Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 234/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,16087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des Anwaltsvertrags; Ursächlichkeit der Pflichtvereltzung des Anwalts für den Eintritt der Rechtskraft des Urteils aus dem Vorprozess; Voraussetzungen für das Vertretenmüssen der Versäumung der ...
Verfahrensgang
- LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
- OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 234/86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77
Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 234/86
Ob der Kläger im Vorprozeß obsiegt hätte, richtet sich danach, wie nach der Auffassung des jetzt entscheidenden Senats in der Sache selbst im Vorprozeß zu entscheiden gewesen wäre (…vgl. Staudinger/Medicus, 12. Aufl., § 249 Rdn. 90; BGH NJW 1979, 819). - BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 234/86
Ein Anwalt darf sich vielmehr unter normalen Umständen darauf verlassen, daß aufgegebene Post rechtzeitig bei dem Empfänger ankommt (BGH VersR 1986, 966; BVerfG NJW 1980, 769). - BGH, 30.01.1984 - II ZR 159/83
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 234/86
Die Revision des Klägers gegen jenes Urteil wurde vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 30.01.1984 (II ZR 159/83 ) mit der Begründung zurückgewiesen, es könne dahingestellt bleiben, ob der Beklagte den Postlauf habe überwachen müssen. - BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86
Verschulden an der Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - Gewährung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 234/86
Ein Anwalt darf sich vielmehr unter normalen Umständen darauf verlassen, daß aufgegebene Post rechtzeitig bei dem Empfänger ankommt (BGH VersR 1986, 966; BVerfG NJW 1980, 769). - BGH, 30.11.1978 - III ZR 139/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 234/86
Dazu hat der Senat auf verschiedene Urteile des Bundesgerichtshofes verwiesen (BGH VersR 1976, 442/443, 1978, 722; 1979, 190 und 573).