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   OLG Frankfurt, 03.04.2018 - 2 Ws 1/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12323
OLG Frankfurt, 03.04.2018 - 2 Ws 1/18 (https://dejure.org/2018,12323)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.04.2018 - 2 Ws 1/18 (https://dejure.org/2018,12323)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. April 2018 - 2 Ws 1/18 (https://dejure.org/2018,12323)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Vergütungsfestsetzung, Dokumentenpauschale, digitalisierte Akte

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    VV RVG 7000 Nr. 1a, § 56 Abs. 2 S. 1 RVG, § 33 Abs. 3 RVG
    Festsetzung der Vergütung bzgl. Dokumentenpauschale

  • JurPC

    Kopierkosten bei digitaler Verfahrensakte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung bzgl. Dokumentenpauschale

  • Burhoff online

    Dokumentenpauschale, digitalisierte Akte, Ausdruck, Begründungsaufwand

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Rvg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der Vergütung bzgl. Dokumentenpauschale

  • rechtsportal.de

    Erstattung von Kopierkosten an den Verteidiger bei Überlassung der kompletten Verfahrensakte in digitalisierter Form

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 231
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 29.03.2012 - 2 Ws 49/12

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopien von sog. TKÜ-Bänden; Erstattung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2018 - 2 Ws 1/18
    Aus dem Regelausnahmeprinzip folgt (insoweit Fortführung von OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. März 2012, Az.: 2 Ws 49/12), dass den Rechtsanwalt, der die elektronische Akte ausdruckt, eine besondere Begründungs- und Darlegungslast trifft, warum dies "zusätzlich" zu der zur Verfügung gestellten digitalisierten Akte, die eine sachgerechte Bearbeitung bereits ermöglicht, notwendig war, wenn er diese zusätzlichen Ausdrucke ersetzt verlangt.

    Aus dem Regelausnahmeprinzip folgt indes allerdings auch (insoweit Fortführung von OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. März 2012, Az.: 2 Ws 49/12), dass den Rechtsanwalt, der die elektronische Akte ausdruckt, eine besondere Begründungs- und Darlegungslast trifft, warum dies "zusätzlich" zu der zur Verfügung gestellten digitalisierten Akte, die eine sachgerechte Bearbeitung bereits ermöglicht, notwendig war, wenn er diese zusätzlichen Ausdrucke ersetzt verlangt.

  • OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 496/09

    Höhe der Kopierkosten eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2018 - 2 Ws 1/18
    Der Senat folgt hier in Übereinstimmung mit den Entscheidungen der Oberlandesgerichte München, Beschluss vom 03.11.2014, RVG Report 2015, 106; OLG Köln, StraFo 2010, 131, OLG Celle RVG Report 2016, 417, dass zur Erfüllung des erhöhten Darlegungs- und Begründungsaufwands jedenfalls Gründe, die wie vorliegend im Ergebnis nur der Bequemlichkeit dienen, nicht ausreichend sind.
  • OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17

    Dokumentenpauschale für elektronische Akte - Notwendigkeit des Ausdrucks einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2018 - 2 Ws 1/18
    Dieser Grundsatz kann allerdings durch entsprechenden Sachvortrag durchbrochen werden, da - wie das Oberlandesgericht Nürnberg in seiner Entscheidung vom 30.05.2017 (Az.: 2 Ws 98/17) zutreffend ausführt - derzeit noch keine gesetzliche Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur ausschließlichen Verwendung einer elektronischen bzw. digitalisierten Verfahrensakte besteht.
  • LG Göttingen, 03.03.2020 - 6 Ks 11/18

    Mittagspause, Berücksichtigung Hauptverhandlungsdauer

    Dieser Rechtsauffassung - die in jüngster Zeit z. B. auch vom OLG Frankfurt im Wesentlichen geteilt (Beschluss vom 3. April 2018, Az. 2 Ws 1/18) und auch von der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Göttingen (Beschluss vom 1. August 2018, Az. 5 KLs 13/16, nicht veröffentlicht) bereits vertreten wurde - schließt sich die Kammer an.
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