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   OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 234/86   

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OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 234/86 (https://dejure.org/1988,16087)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.1988 - 14 U 234/86 (https://dejure.org/1988,16087)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 1988 - 14 U 234/86 (https://dejure.org/1988,16087)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des Anwaltsvertrags; Ursächlichkeit der Pflichtvereltzung des Anwalts für den Eintritt der Rechtskraft des Urteils aus dem Vorprozess; Voraussetzungen für das Vertretenmüssen der Versäumung der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77

    Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 234/86
    Ob der Kläger im Vorprozeß obsiegt hätte, richtet sich danach, wie nach der Auffassung des jetzt entscheidenden Senats in der Sache selbst im Vorprozeß zu entscheiden gewesen wäre (vgl. Staudinger/Medicus, 12. Aufl., § 249 Rdn. 90; BGH NJW 1979, 819).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 234/86
    Ein Anwalt darf sich vielmehr unter normalen Umständen darauf verlassen, daß aufgegebene Post rechtzeitig bei dem Empfänger ankommt (BGH VersR 1986, 966; BVerfG NJW 1980, 769).
  • BGH, 30.01.1984 - II ZR 159/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 234/86
    Die Revision des Klägers gegen jenes Urteil wurde vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 30.01.1984 (II ZR 159/83 ) mit der Begründung zurückgewiesen, es könne dahingestellt bleiben, ob der Beklagte den Postlauf habe überwachen müssen.
  • BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86

    Verschulden an der Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - Gewährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 234/86
    Ein Anwalt darf sich vielmehr unter normalen Umständen darauf verlassen, daß aufgegebene Post rechtzeitig bei dem Empfänger ankommt (BGH VersR 1986, 966; BVerfG NJW 1980, 769).
  • BGH, 30.11.1978 - III ZR 139/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 234/86
    Dazu hat der Senat auf verschiedene Urteile des Bundesgerichtshofes verwiesen (BGH VersR 1976, 442/443, 1978, 722; 1979, 190 und 573).
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