 1989, 1373, 1374).
  • BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00

    Zur Bewertung einer Erklärung des Gläubigers als Verzicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 18 U 4/05
    Dabei ist davon auszugehen, dass die Beklagte als Schuldnerin der als solche unstreitigen Gehaltsforderung des Zedenten die volle Darlegungs- und Beweislast für das Zustandekommen des von ihr behaupteten Erlassvertrages hat (vgl. Palandt-Grüneberg, 65. Auflage, § 397 BGB Rz. 3 b m.w. Hinweisen) und strenge Anforderungen an die sichere Feststellung des Verzichts - bzw. Erlasswillens des Gläubigers zu stellen sind, da erfahrungsgemäß ein solcher nach ständiger Rechtsprechung nicht vermutet werden kann (vgl. Palandt-Grüneberg, a.a.O. Rz. 4; BGH, NJW 2002, 1044, 1046; 2001, 2325, 2326; 1994, 379, 380; NJW-RR 2000, 130, 131; 1996, 237; 1989, 1373, 1374).
  • BGH, 14.02.2000 - II ZR 218/98

    Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 18 U 4/05
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine solche in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2000, 1638, 1639; BGH NJW-RR 2002, 173) bei Dienstverträgen mit Organvertretern einer Gesellschaft schon grundsätzlich weiterhin nicht erforderlich ist oder ob eine Erforderlichkeit nunmehr aus dem im Rahmen der Schuldrechtsreform neu eingeführten § 314 Abs. 2 BGB hergeleitet werden kann, wie der Kläger mit seiner Berufung geltend macht.
  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98

    Auslegung der Vereinbarung, einen Grundstückskaufvertrag nicht durchzuführen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 18 U 4/05
    Dabei ist davon auszugehen, dass die Beklagte als Schuldnerin der als solche unstreitigen Gehaltsforderung des Zedenten die volle Darlegungs- und Beweislast für das Zustandekommen des von ihr behaupteten Erlassvertrages hat (vgl. Palandt-Grüneberg, 65. Auflage, § 397 BGB Rz. 3 b m.w. Hinweisen) und strenge Anforderungen an die sichere Feststellung des Verzichts - bzw. Erlasswillens des Gläubigers zu stellen sind, da erfahrungsgemäß ein solcher nach ständiger Rechtsprechung nicht vermutet werden kann (vgl. Palandt-Grüneberg, a.a.O. Rz. 4; BGH, NJW 2002, 1044, 1046; 2001, 2325, 2326; 1994, 379, 380; NJW-RR 2000, 130, 131; 1996, 237; 1989, 1373, 1374).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93

    Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 18 U 4/05
    Dabei ist davon auszugehen, dass die Beklagte als Schuldnerin der als solche unstreitigen Gehaltsforderung des Zedenten die volle Darlegungs- und Beweislast für das Zustandekommen des von ihr behaupteten Erlassvertrages hat (vgl. Palandt-Grüneberg, 65. Auflage, § 397 BGB Rz. 3 b m.w. Hinweisen) und strenge Anforderungen an die sichere Feststellung des Verzichts - bzw. Erlasswillens des Gläubigers zu stellen sind, da erfahrungsgemäß ein solcher nach ständiger Rechtsprechung nicht vermutet werden kann (vgl. Palandt-Grüneberg, a.a.O. Rz. 4; BGH, NJW 2002, 1044, 1046; 2001, 2325, 2326; 1994, 379, 380; NJW-RR 2000, 130, 131; 1996, 237; 1989, 1373, 1374).
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