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   OLG Frankfurt, 03.04.2017 - 5 WF 45/17   

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https://dejure.org/2017,10556
OLG Frankfurt, 03.04.2017 - 5 WF 45/17 (https://dejure.org/2017,10556)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.04.2017 - 5 WF 45/17 (https://dejure.org/2017,10556)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. April 2017 - 5 WF 45/17 (https://dejure.org/2017,10556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bemessung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssache bei eingeholter Auskunft des Versorgungsträgers

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 42 FamGKG
    Vergleichsmehrwert für salvatorische Klausel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bemessung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssache bei eingeholter Auskunft des Versorgungsträgers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1773
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 03.05.2010 - 18 WF 91/10

    Wertfestsetzung: Bestimmung des den Versorgungsausgleich betreffenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2017 - 5 WF 45/17
    Nach der überwiegend vertretenen Ansicht sind Anrechte, bei denen die vom Familiengericht eingeholte Auskunft des Versorgungsträgers ergibt, dass überhaupt kein dem Versorgungsausgleich unterliegendes Anrecht besteht oder ein Anrecht jedenfalls nicht innerhalb der Ehezeit erworben wurde, bei § 50 Abs. 1 FamGKG nicht miteinzubeziehen, weil eine Berücksichtigung eines Anrechts bei der Wertbestimmung voraussetzt, dass die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich zumindest in Betracht kommt und eine Entscheidung hierüber ergeht (OLG Bamberg FamRZ 2016, 657 = BeckRS 2015, 19409; OLG Karlsruhe NJW-RR 2014, 68 [OLG Karlsruhe 16.09.2013 - 5 WF 66/13] ; OLG Celle NJW-Spezial 2012, 59; OLG Hamburg BeckRS 2012, 19973 = FuR 2013, 173; OLG Koblenz AGS 2011, 456; OLG Stuttgart NJW 2010, 2221; BeckOK-Streitwert/Dürbeck, 18. Ed 2017, "Versorgungsausgleichssachen" Rn. 10).
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10

    Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2017 - 5 WF 45/17
    Die vom Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin auch in der Literatur vertretene Auffassung (N. Schneider NZFam 2016, 457, 459) wird zudem von OLG Stuttgart FamRZ 2011, 143 und Schneider/Herget/Thiel, Streitwertwertkommentar, 2016, Rn. 8800 f vertreten.
  • OLG Koblenz, 05.07.2011 - 7 WF 646/11

    Verfahrenswert des Versorgungsausgleichsverfahrens: Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2017 - 5 WF 45/17
    Nach der überwiegend vertretenen Ansicht sind Anrechte, bei denen die vom Familiengericht eingeholte Auskunft des Versorgungsträgers ergibt, dass überhaupt kein dem Versorgungsausgleich unterliegendes Anrecht besteht oder ein Anrecht jedenfalls nicht innerhalb der Ehezeit erworben wurde, bei § 50 Abs. 1 FamGKG nicht miteinzubeziehen, weil eine Berücksichtigung eines Anrechts bei der Wertbestimmung voraussetzt, dass die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich zumindest in Betracht kommt und eine Entscheidung hierüber ergeht (OLG Bamberg FamRZ 2016, 657 = BeckRS 2015, 19409; OLG Karlsruhe NJW-RR 2014, 68 [OLG Karlsruhe 16.09.2013 - 5 WF 66/13] ; OLG Celle NJW-Spezial 2012, 59; OLG Hamburg BeckRS 2012, 19973 = FuR 2013, 173; OLG Koblenz AGS 2011, 456; OLG Stuttgart NJW 2010, 2221; BeckOK-Streitwert/Dürbeck, 18. Ed 2017, "Versorgungsausgleichssachen" Rn. 10).
  • OLG Nürnberg, 03.11.2011 - 14 W 1974/11

    Kostenfestsetzung: Notwendigkeit von Anwaltskosten im Nachlassbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2017 - 5 WF 45/17
    Nach der überwiegend vertretenen Ansicht sind Anrechte, bei denen die vom Familiengericht eingeholte Auskunft des Versorgungsträgers ergibt, dass überhaupt kein dem Versorgungsausgleich unterliegendes Anrecht besteht oder ein Anrecht jedenfalls nicht innerhalb der Ehezeit erworben wurde, bei § 50 Abs. 1 FamGKG nicht miteinzubeziehen, weil eine Berücksichtigung eines Anrechts bei der Wertbestimmung voraussetzt, dass die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich zumindest in Betracht kommt und eine Entscheidung hierüber ergeht (OLG Bamberg FamRZ 2016, 657 = BeckRS 2015, 19409; OLG Karlsruhe NJW-RR 2014, 68 [OLG Karlsruhe 16.09.2013 - 5 WF 66/13] ; OLG Celle NJW-Spezial 2012, 59; OLG Hamburg BeckRS 2012, 19973 = FuR 2013, 173; OLG Koblenz AGS 2011, 456; OLG Stuttgart NJW 2010, 2221; BeckOK-Streitwert/Dürbeck, 18. Ed 2017, "Versorgungsausgleichssachen" Rn. 10).
  • OLG Schleswig, 15.08.2011 - 12 WF 79/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2017 - 5 WF 45/17
    Der Senat teilt zwar die Auffassung, dass auch nicht näher bestimmte Vereinbarungen zur Teilung der Haushaltsgegenstände grundsätzlich den Wert einer Scheidungsfolgenvereinbarung erhöhen, wenn sie einen Verzicht auf mögliche Ansprüche oder Rechte beinhalten, was einen Haftungsrisiko der Verfahrensbevollmächtigten impliziert (OLG Schleswig BeckRS 2012, 00054 = SchlHA 2011, 456; OLG Hamm JurBüro 1980, 545).
  • OLG Hamburg, 13.09.2012 - 7 WF 91/12

    Verfahrenswert in Versorgungsausgleichssachen: Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2017 - 5 WF 45/17
    Nach der überwiegend vertretenen Ansicht sind Anrechte, bei denen die vom Familiengericht eingeholte Auskunft des Versorgungsträgers ergibt, dass überhaupt kein dem Versorgungsausgleich unterliegendes Anrecht besteht oder ein Anrecht jedenfalls nicht innerhalb der Ehezeit erworben wurde, bei § 50 Abs. 1 FamGKG nicht miteinzubeziehen, weil eine Berücksichtigung eines Anrechts bei der Wertbestimmung voraussetzt, dass die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich zumindest in Betracht kommt und eine Entscheidung hierüber ergeht (OLG Bamberg FamRZ 2016, 657 = BeckRS 2015, 19409; OLG Karlsruhe NJW-RR 2014, 68 [OLG Karlsruhe 16.09.2013 - 5 WF 66/13] ; OLG Celle NJW-Spezial 2012, 59; OLG Hamburg BeckRS 2012, 19973 = FuR 2013, 173; OLG Koblenz AGS 2011, 456; OLG Stuttgart NJW 2010, 2221; BeckOK-Streitwert/Dürbeck, 18. Ed 2017, "Versorgungsausgleichssachen" Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2013 - 5 WF 66/13

    Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehe- und Versorgungsausgleichssachen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2017 - 5 WF 45/17
    Nach der überwiegend vertretenen Ansicht sind Anrechte, bei denen die vom Familiengericht eingeholte Auskunft des Versorgungsträgers ergibt, dass überhaupt kein dem Versorgungsausgleich unterliegendes Anrecht besteht oder ein Anrecht jedenfalls nicht innerhalb der Ehezeit erworben wurde, bei § 50 Abs. 1 FamGKG nicht miteinzubeziehen, weil eine Berücksichtigung eines Anrechts bei der Wertbestimmung voraussetzt, dass die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich zumindest in Betracht kommt und eine Entscheidung hierüber ergeht (OLG Bamberg FamRZ 2016, 657 = BeckRS 2015, 19409; OLG Karlsruhe NJW-RR 2014, 68 [OLG Karlsruhe 16.09.2013 - 5 WF 66/13] ; OLG Celle NJW-Spezial 2012, 59; OLG Hamburg BeckRS 2012, 19973 = FuR 2013, 173; OLG Koblenz AGS 2011, 456; OLG Stuttgart NJW 2010, 2221; BeckOK-Streitwert/Dürbeck, 18. Ed 2017, "Versorgungsausgleichssachen" Rn. 10).
  • OLG Bamberg, 16.11.2015 - 2 WF 243/15

    Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs - Anzahl der Anrechte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2017 - 5 WF 45/17
    Nach der überwiegend vertretenen Ansicht sind Anrechte, bei denen die vom Familiengericht eingeholte Auskunft des Versorgungsträgers ergibt, dass überhaupt kein dem Versorgungsausgleich unterliegendes Anrecht besteht oder ein Anrecht jedenfalls nicht innerhalb der Ehezeit erworben wurde, bei § 50 Abs. 1 FamGKG nicht miteinzubeziehen, weil eine Berücksichtigung eines Anrechts bei der Wertbestimmung voraussetzt, dass die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich zumindest in Betracht kommt und eine Entscheidung hierüber ergeht (OLG Bamberg FamRZ 2016, 657 = BeckRS 2015, 19409; OLG Karlsruhe NJW-RR 2014, 68 [OLG Karlsruhe 16.09.2013 - 5 WF 66/13] ; OLG Celle NJW-Spezial 2012, 59; OLG Hamburg BeckRS 2012, 19973 = FuR 2013, 173; OLG Koblenz AGS 2011, 456; OLG Stuttgart NJW 2010, 2221; BeckOK-Streitwert/Dürbeck, 18. Ed 2017, "Versorgungsausgleichssachen" Rn. 10).
  • KG, 13.03.2018 - 18 WF 12/18

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung von Anrechten ohne Ehezeitanteil

    Der von dem Antragsteller in seiner Beschwerdebegründung herangezogenen Rechtsprechung des OLG Bamberg (Beschluss v. 16.11.2015, 2 WF 243/15) und des OLG Frankfurt (Beschluss v. 3.4.2017, 5 WF 45/17) wird nicht gefolgt.
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